Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §98;VwRallg;
Rechtssatz: Der Umstand, daß das gerichtliche Strafverfahren noch nicht abgeschlossen war, hindert die Finanzstrafbehörde keineswegs daran, vom Gericht aufgenommene Beweise zu verwerten; ob es zu einer Verurteilung des Besch für im Rahmen seiner Geschäftsführertätigkeit begangene gerichtlich strafbare Ha... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §98;VwRallg;
Rechtssatz: Dem Finanzstrafrecht ist ein Grundsatz der Unmittelbarkeit fremd (Hinweis E 19.2.1986, 85/16/0096). Schlagworte Verfahrensgrundsätze außerhalb des Anwendungsbereiches des AVG VwRallg10/2Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Unmittelbarkeitsprinzip Gegenüb... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Hauptzollamt Innsbruck - im Zusammenhang mit einem bei ihm als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer anhängigen Finanzstrafverfahren (§ 4 Abs. 2 lit. b der Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 11. Dezember 1979, BGBl. Nr. 509/79 in der Fassung des BGBl. Nr. 381/1988, zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes) - mit Bescheid vom 17. April 1989 ausgesprochen, daß für den Beschwer... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;FinStrG §98 idF 1975/335; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1823/80 E 1. Oktober 1981 VwSlg 5622 F/1981 RS 1 Stammrechtssatz Die Abgabenbehörde ist durch das Gesetz nicht gehalten, im Verfahren zur Wahrung des Abgabenanspruches die Beweiswürdigung im Finanzstrafverfahren abzuwarten. European C... mehr lesen...
Zur Begründung: des Antrages bringt die Beschwerdeführerin vor, zwingende öffentliche Interessen stünden der aufschiebenden Wirkung nicht entgegen. Die Zahlung der verhängten Geldstrafe sei der Beschwerdeführerin nicht möglich, es käme nur die Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in Betracht. Diese würde einen unwiederbringlichen Schaden verursachen, weil die tatsächlichen Folgen dieser Strafverbüßung nicht mehr abzugelten wären. Ob das Hindernis zwingender öffentlicher Interessen der a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zurückweisung einer Berufung in einer Finanzstrafsache wegen Abgabenhinterziehung und Ordnungswidrigkeit (Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträge, Umsatzsteuer) - Ob das Hindernis zwingender öffentlicher Interessen der aufschiebenden Wirkung entgegensteht, ist erst von Bedeutung, we... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2320/80 B 22. September 1980 RS 1 Stammrechtssatz Mangelt dem Bf jegliches Einkommen und exekutiv pfändbares Vermögen, dann wäre mit dem Vollzug des angef. B für ihn ein unverhältnismäßiger Nachteil nicht verbunden, wobei für den Fall einer Änderung seiner Einkommens- und ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG;MRK;VStG; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 167;
Rechtssatz: Die MRK ist für das verwaltungsbehördliche Strafverfahren im vollen Umfang anzuwenden (Hinweis E 19.5.1988, 87/16/0110). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987160164.X05 ... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsstrafakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Dem Beschwerdeführer - einem Staatsangehörigen der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (in der Folge: Jugoslawien), der Architekt ist und nach der "Tatbeschreibung" des Zollamtes Nickelsdorf vom 20. März 1986 "nur gering deutsch spricht bzw. lesen kann" und am 24. März 1986 als Verdächtiger von einem Beamten des Zollamtes Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz (in der Folge: Zollamt) unt... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;MRK Art5;MRK Art6;
Rechtssatz: Der österreichische Vorbehalt zu Art 5 MRK und 6 MRK gilt nicht für das FinStrG - und zwar auch nicht mittelbar durch Verweisung in den Verwaltungsverfahrensgesetzen - (Hinweis auf VfGH 3.12.1984, G 24/83; VfSlg 10291). Im Lichte dieser Rechtsprechung ist daher die MRK für das verwaltungsbehördlic... mehr lesen...
Index: Finanzstrafrecht001 Verwaltungsrecht allgemein19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1FinStrG §101FinStrG §115FinStrG §123FinStrG §33 Abs1FinStrG §82 Abs1FinStrG §98MRK Art6 Abs1VwRallg
Rechtssatz: Im Finanzstrafverfahren betreffend Abgabenhinterziehung kommt es nicht wie im Veranlagungsverfahren oder Gewinnfeststellungsverfahre n darau... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §201;FinStrG §49 Abs1 lita;FinStrG §8 Abs1;FinStrG;StGB §5;VStG impl;
Rechtssatz: Im Falle des Vorliegens eines Dauerdeliktes erschöpft sich ein gesetzliches Tatbild nicht darin, die Herbeiführung eines rechtswidrigen Zustandes zu pönalisierungen, sondern ist auch die Aufrechterhaltung dieses Zustandes in... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §4;FinStrG; BAO § 4 heute BAO § 4 gültig ab 30.10.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 103/2019 BAO § 4 gültig von 01.01.2013 bis 29.10.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EGVG Art2 Abs5 idF 1964/275;FinStrG; VStG §55; EGVG Art. 2 heute EGVG Art. 2 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 EGVG Art. 2 gültig von 01.04.2012 bis 31.12.2013 zuletz... mehr lesen...