Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 28.05.2018 Norm: KFG 1967 §57a Abs2VwGVG 2014 §28 Abs3
Rechtssatz: Für die Beantwortung der Frage, welche der – zB im Rahmen einer Überprüfung gemäß § 56 KFG 1967 – festgestellten Mängel schon bei der Begutachtung gemäß § 57a KFG 1967 bestanden haben und ob sie bei einer den Erfordernissen des Gesetzes entsprechenden Untersuchung erkennbar gewesen sein mussten, bedarf es grun... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 28.05.2018 Norm: KFG 1967 §57a Abs2VwGVG 2014 §28 Abs3
Rechtssatz: Nur ein schlüssiges und nachvollziehbares Gutachten ist von einer Gegenpartei zu entkräften, während schlichte Feststellungen des Sachverständigen, die nicht weiter begründet sind, nicht widerlegt werden müssen (vgl. VwGH Ra 2016/05/0026). Schlagworte Verkehrsrecht; Tribunal; Guta... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 28.05.2018 Norm: KFG 1967 §57a Abs2VwGVG 2014 §28 Abs3
Rechtssatz: Eine Behörde wird der Anforderung, ihre Beurteilung auf ein schlüssiges und widerspruchsfreies Sachverständigengutachten zu stützen, nicht gerecht, wenn im Falle eines unschlüssigen Sachverständigengutachtens die fachliche Beurteilung an die Stelle der Sachverständigenbeurteilung gesetzt wird. Vielmehr ist ein... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 28.05.2018 Norm: KFG 1967 §57a Abs2VwGVG 2014 §28 Abs3
Rechtssatz: Eine erforderliche Ergänzung eines Gutachtens bzw. Befragung von Sachverständigen oder überhaupt die Notwendigkeit der Einholung eines (weiteren) Gutachtens rechtfertigen im Allgemeinen nicht die Zurückverweisung nach § 28 Abs. 3 zweiter Satz VwGVG (vgl. VwGH Ra 2016/04/0061). Schlagwor... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Mag. Lindner als Einzelrichterin über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von NÖ vom 12. März 2018, ***, betreffend den Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 28 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird die Beschwerde als unbegründet abg... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 18.04.2018 Norm: KFG 1967 §57a Abs2
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit nach § 57a Abs. 2 KFG 1967 macht es keinen Unterschied, ob die Behörde über eine erstmalige Erteilung einer Ermächtigung oder über den Widerruf einer bereits erteilten Ermächtigung zu entscheiden hat. Aus der gesetzlichen Formulierung, die sich sowohl hinsichtlich der Erteilung der Er... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Marzi als Einzelrichter über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 5. Februar 2018, Zl. ***, betreffend Ausschluss der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde iA Widerruf einer Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 KFG 1967, zu Recht: 1. Die Beschwerde ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 23.03.2018 Norm: VwGVG 2014 §13 Abs1VwGVG 2014 §13 Abs2KFG 1967 §57a Abs2
Rechtssatz: Vor dem Hintergrund, dass die Teilnahme nicht dem gesetzlichen Standard entsprechender Kraftfahrzeuge am öffentlichen Verkehr die Verkehrssicherheit massiv zu beeinträchtigen geeignet ist, kann der vorzeitige Vollzug des angefochtenen Bescheides betreffend Widerruf einer Ermächtigung zur wie... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 23.03.2018 Norm: VwGVG 2014 §13 Abs1VwGVG 2014 §13 Abs2KFG 1967 §57a Abs2
Rechtssatz: Einer nicht vertrauenswürdigen Person die Ermächtigung im Sinne des § 57a Abs. 2 KFG 1967 zu belassen, stehen zwingende öffentliche Interessen entgegen. Diese Interessen überwiegen jedenfalls eine [hier behauptete] Beeinträchtigung wirtschaftlicher Interessen. Schlagw... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Mag. Schnabl über die Beschwerde der G GmbH, ***, ***, vertreten durch Dr. Johann Gelbmann, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 05.10.2017, GZ. RU6-M-1114/018-2017, betreffend Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), nach Durchführung einer öffentl... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 01.02.2018 Norm: KFG 1967 §57a Abs2PBStV 1998 §3PBStV 1998 §4
Rechtssatz: Nach der Judikatur des VwGH ist die Vertrauenswürdigkeit iSd § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG) dann nicht mehr gegeben, wenn aufgrund des Verhaltens des Ermächtigten die Annahme berechtigt ist, dass sich die Kraftfahrbehörde nicht mehr darauf verlassen kann, dass er die ihm übertragene Verwaltungs... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 01.02.2018 Norm: KFG 1967 §57a Abs2PBStV 1998 §3PBStV 1998 §4
Rechtssatz: Das Erfordernis der Vertrauenswürdigkeit iSd § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG) erstreckt sich im Interesse der allgemeinen Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes auch auf den Erfüllungsgehilfen des Ermächtigten. Schlagworte Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehr... mehr lesen...
I. IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde der M Ges. m. b. H. & Co. KG, ***, ***, gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 05. Jänner 2017, Zl. RU6-M-863/059-2015, zu Spruchpunkt 1. betreffend Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) in der Begutachtungsstelle in ***, **... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 03.01.2018 Norm: KFG 1967 §57a Abs2
Rechtssatz: Der Widerruf einer nach § 57 a Abs. 2 KFG 1967 erteilten Ermächtigung stellt keine Strafe, sondern - entsprechend dem dargestellten Verwaltungszweck - eine Maßnahme zum Schutz der öffentlichen Verkehrssicherheit dar. Schlagworte Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Widerruf; V... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 03.01.2018 Norm: KFG 1967 §57a Abs2
Rechtssatz: Wesentlich für die Beurteilung des Vorliegens der notwendigen Vertrauenswürdigkeit iSd § 57a Abs. 2 KFG 1967 im Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ist die Wertung der Tatsache, welche die belangte Behörde ihrer (Widerrufs- )Entscheidung zugrunde gelegt hat, die seither verstrichene Zeit sowie das Verhalten währ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (LVwG) erkennt durch Dr. Klaus Vazulka als Einzelrichter über die Beschwerde der D GmbH, Begutachtungsstelle in ***, ***, vertreten durch Rechtsanwälte Neuwirth Neurauter Bohmann, ***, *** und die Schönherr Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 11. April 2017, Zl. RU6-1752/033-2017, betreffend den Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutac... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Weber als Einzelrichter über die Beschwerde der AE GesmbH, vertreten durch RA Dr. Wolfgang Burger, gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von NÖ vom 25.11.2016, Zl. RU6-M-1613/033-2016, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 02.06.2017 zu Recht: I. römisch eins. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 und Abs. 2 VwGVG Folge gegeben und der angefochtene Besche... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Weber als Einzelrichter über die Beschwerde des Herrn AN gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 08.11.2016, Zl. RU6-M-1882/005-2015, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 07.04.2017 zu Recht: I. römisch eins. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 und Abs. 2 VwGVG als unbegründet abgewiesen. Die Beschwerde wird gemäß Paragraph 2... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Lindner als Einzelrichterin über die Beschwerde des AÖ, vertreten durch Donnerbauer & Hübner Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von NÖ vom 14. November 2016, RU6-M-256/049-2016, betreffend den Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 in der Begutachtungsstelle in ***, ***, nach D... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 25.04.2017 Norm: KFG 1967 §57 Abs2a KFG 1967 §57a Abs2 KFG 1967 § 57 heute KFG 1967 § 57 gültig ab 20.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 9/2017 KFG 1967 § 57 gültig von 09.06.2016 bis 19.05.2018 zuletzt geän... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 25.04.2017 Norm: KFG 1967 §57 Abs2a KFG 1967 §57a Abs2 KFG 1967 § 57 heute KFG 1967 § 57 gültig ab 20.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 9/2017 KFG 1967 § 57 gültig von 09.06.2016 bis 19.05.2018 zuletzt geän... mehr lesen...