Norm: ABGB §1090 IVb ABGB §1120 RLG §5 ABGB § 1090 heute ABGB § 1090 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1120 heute ABGB § 1120 gültig ab 01.01.1812 Re... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IVbRLG §5 ABGB § 1090 heute ABGB § 1090 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Durch die Inanspruchnahme einer Sache gemäß § 5 RLG zur vorübergehenden Benützung entsteht ein öffentlich - rechtliches Verhältnis dinglicher Natur, in welches bei einem Wechsel des Hauptmieters ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IVbRLG §5 ABGB § 1090 heute ABGB § 1090 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Die Inanspruchnahme nach dem RLG verhindert keineswegs den Abschluß und das Wirksamwerden eines Mietvertrages und die Inbesitznahme des Bestandgegenstandes auf Grund des dadurch geschaffenen Priva... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IVbRLG §5RLG §25 ABGB § 1090 heute ABGB § 1090 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Die Beschlagnahme nach § 25 RLG bedeutet nur Sicherstellung einer künftigen Inanspruchnahme und hört mit dem Eintritt der letzteren ipso facto zu bestehen auf. § 25 RLG steht demnach dem r... mehr lesen...