Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
25.04.2017Norm
KFG 1967 §57 Abs2aRechtssatz
Ein zu wiederkehrenden Begutachtungen ermächtigter Gewerbetreibender im Sinne des § 57a Abs. 2 KFG 1967 ist dann nicht mehr vertrauenswürdig, wenn auf Grund seines Verhaltens die Annahme berechtigt ist, die Kraftfahrbehörde könne sich nicht mehr darauf verlassen, dass er die ihm übertragene Verwaltungsaufgabe entsprechend dem Schutzzweck des Gesetzes, nämlich der Gewährleistung, dass nur betriebstaugliche und verkehrssichere Fahrzeuge am öffentlichen Verkehr teilnehmen, ausüben werde (vgl. VwGH 17. Dezember 2002, 2001/11/0061).Ein zu wiederkehrenden Begutachtungen ermächtigter Gewerbetreibender im Sinne des Paragraph 57 a, Absatz 2, KFG 1967 ist dann nicht mehr vertrauenswürdig, wenn auf Grund seines Verhaltens die Annahme berechtigt ist, die Kraftfahrbehörde könne sich nicht mehr darauf verlassen, dass er die ihm übertragene Verwaltungsaufgabe entsprechend dem Schutzzweck des Gesetzes, nämlich der Gewährleistung, dass nur betriebstaugliche und verkehrssichere Fahrzeuge am öffentlichen Verkehr teilnehmen, ausüben werde vergleiche VwGH 17. Dezember 2002, 2001/11/0061).
Schlagworte
Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Widerruf; Vertrauenswürdigkeit;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2017:LVwG.AV.1337.001.2016Zuletzt aktualisiert am
02.08.2017