RS OGH 1935/11/27 4Os578/35 (4Os579/35, 4Os580/35)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.11.1935
beobachten
merken

Norm

WeinG §19

Rechtssatz

Unter den besonderen durch den Antrag auf Verfall verursachten Kosten im Sinne des § 19 WeinG sind alle Kosten zu verstehen, deren Aufwendung notwendig war, um den objektiven Tatbestand der strafbaren Handlung feststellen zu können.Unter den besonderen durch den Antrag auf Verfall verursachten Kosten im Sinne des Paragraph 19, WeinG sind alle Kosten zu verstehen, deren Aufwendung notwendig war, um den objektiven Tatbestand der strafbaren Handlung feststellen zu können.

Entscheidungstexte

  • 4 Os 578/35
    Entscheidungstext OGH 27.11.1935 4 Os 578/35
    Veröff: SSt XV/84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1935:RS0082699

Dokumentnummer

JJR_19351127_OGH0002_0040OS00578_3500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten