Entscheidungen zu § 101 Abs. 4 KFG 1967

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE UVS Niederösterreich 2004/12/14 Senat-SW-03-1089

Mit Straferkenntnis vom 13.10.2003, Zlen S ****/02/S ****/02, wurde der Beschuldigte als Lenker des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen W-***JJ am 13.09.2002 um 09,10 Uhr in S********, B **, nach der Kreuzung mit der B * in Fahrtrichtung S******** einer Übertretung des Führerscheingesetztes und vier Übertretungen des Kraftfahrgesetzes für schuldig erkannt und über ihn gemäß § 37 Abs 1 FSG zu Punkt 1) eine Geldstrafe in der Höhe von ? 36,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 12 Stunden und zu den Punkt... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 14.12.2004

RS UVS Niederösterreich 2004/12/14 Senat-SW-03-1089

Rechtssatz: Die Kennzeichnung der Ladung hat immer dann zu erfolgen, wenn die Ladung um mehr als 1 Meter über den vordersten oder hintersten Punkt des Kraftfahrzeuges hinausragt. Dies gilt auch dann, wenn die hinausragende Ladung als solche ohnedies gut erkennbar ist. Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 14.12.2004

RS UVS Kärnten 2002/12/18 KUVS-1687/4/2002

Rechtssatz: Erbringt das Beweisverfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat für Kärnten, dass sich der Schwerpunkt des letztgeladenen Fahrzeuges nicht auf den Ladestützen befunden hat, sondern über dem Fahrzeug (Ladefläche des Anhängewagens) und ist auch davon auszugehen, dass der Kraftwagenzug ohne ausgefahrene Ladestützen die gesetzlich festgesetzten Abmessungen (§ 4 Abs 7a KFG) nicht überschritten hat, weil die hintere Begrenzung des Kraftwagens durch die Ladung gebildet wurde und ge... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 18.12.2002

TE UVS Wien 1991/11/04 03/21/637/91

Begründung: Mit Straferkenntnis vom 15.7.1991, Zl Pst 1547/Dt/91 erkannte die BPD Wien, Bez Pol Koat Donaustadt, den Berufungswerber schuldig, er habe am 6.3.1991 um 15.55 Uhr in Wien 22, A22 Ausfahrt Kaisermühlen -Fahrtrichtung stadtauswärts, einen dem Kennzeichen und der Marke nach bestimmten LKW gelenkt und war der LKW mit dem Motorboot beladen, obwohl 1) er nicht im Besitze einer hiefür erforderlichen Lenkerberechtigung gewesen sei, 2) sei das Motorboot mit dem Bug ca 3,5 m über den hi... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 04.11.1991

RS UVS Wien 1991/11/04 03/21/637/91

Rechtssatz: Überragt die Ladung den hintersten Punkt des Kfz um mehr als 1 m, so reicht es zur Kennzeichnung keinesfalls aus, wenn ein anderes Kfz zur Absicherung hinter dem erstgenannten Kfz nachfährt. Schlagworte Ladung, Kennzeichnung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 04.11.1991

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