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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KDV 1967 Anl4Rechtssatz
Nach § 101 Abs. 1 lit. a KFG 1967 ist auch die Überschreitung der Summe der - sich aus dem Zulassungsschein ergebenden - höchsten zulässigen Gesamtgewichte eines Kraftfahrzeuges mit Anhänger verpönt (VwGH 5.2.2016, Ra 2016/02/0007).Nach Paragraph 101, Absatz eins, Litera a, KFG 1967 ist auch die Überschreitung der Summe der - sich aus dem Zulassungsschein ergebenden - höchsten zulässigen Gesamtgewichte eines Kraftfahrzeuges mit Anhänger verpönt (VwGH 5.2.2016, Ra 2016/02/0007).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025020124.L02Im RIS seit
25.11.2025Zuletzt aktualisiert am
09.12.2025