Die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung sprach mit Straferkenntnis vom 1. März 1988 aus, der Beschwerdeführer habe am 22. April 1987 um 19.15 Uhr in der Reitschulgasse in Graz einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt und auf Höhe des Hauses Nr. m einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursacht und 1) nicht sofort sein Fahrzeug angehalten, 2) es unterlassen, da nur Sachschaden entstanden sei, den Unfall ohne unnötigen Aufschub der nächsten Sicherheitsdienststelle zu melden, 3... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita;KFG 1967 §64 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/03/0119
Rechtssatz: Besitzt ein KFZ Lenker keine Lenkerberechtigung, so kann ihm nicht eine Übertretung des § 102 Abs 5 lit a KFG vorgeworfen werden, sein Verhalten könnte vielmehr nur einen Verstoß gegen § 64 Abs 1 KFG darstellen. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 13. Juli 1989 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für die Gruppen A und B entzogen. Dagegen richtet sich die am 16. November 1989 eingelangte Beschwerde. Der Beschwerdeführer ist am 30. Dezember 1989 verstorben. Bei der Lenkerberechtigung nach dem Kraftfahrgesetz 1967 handelt es sich um ein höchstpersönliches Recht, in Ansehung dessen nach dem Tod des Besitzers keinerlei subjektive Rec... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §8;KFG 1967 §64 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Lenkerberechtigung nach dem KFG handelt es sich um ein höchstpersönliches Recht, in Ansehung dessen nach dem Tod des Besitzers keinerlei subjektive Rechte und demnach auch keine Rechtsverletzungsmö... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;KFG 1967 §64 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand, dass die Meldungsleger schon mehrmals dienstlich mit dem Besch zu tun hatten, ihm aber nicht immer etwas nachgewiesen werden konnte, vermag die Glaubwürdigkeit der Beamten nicht zu erschüttern (hier: Übertretung nach § 64 Abs 1 KFG). Schlagworte Beweismittel Zeugenbeweis Z... mehr lesen...
1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 5. Juni 1987 um ca. 18.45 Uhr „auf der Freilandstraße (Bundesstraße 35) zwischen M und R (Fahrtrichtung R) schneller als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gefahren“. Dadurch habe er eine Übertretung nach § 20 Abs. 2 StVO 1960 begangen. Über ihn wurde eine Geldstrafe (Ersatzarreststrafe) verhängt. 1.1. Mit dem im... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: In Ansehung einer Übertretung des § 64 Abs 1 KFG genügt in jedem Fall die Angabe eines bestimmten Straßenzuges bzw. bestimmter Straßenzüge, da es ausgeschlossen ist, dass dieses Delikt bei einem Lenkvorgang nur teilweise begangen wird. Schlagworte "Die als erwiesen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Ausführungen zur ausreichenden Umschreibung der Tatzeit hins Verwaltungsübertretungen gem § 20 Abs 2 StVO und § 64 Abs 1 KFG, wenn zur Last gelegt wurde, diese "um ca 18.45 Uhr" begangen zu haben und sich der Tatzeitraum tatsächlich über einige ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Ausführungen zur ausreichenden Umschreibung des Tatortes durch ein 4 km langes (Freiland-)Straßenstück, auf dem der Besch Übertretungen nach § 20 Abs 2 StVO und § 64 Abs 1 KFG begangen hat, was durch Nachfahren über eine längere Strecke festgest... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art130 Abs2;KFG 1967 §134;KFG 1967 §64 Abs1;VStG §19;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Verwaltungsübertretung nach § 64 Abs 1 KFG ist streng zu ahnden (Hinweis E 12.10.1970, 1183/70). Es liegt daher kein Ermessenfehler der Behörde vor, wenn sie unter Berücksichtigung von mehreren, auf der g... mehr lesen...
In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde bekämpft der Beschwerdeführer die am 6. Jänner 1988 um 18.00 Uhr in Wien 14., Hauptstraße auf Höhe Pfarrgasse durch einen Sicherheitswachebeamten der Bundespolizeidirektion Wien vorgenommene zwangsweise Abnahme von Kennzeichentafeln und Zulassungsschein für das als Motorfahrrad zugelassene Kraftfahrzeug mit dem polizeilichen Kennzeichen W 000. Er beantragt die kostenpflichtige Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Maßna... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs12;KFG 1967 §2 Z14;KFG 1967 §36 lita;KFG 1967 §64 Abs1;
Rechtssatz: Handelt es sich bei einem Kraftfahrzeug auf Grund des Erreichens einer erheblich höheren Geschwindigkeit als 40 km/h keinesfalls mehr um ein Motorfahrrad iSd § 2 Z 14 KFG, so rechtfertigt die Gefahr, dass durch das fortgesetzte Lenken eines derartigen Kfz Verwaltungsübertretungen begangen werden ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs1;KFG 1967 §66 Abs3 lita;
Rechtssatz: Durch die Begehung von Übertretungen nach § 64 Abs 1 KFG hat der Betroffene gegen die für das Lenken eines KFZ maßgebenden Vorschriften iSd § 66 Abs 3 lit a KFG verstoßen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988110155.X01 Im RIS seit 05.02.2007 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §64 Abs1;VStG §19;VwRallg;
Rechtssatz: Wurde der Beschuldigte im Jahre 1985 dreimal wegen Übertretung des § 64 Abs 1 KFG mit Geldstrafen (beim letzten Mal bereits in der Höhe von S 25.000,--) bestraft, so ist nicht zu erkennen, daß die Behörde durch die Verhängung einer Arreststrafe von 14 Tagen ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug, ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 27. Juni 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 15. Juni 1987 um 12.00 Uhr in Wien III, Kegelgasse Nr. 23, als Lenker eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Motorfahrrades Mit dem im Instanzenzug, ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 27. Juni 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 15. Juni 1987 um 12.00 Uhr in Wien römisch drei, Kegelgasse... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;KFG 1967 §64 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Das Konkretisierungsgebot des § 44 a lit a VStG 1950 gebietet nicht, nähere Ausführungen in den
Spruch: aufzunehmen, weshalb die Behörde von einem Motorrad ausgeht. Es handelt sich hiebei um ein bloßes Begründungselement. Schlagworte Mängel im Sp... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 27. Mai 1988 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 25. März 1987 um 16.12 Uhr "den Lkw mit dem Wechselkennzeichen ... in Wels, vom Hause Dr. Groß Straße 40 bis zum Hause Reitschulgasse 3 gelenkt" zu haben, "1) ohne im Besitz einer für diese Gruppe gültigen Lenkerberechtigung zu sein, 2) obwohl am Lkw die dafür vorgesehenen Wechselkennzeichen nicht angebracht waren, 3) obwohl die Rei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Wenngleich sich aus der Anzeige ergibt, dass der Beh das in Rede stehende Fahrzeug wohl schon einige Minuten vor der in der Tatumschreibung des Bescheides angeführten Uhrzeit auf der angegebenen Strecke gelenkt haben muss, so bedeutet dies nicht, dass der Besch deshalb etwa in seinen Verteid... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §46;KFG 1967 §64 Abs1;VStG §25 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Schlüssigkeit der Beweiswürdigung der Beh. Im Unterbleiben der entsprechend dem E VS 26.6.1978, 0695/77, VwSlg 9602 A/1978 an sich gebotenen zeugenschaftlichen Vernehmung der beiden Gendarmeriebeamten liegt hier kein zur Aufhebung des angefochtenen Bescheides ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs1;VStG §31 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0399/75 E 12. Dezember 1975 RS 1 Stammrechtssatz Für die Verfolgbarkeit eines Beschuldigten ist der Vorhalt des Tuns oder des Unterlassens des Täters, nicht aber auch deren rechtliche Qualifikation innerhalb der Verjährungsfrist maßgebend. Europe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134;KFG 1967 §64 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Das Lenken eines Kfz ohne Berechtigung zählt zu den gröbsten Verstößen gegen das KFG. Ein Überschreiten des Ermessensspielraumes bei der Strafbemessung ist daher nicht zu erkennen, wenn über den Beschuldigten angesichts des erheblichen Unrechtsgehaltes von bereits drei einschlägigen Vorstrafen, sowie ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs1;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0284 E 11. September 1987 RS 4 Stammrechtssatz Hat ein Kraftfahrzeuglenker nicht ein für allemal beschlossen, Kraftfahrzeuge zu lenken, obwohl ihm die Lenkerberechtigung fehlt, und beruhen die einzelnen Taten wegen der Verschiedenheit ihrer Tatzeiten und Tatorte daher auf einzelnen, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Wird jemand an zwei verschiedenen Orten in zeitlicher Aufeinanderfolge dabei betreten, ein Kfz in Betrieb genommen zu haben, ohne die entsprechende Lenkerberechtigung zu besitzen, so kann weder von einem Dauerdelikt noch von einem fortgesetzten Delikt gesprochen werden. Gegen die Annahme eines Dau... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs1;StGB §34;VStG §19;
Rechtssatz: WOHLVERHALTEN seit Begehung einer Verwaltungsübertretung muss längere Zeit angedauert haben, um einen Strafmilderungsgrund darzustellen, wobei ein Zeitraum von ungefähr 2 Jahren nicht genügt (Hinweis E 28.9.1988, 88/02/0108). Schlagworte Erschwerende und milde... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 14. Jänner 1988 wurde über den Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 64 Abs. 1 des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG) gemäß § 134 Abs. 1 KFG eine Geldstrafe von S 30.000,-- (Ersatzarreststrafe 25 Tage) sowie eine Primärarreststrafe von sechs Wochen verhängt. In der Begründung: des Berufungsbescheides wurde unter anderem ausgeführt, eine Mehrzahl gleichartiger Verwaltungsvorstrafen sei erschwere... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §64 Abs1;VStG §19;VStG §55 Abs1;
Rechtssatz: Ungetilgte Strafen sind als erschwerend oder die Strafart qualifzierend heranzuziehen, gleichgültig, ob die Bestrafung näher dem Beginn oder dem Ende der Tilgungsfrist lag. Auf ein angebliches "Wohlverhalten seit 3 Jahren" ist daher nicht Bedacht zu nehmen, da innerhalb der offenen ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (belangte Behörde) vom 30. Juli 1987 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 23. April 1986 um 18.15 Uhr in Steyr, Dieselstraße Nr. 15, einen dem Kennzeichen nach näher bestimmten Pkw, ohne im Besitze einer gültigen Lenkerberechtigung zu sein, gelenkt und hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 64 Abs. 1 KFG begangen. Über ihn wurde eine Geldstrafe von S 7.000,-- (Ersatzarrest... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134;KFG 1967 §64 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Das Lenken eines Kfz ohne Berechtigung zählt zu den grobsten Verstößen gegen das Kraftfahrgesetz (Hinweis E 16.12.1987, 87/02/0173). Ein Überschreiten des Ermessensspielraumes bei der Strafbemessung ist daher nicht zu erkennen, wenn über den Beschuldigten - selbst wenn er im Zeitpunkt der Erlassung de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §64 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Ausführungen betreffend die Zulässigkeit der mehrfachen (hier: 5- maligen) Verhängung der Höchststrafe nach § 134 Abs 1 KFG (ds je S 30.000,-- Geldstrafe ZUZÜGLICH 6 Wochen Primärarrest) bei bereits 20 einschlägigen Vorstrafen nach § 64 Abs 1 KFG aus Gründen der Spezialprävention. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Unter dem Begriff "Lenken" ist die Bestätigung der hiefür vorgesehenen Einrichtung eines in Bewegung befindlichen Fahrzeuges zu verstehen. (Hinweis auf E vom 27.2.1967, 1858/66, VwSlg 7094 A/1967) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987020154.X03 ... mehr lesen...