RS OGH 1957/5/29 3Ob265/57

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.05.1957
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Norm

ABGB §1090 IVb
ABGB §1120
RLG §5

Rechtssatz

Der Bescheid nach § 5 RLG schafft für den Leistungsempfänger kein dingliches Recht an der zugewiesenen Wohnung (unter ausdrücklicher Ablehnung der gegenteiligen Spruchpraxis des VwGH). Der Leistungsberechtigte hat nur abgeleitete Rechte vom Leistungspflichtigen, nicht aber selbständige Rechte unabhängig von ihm die er einem am Verfahren nicht beteiligten Dritten (etwa dem Hauseigentümer) entgegensetzen könnte; seine Rechte erlöschen mit denen des Leistungspflichtigen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 265/57
    Entscheidungstext OGH 29.05.1957 3 Ob 265/57
    Veröff: JBl 1958,73

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0038289

Dokumentnummer

JJR_19570529_OGH0002_0030OB00265_5700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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