IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Hollerer über die Beschwerde des Herrn A, vertreten durch B Rechtsanwälte GmbH in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vom 3.9.2020, Zl. ***, betreffend Abweisung eines Antrages auf Durchführung von theoretischen Kursen für Führerscheinwerber (Online-Kurse) zu Recht: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision a... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 31.03.2021 Norm: KFG 1967 §108 KDV 1967 §64b KFG 1967 § 108 heute KFG 1967 § 108 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2023 KFG 1967 § 108 gültig von 07.03.2019 bis 31.12.2023 zulet... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Hollerer über die Beschwerde des Herrn A, vertreten durch B Rechtsanwälte GmbH in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya vom 26.8.2020, Zl. ***, betreffend Abweisung eines Antrages auf Durchführung von theoretischen Kursen für Führerscheinwerber (Online-Kurse) zu Recht: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordent... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.03.2021 Norm: KFG 1967 §108KDV 1967 §64aKDV 1967 §64b
Rechtssatz: Eine iZm COVID-19 im Erlasswege eingeräumte Möglichkeit der Durchführung der theoretischen Fahrschulausbildung im Wege von „e-Learning“ ohne physische Anwesenheit (Online-Kurse) ist keine bindende generelle
Norm: . Schlagworte Verkehrsrecht; Fahrschulwesen; Fachausbildung; theoret... mehr lesen...
Geschäftszeichen: Datum: LVwG-ME-13-0104 24. Juni 2014 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch den Richter Mag. Schnabl über die als Beschwerde zu behandelnde Berufung der Frau ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom **... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.06.2014 Norm: KFG 1967
Rechtssatz: Durch Einholung einer Auskunft eines ÖAMTC Mitarbeiters, der als entsprechend verlässlicher Fachmann eingeschätzt werden konnte und durfte, ist der Lenker dem Erfordernis, alles Zumutbare zu veranlassen, um sich die Überzeugung zu verschaffen, dass das Kraftfahrzeug den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, in ausreichendem ... mehr lesen...