Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Zuerkennung einer Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß § 9 Abs. 1 iVm §§ 3 und 4 Fernsprechentgeltzuschussgesetz - FeZG, BGBl. I Nr. 142/2000 idgF, ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Zuerkennung einer Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß § 9 Abs. 1 iVm §§ 3 und 4 Fernsprechentgeltzuschussgesetz - FeZG, BGBl. I Nr. 142/2000 idgF, ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Erstes Antragsverfahren: 1. Der Beschwerdeführer (kurz: BF) brachte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars einen (am XXXX bei dieser einlangenden) Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr sowie auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt ein. 1. Der Beschwerdeführer (kurz: BF) brachte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars einen (am römisch 40 bei di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei (kurz: BF) brachte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars einen (am XXXX via Telefax einlangenden) Antrag auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt ein. Direkt in diesem Formular findet sich folgender Hinweis: "Legen Sie dem Antrag unbedingt eine Kopie der Bestätigung Ihrer Anspruchsberechtigung und die Nachweise der Einkommen ALLER im Haushalt le... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (kurz: BF) brachte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars einen (am XXXX bei dieser einlangenden) Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr sowie auf Zuschussleistungen zum Fernsprechentgelt ein. In diesem wurden drei "Sammelkategorien" des Punktes 4 "angekreuzt" und somit nachstehende Anspruchsvoraussetzungen geltend gemacht: "Bezieher von Leistungen nach pensi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX wies die belangte Behörde nach Verständigung über das Ergebnis der Beweisaufnahme den Antrag der beschwerdeführenden Partei (kurz: BF) ab und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu zahlen sind. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 wies die belangte Behörde nach Verständigung über das Ergebnis der Beweisaufnahme den Antrag der beschwerdeführenden Pa... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX wies die belangte Behörde nach Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag der beschwerdeführenden Partei (kurz: BF) zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu zahlen sind. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 wies die belangte Behörde nach Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag der beschwerdeführenden Partei (kurz: BF) zurück... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX wies die belangte Behörde nach Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag der Beschwerdeführerin (kurz: BF) zurück. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 wies die belangte Behörde nach Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag der Beschwerdeführerin (kurz: BF) zurück. Begründend führte die belangte Behörde nach Aufzählung fehlender Angaben bzw. Unt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX wies die belangte Behörde nach Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag des Beschwerdeführers (kurz: BF) zurück. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 wies die belangte Behörde nach Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag des Beschwerdeführers (kurz: BF) zurück. Begründend führte die belangte Behörde nach Aufzählung fehlender Angaben bzw. Unterla... mehr lesen...