RS UVS Steiermark 2004/11/22 30.20-9/2004

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Veröffentlicht am 22.11.2004
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Rechtssatz

Die britische Fahne, der sogenannte Union Jack, ist nicht das offizielle internationale Unterscheidungszeichen Großbritanniens im Sinne des § 82 Abs 4 KFG. Daher kann ein Aufkleber am Heck eines (in Großbritannien zugelassenen) Fahrzeuges, der die englische Fahne darstellt, nicht als Führung des Unterscheidungszeichens Großbritanniens anerkannt werden.

Schlagworte
Unterscheidungszeichen Großbritannien englische Flagge Aufkleber
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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