Entscheidungen zu § 41 Abs. 2 KFG 1967

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-13 von 13

TE Vwgh Erkenntnis 1995/11/8 94/03/0245

Der Beschwerdeführer beantragte gemäß § 45 Abs. 4 StVO 1960 die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für die Benutzung eines bestimmten Kurzparkzonengebietes in Innsbruck mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten PKW. Mit Bescheid des Stadtmagistrate Innsbruck (Straßen- und Verkehrsamt) vom 3. Mai 1994 wurde der Antrag abgewiesen. Zur Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer sei (seit 19. September 1991) in der Meldedatei mit der Adresse Innsbruck, L-Straße 5, ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.11.1995

RS Vwgh 1995/11/8 94/03/0245

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/04 Wahlen22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §3 Z3;AVG §45 Abs2;JN §66 Abs1;KFG 1967 §41 Abs2 lita;StVO 1960 §45 Abs4;VwRallg;WählerevidenzG 1973 §2 Abs1;
Rechtssatz: Das Tatbestandsmerkmal "wohnhaft" des § 45 Abs 4 StVO knüpft an den Begriff des Wohnsitzes iSd § 66 Abs 1 JN an. Ein ASt ist in einem Ge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.11.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1990/8/29 89/02/0208

Mit sechs Straferkenntnissen der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Donaustadt, vom 5. Jänner 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Verantwortlicher des Zulassungsbesitzers 1. (Pst 15.575-dt/87/Bru) des Lkw-Zuges mit dem Zugfahrzeug W a und des Anhängers W g am 22. Oktober 1987 um 07.08 Uhr nicht dafür gesorgt, daß die Beladung den Vorschriften des KFG entsprochen habe, da der Lkw-Zug an einem näher bezeichneten Ort in Wien von einem nament... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.08.1990

RS Vwgh 1990/8/29 89/02/0208

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita idF 1982/362;KFG 1967 §2 Z33;KFG 1967 §27 Abs2;KFG 1967 §28 Abs3 lita idF 1977/615;KFG 1967 §41 Abs2 lith;
Rechtssatz: Bei dem in § 2 Z 33 KFG definierten höchsten zulässigen Gesamtgewicht (das höchste Gesamtgewicht, das ein bestimmtes Fahrzeug erreichen darf), handelt es sich um ein für jedes Fahrzeug individuelles Gewicht. Dies trifft auch für § 28 Abs 3... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.08.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/4/25 88/03/0236

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 10. Oktober 1988 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 103a Abs. 1 Z. 3 in Verbindung mit § 103 Abs. 2 KFG gemäß § 134 Abs. 1 leg. cit. mit einer Geldstrafe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 14 Tage) bestraft, weil er es als Mieter des ihm ohne Lenkerbeistellung überlassenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftwagens unterlassen habe, dem ihm am 28. April 1987 zugestellten schrif... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.04.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/4/25 90/03/0009

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 25. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 103a Abs. 1 Z. 3 in Verbindung mit § 103 Abs. 2 KFG gemäß § 134 leg. cit. mit einer Geldstrafe von S 15.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage) bestraft, weil er es als Mieter des ihm ohne einen Lenker beigestellten und dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftwagens unterlassen habe, der ihm am 20. Jänner 1988 zugestellten schriftlichen Au... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.04.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/4/25 90/03/0010

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 26. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 103a Abs. 1 Z. 3 in Verbindung mit § 103 Abs. 2 KFG gemäß § 134 leg. cit. mit einer Geldstrafe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage) bestraft, weil er es als Mieter des ihm ohne Lenkerbeistellung überlassenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftwagens unterlassen habe, der ihm am 20. Jänner 1988 zugestellten schriftlichen A... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.04.1990

RS Vwgh 1990/4/25 90/03/0010

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;KFG 1967 §103 Abs1 Z3;KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §41 Abs2 litj; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0246 E 18. Jänner 1989 RS 2 Stammrechtssatz Die Eintragung der Verwendungsbestimmung im Zulassungsschein ist nur eine von mehreren Tatsachen für die Beurteilung der Frage, ob vom Zulassungsbesitzer ein Fahrzeug mit oder ohne Lenkerbeistell... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.04.1990

RS Vwgh 1990/4/25 88/03/0236

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §103a Abs1 Z3;KFG 1967 §41 Abs2 litj;
Rechtssatz: Die Eintragung der Verwendungsbestimmung im Zulassungsschein ist nur eine von mehreren Tatsachen für die Beurteilung der Frage, ob vom Zulassungsbesitzer ein Fahrzeug mit oder ohne Lenkerbeistellung vermietet wurde, die für sich allein nicht zu dem Schluß zwingt, d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.04.1990

RS Vwgh 1990/4/25 90/03/0009

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;KFG 1967 §103 Abs1 Z3;KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §41 Abs2 litj; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0246 E 18. Jänner 1989 RS 2 Stammrechtssatz Die Eintragung der Verwendungsbestimmung im Zulassungsschein ist nur eine von mehreren Tatsachen für die Beurteilung der Frage, ob vom Zulassungsbesitzer ein Fahrzeug mit oder ohne Lenkerbeistell... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.04.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1989/1/18 87/03/0259

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 23. September 1987 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 103a Abs. 1 Z. 3 KFG in Verbindung mit § 103 Abs. 2 leg. cit. bestraft, weil er es als Mieter des dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws unterlassen habe, der ihm am 9. März 1987 zugestellten Aufforderung der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 2. März 1987, binnen zwei Wochen ab Zustellung dieser Aufforderung der Behörde Auskunft d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.01.1989

RS Vwgh 1989/1/18 87/03/0259

Index: KFG40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2KFG 1967 §103 Abs2KFG 1967 §103a Abs1 Z3KFG 1967 §41 Abs2 litj Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0246 E 18. Jänner 1989 RS 1 Stammrechtssatz Ausführungen zur Beweiswürdigung betreffend das Vorliegen einer Vermietung eines KFZ ohne Beistellung eines Lenkers, welche den Mieter zur Auskunftserteilung gem § 103 a Abs 1 KFG verpflichtet (H... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.01.1989

RS Vwgh 1989/1/18 87/03/0246

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;KFG 1967 §103 Abs1 Z3;KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §41 Abs2 litj;
Rechtssatz: Die Eintragung der Verwendungsbestimmung im Zulassungsschein ist nur eine von mehreren Tatsachen für die Beurteilung der Frage, ob vom Zulassungsbesitzer ein Fahrzeug mit oder ohne Lenkerbeistellung vermietet wurde, die für sich allein nicht zu dem Schluss zwingt, d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.01.1989

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