RS UVS Wien 1991/11/04 03/21/637/91

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Veröffentlicht am 04.11.1991
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Rechtssatz

Überragt die Ladung den hintersten Punkt des Kfz um mehr als 1 m, so reicht es zur Kennzeichnung keinesfalls aus, wenn ein anderes Kfz zur Absicherung hinter dem erstgenannten Kfz nachfährt.

Schlagworte
Ladung, Kennzeichnung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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