Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Bruck an der Mur vom 24.07.2008, GZ P 234/08, wurden auf Grund des Planes der XXXX vom 09.02.2007, GZ 2374-1 (=VHW 05/2008) die Grundstücke 280/4 bis 280/14, KG 60326 Leitendorf, somit auch das Grundstück des Beschwerdeführers 280/11, in den Grenzkataster umgewandelt. Der Umwandlungsbescheid ist entsprechend der Bestätigung des Vermessungsamtes Bruck an der Mur (auf dem Besch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die vormalige Eigentümerin der Liegenschaften EZ XXXX mit dem Grundstück XXXX und EZ XXXX mit den Grundstücken XXXX und XXXX, jeweils Katastralgemeinde/Grundbuch XXXX XXXX, die XXXX (FN XXXX) (= MB2), beantragte ua auch die Grenzvermessung zwecks Umwandlung der vorbezeichneten Grundstücke XXXX und XXXX in den Grenzkataster. 1. Die vormalige Eigentümerin der Liegenschaften EZ römisch 40 mit dem Grundstück ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Bruck an der Mur vom 24.07.2008, GZ P 234/08, wurden auf Grund des Planes der XXXX vom 09.02.2007, GZ 2374-1 (=VHW 05/2008), die Grundstücke 280/4 bis 280/14, KG 60326 Leitendorf, somit auch das Grundstück des Beschwerdeführers 280/11 in den Grenzkataster umgewandelt. Der Umwandlungsbescheid ist entsprechend der Bestätigung des Vermessungsamtes Bruck an der Mur (auf dem Besch... mehr lesen...