Entscheidungen zu § 82 Abs. 4 KFG 1967

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-6 von 6

RS UVS Steiermark 2004/11/22 30.20-9/2004

Rechtssatz: Die britische Fahne, der sogenannte Union Jack, ist nicht das offizielle internationale Unterscheidungszeichen Großbritanniens im Sinne des § 82 Abs 4 KFG. Daher kann ein Aufkleber am Heck eines (in Großbritannien zugelassenen) Fahrzeuges, der die englische Fahne darstellt, nicht als Führung des Unterscheidungszeichens Großbritanniens anerkannt werden. Schlagworte Unterscheidungszeichen Großbritannien englische Flagge Aufkleber mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 22.11.2004

TE UVS Steiermark 2004/11/22 30.20-9/2004

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 24.07.2002 um 11.00 Uhr in G, B bei StrKm in Fahrtrichtung L als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen 1.) den Originalzulassungsschein des oben angeführten Kraftfahrzeuges nicht mitgeführt, wodurch er § 102 Abs 2 lit b KFG verletzt habe und über ihn eine Geldstrafe von ? 21,--, im Fall der Uneinbringlichkeit 15 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe, gemäß § 134 Abs 1 KFG verhängt wurde; ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 22.11.2004

RS UVS Kärnten 1998/05/12 KUVS-500/2/98

Rechtssatz: Die Überprüfungspflicht gemäß § 102 Abs 1 KFG umfaßt auch die Kontrolle des Unterscheidungskennzeichens. Der Lenker hat seiner Prüfungspflicht dann nicht genügt, wenn er es unterläßt einen äußerlich erkennbaren Mangel festzustellen. Die normierte Überprüfungspflicht schließt die Verpflichtung ein, die Inbetriebnahme und das Lenken des Kraftfahrzeuges zu unterlassen, wenn das Überzeugen zu dem Ergebnis geführt hat, daß das Kraftfahrzeug den in Betracht kommenden Vorschriften nic... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 12.05.1998

RS UVS Kärnten 1997/10/06 KUVS-44/1/97

Rechtssatz: Lenkt der Beschuldigte ein ausländisches Fahrzeug ohne dem internationalen Unterscheidungskennzeichen des Heimatstaates (vorliegend "D") so ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 18.3.1998, Zl. 97/03/0365-6, wurde das Verfahren gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten, Zl. KUVS- 44/1/97, betreffend Übertretung des Kraftfahrgesetzes 1967, eingestellt. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 06.10.1997

RS UVS Kärnten 1996/05/10 KUVS-1420-1421/1/95

Rechtssatz: Lenkt der Beschuldigte ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug mit Anhänger und war kein Unterscheidungszeichen des Heimatstaates angebracht, so ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Dabei ist unter "Heimatstaat" der Staat zu verstehen, der das Kraftfahrzeug zum Verkehr zugelassen hat. Aufgrund dieser Bestimmung dürfen Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen nur dann einreisen, wenn sie das Unterscheidungszeichen des Heimatstaates führen. Dabei ist Schutzzweck der
Norm: ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.05.1996

RS UVS Vorarlberg 1995/11/23 1-1009/95

Rechtssatz: Da das Wiener Übereinkommen 1968 in diesem Punkt nicht in die innerstaatliche Rechtsordnung transformiert worden ist, besteht keine gesetzliche Verpflichtung, wonach das Unterscheidungszeichen des Heimatstaates des ausländischen Kraftfahrzeuglenkers in einer bestimmten Größe ausgeführt werden müßte. Eine Verwaltungsübertretung liegt daher im hier zu beurteilenden Fall nicht vor; das Verwaltungsstrafverfahren war daher gemäß §45 Abs1 Z1 VStG einzustellen. Schlagworte Unter... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 23.11.1995

Entscheidungen 1-6 von 6

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