Entscheidungen zu § 41 Abs. 2 GSV

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2001/11/21 97/08/0171

Die Vorgeschichte ist dem hg. Erkenntnis vom 12. Mai 1992, Zl. 87/08/0164, zu entnehmen. Daraus ist für das vorliegende Beschwerdeverfahren nur mehr von Bedeutung, dass durch das genannte Erkenntnis der Bescheid des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 7. Juli 1987 aufgehoben wurde, worin ausgesprochen worden war, dass Herbert T. zur Herbert T. Geschäftsvermittlungsges.m.b.H. ab 11. Mai 1979 in keinem die Versicherungspflicht nach dem ASVG und dem AlVG begründenden Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.11.2001

RS Vwgh 2001/11/21 97/08/0171

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG §44 Abs2;ASVG §69 Abs2 idF 1986/111;GSVG 1978 §41 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/08/0098 E 20. Juni 2001 RS 1 (hier § 41 Abs 2 GSVG anzuwenden) Stammrechtssatz Die Rückforderung von Beiträgen zu einer Versicherung, aus welcher innerhalb des Zeitraumes, für den Beiträge ungebührlich entrichtet worden sind... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.11.2001

TE Vwgh Erkenntnis 1995/11/14 94/08/0283

Mit Bescheid vom 26. Mai 1993 stellte die mitbeteiligte Sozialversicherungsanstalt fest, daß K. vom 1. Juli 1991 bis 31. Mai 1993 gemäß § 14 GSVG (§ 6 Abs. 3 Betriebshilfegesetz) in der Krankenversicherung formalversichert sei. Begründend wurde ausgeführt, daß für K. aufgrund seiner Mitgliedschaft zur Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Wien (ab 1. Jänner 1990) eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach § 2 Abs. 1 Z. 1 GSVG bestanden habe. Da seine (die Kammermitglied... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.11.1995

RS Vwgh 1995/11/14 94/08/0283

Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSVG 1978 §14 Abs1;GSVG 1978 §14 Abs4;GSVG 1978 §41 Abs2;GSVG 1978 §41 Abs4;
Rechtssatz: § 41 Abs 4 GSVG ist dahin zu verstehen, daß Beiträge, die zur
Begründung: einer Formalversicherung gezahlt wurden, ZUR GÄNZE zu Ungebühr entrichtet sind. Die Rückforderung eines Teiles der zur
Begründung: der Formalversicherung herangezogenen gezahlten Beiträge im Ausmaß der ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.11.1995

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