Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93;FinStrG §56 Abs2;FinStrG §82;FinStrG §83; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/25 89/16/0183 1 Stammrechtssatz Da die Einleitung eines Strafverfahrens wegen vorsätzlicher Finanzvergehen nach dem FinStrG in Bescheidform zu ergehen hat (Hinweis VfGH B 9.6.1988, B 92/88), gelten gem § 56 Abs 2 FinStrG für Inhalt und Form die Vorschriften d... mehr lesen...
Nach dem Inhalt des der Beschwerde angeschlossenen angefochtenen Bescheides wurde gegen den Beschwerdeführer vom Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz am 15. Mai 1995 wegen des Verdachtes des vollendeten Schmuggels von Film- und Fotogeräten in fünf Fällen sowie des versuchten Schmuggels solcher Waren am 15. Mai 1995 das Finanzstrafverfahren eingeleitet. Die gegen den Einleitungsbescheid erhobene Administrativbeschwerde wurde mit dem angefochtenen Bescheid als unbegründet ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs3;FinStrG §83;FinStrG §91 Abs2;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §35 Abs1;
Rechtssatz: Eine Beschwerde gegen einen Bescheid, dessen Inhalt (hier: Einleitung des Finanzstrafverfahrens) von dem in der Beschwerde angeführten verletzten Recht (hier: Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände) nicht erfaßt wird, ist ohne weiteres V... mehr lesen...
Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung jener Gesellschaft m.b.H., deren Geschäftsführerin die Beschwerdeführerin in den geprüften Jahren war, beurteilte der Prüfer Eingangsrechnungen der geprüften Gesellschaft mit der Begründung: als Scheinrechnungen, daß das eine der rechnungsausstellenden Unternehmen zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung bereits im Konkurs gewesen sei, weshalb nur der Masseverwalter eine Rechnung rechtsgültig ausstellen hätte können, und daß die vom anderen Unter... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §115;FinStrG §157;FinStrG §161 Abs1;FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3;FinStrG §83;
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen des § 157 erster Satz sowie des § 161 Abs 1 FinStrG ist abzuleiten, daß im verwaltungsbehördlichen Rechtsmittelverfahren nicht nur die Rechtmäßigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Zeitpunkt ihres Ergehens zu prüfen ist, sonde... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war im Jahre 1991 Geschäftsführerin einer Gesellschaft m.b.H. Im Bericht vom 12. Mai 1992 über eine bei dieser Gesellschaft durchgeführte Betriebsprüfung wurde festgestellt, daß die Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate Juli 1991 sowie September bis Dezember 1991 bislang nicht abgegeben worden seien und daß für die Monate April 1991 sowie Juni und August 1991 Differenzen zwischen den abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldungen und der vorgelegten Buchhaltung best... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §115;FinStrG §157;FinStrG §161 Abs1;FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3;FinStrG §83;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Soweit die Rechtsmittelbehörde, von der irrigen Rechtsauffassung ausgehend, sie habe in ihrer Entscheidung über die Administrativbeschwerde lediglich zu untersuchen, ob i... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §115;FinStrG §157;FinStrG §161 Abs1;FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3;FinStrG §83;VwRallg;
Rechtssatz: Wurde gegen einen Einleitungsbescheid betreffend ein Finanzstrafverfahren ein Rechtsmittel erhoben, so ist die Rechtsmittelbehörde verpflichtet, bei Erlassung der Beschwerdeentscheidung auf die während des Rechtsmit... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33 Abs2 lita;FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3;FinStrG §83;FinStrG §98 Abs3;
Rechtssatz: Die im Bescheid, mit dem die Administrativbeschwerde gegen den Bescheid betreffend die Einleitung des Finanzstrafverfahrens als unbegründet abgewiesen wurde, ergänzend geäußerte Auffassung, daß der Besch in seinem Rechtsmittel eingeräumt habe, daß es ihm bewu... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die (Administrativ-)Beschwerde gegen einen Einleitungsbescheid des Zollamtes Innsbruck als unbegründet abgewiesen, mit dem dem Beschwerdeführer zur Last gelegt worden war, in fortgesetzter Weise in den Jahren 1987 bis 1992 beim Import von Kraftfahrzeugen aus Deutschland durch unrichtige Wertangaben Eingangsabgaben hinterzogen und damit ein Finanzvergehen nach § 35 Abs. 2 FinStrG begangen zu haben. In der Begründung: stellte die belangte Behörde zum ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §114;FinStrG §115;FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3;FinStrG §83;
Rechtssatz: Für die das Untersuchungsverfahren erst in Gang setzende Einleitung des Finanzstrafverfahrens genügt es, daß ausreichende Verdachtsgründe vorliegen. Einen derartigen Verdacht können auch die Aussagen geheimgehaltener Personen begründen (Hinweis E 29.9.1993, 89/13/0159). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §115;FinStrG §80;FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3;FinStrG §83;
Rechtssatz: Wie aus der Systematik des FinStrG insbesondere aus der Gliederung in den Hauptstücken IV und VI des zweiten Unterabschnittes des zweiten Abschnittes (Finanzstrafverfahren) und den Überschriften vor § 80 und § 115 FinStrG ersichtlich ist, nimmt das Untersuchungsverfahren (... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Rechtsanwalt ist Masseverwalter über das Vermögen eines ehemaligen Viehhändlers. Im Zuge einer Betriebsprüfung für die Jahre 1972 bis 1980, in denen der Gemeinschuldner seinen Viehhandel noch betrieben hatte, stellte der Prüfer diverse Buchführungsmängel fest, die dazu führten, daß die Betriebsergebnisse im Schätzungsweg erhöht wurden. Außerdem wurden Zinsen aus bisher nicht erklärten Spareinlagen unter Hinzurechnung eines Sicherheitszuschlages als Einkünfte aus... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs2;FinStrG §83;
Rechtssatz: Für die Annahme des Vorliegens einer Abgabenhinterziehung kommt es iZm der zehnjährigen Verjährungsfrist iSd § 207 Abs 2 zweiter Satz BAO nicht darauf an, ob ein Finanzstrafverfahren eingeleitet wurde oder nicht (Hinweis: E 26.4.1994, 90/14/0142). Vielmehr hat die Abgabenbehörde das Vorliegen einer Abgabenhinterziehu... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid gemäß § 224 Abs. 1 BAO vom 28. Februar 1991 wurde der mit der rechtskräftig gewordenen Strafverfügung des Zollamtes Wien vom 13. November 1987 wegen Abgabenhehlerei nach §§ 11 und 37 Abs. 1 lit. b FinStrG bestrafte Beschwerdeführer für die für den Schmuggler entstandene Eingangsabgabenschuld in der Höhe von S 73.080,-- (S 72.000,-- Einfuhrumsatzsteuer und S 1.080,-- AF-Beitrag) samt Säumniszuschlag in der Höhe von S 1.462,-- zur Haftung nach § 11 BAO herangezogen.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §11;FinStrG;
Rechtssatz: Die Haftung nach § 11 BAO setzt eine Entscheidung im gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren voraus, mit der der Verurteilte eines vorsätzlichen Finanzvergehens rechtskräftig schuldig gesprochen wurde. Nach der Terminologie des Finanzstrafgesetzes bezieht sich das Wort "verurteilt" nur auf gerichtliche Entscheidun... mehr lesen...
Der Spruch: des angefochtenen, an die Beschwerdeführerin gerichteten Bescheides des Generalsekretärs der Wiener Börsekammer vom 13. Oktober 1993 lautet: "Über Ihre Gesellschaft wird das Ruhen der Mitgliedschaft zur Wiener Wertpapierbörse ausgesprochen." In der
Begründung: dieses Bescheides heißt es im wesentlichen, am 13. September 1993 habe der Geschäftsführer der Beschwerdeführerin und die Vertreter der Ersten österreichischen Spar-Casse - Bank AG übereinstimmend mitgeteilt, d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;BAO §93;FinStrG §82;FinStrG §83;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/23 94/17/0278 2 Stammrechtssatz Nach der Rsp der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts kommt der Einleitung eines bestimmten Verfahrens dann Bescheidcharakter zu, wenn daran in anderen Rechtsvorschriften ... mehr lesen...
Unbestrittenermaßen ist die Beschwerdeführerin nach den ihr vom Bundesminister für Finanzen erteilten Konzessionen unter anderem zur Durchführung des Effektengeschäftes gemäß § 1 Abs. 1 Z. 7 lit. e des Bankwesengesetzes, Art. 1 des Finanzmarktanpassungsgesetzes, BGBl. Nr. 532/1993 (BWG), (früher § 1 Abs. 2 Z. 5 Kreditwesengesetz, BGBl. Nr. 63/1979 - KWG -) berechtigt. Mit mündlich verkündetem Bescheid des Bundesministers für Finanzen vom 30. März 1994 wurde der Beschwerdeführerin gemä... mehr lesen...
Index: L00156 Unabhängiger Verwaltungssenat Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;BAO §93;FinStrG §82;FinStrG §83;UVSG Stmk 1990 §6;VwRallg;
Rechtssatz: Nach der Rsp der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts kommt der Einleitung eines bestimmten Verfahrens dann Bescheidcharakter zu, wenn daran in anderen Rechtsvorschriften bes... mehr lesen...
Dem Finanzamt wurde in einem Finanzstrafverfahren gegen den Beschwerdeführer bei dessen Einvernahme als Beschuldigter eine Vollmachtsurkunde vorgelegt, laut der der mit dem Beschwerdeführer erschienene Rechtsanwalt (Dr. P) uneingeschränkt zur Vertretung des Beschwerdeführers in allen Rechts- sowie sonstigen Angelegenheiten sowohl vor Gerichten als auch vor anderen Behörden ermächtigt sowie zur Entgegennahme der Zustellungen von Klagen und behördlichen Schriftstücken, insbesondere Besc... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §914;AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;BAO §198;BAO §83 Abs1;BAO §83 Abs2;FinStrG;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: Ist eine Bevollmächtigung der Behörde anläßlich einer Vernehmung eines Beschuldigten in einem Finanzstrafverfahren angezeigt und durch Vorlage einer Urkunde, laut der der mit de... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 6. Oktober 1989 teilte das Finanzamt als Finanzstrafbehörde erster Instanz dem Beschwerdeführer mit, daß gegen ihn das Finanzstrafverfahren eingeleitet werde, weil der Verdacht bestehe, daß er fahrlässig unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Abgabe unrichtiger Steuererklärungen für das Jahr 1986 Abgaben in näher bezeichnetem Umfang verkürzt und damit ein Finanzvergehen nach § 34 Abs. 1 FinStrG begangen habe. Die vom Besc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht37/02 Kreditwesen53 Wirtschaftsförderung56/02 Verstaatlichte Banken
Norm: FinStrG §82;FinStrG §83;KWG 1979 §23 Abs2 Z1;KWGNov 1986;
Rechtssatz: Der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen Finanzvergehen, die zufolge des § 23 Abs 2 Z 1 KWG nicht geeignet sind, das Bankgeheimnis zu durchbrechen, kommt auch nach dem Inkrafttreten der KWGNov 1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht37/02 Kreditwesen53 Wirtschaftsförderung56/02 Verstaatlichte Banken
Norm: AbgEO §78;BAO §232;FinStrG §172 Abs2;FinStrG §82;FinStrG §83;KWG 1979 §23 Abs2 Z1 idF 1986/325;KWGNov 1986;
Rechtssatz: Anders als die Bestimmung des § 23 Abs 2 Z 1 KWG idF der KWGNov 1986 knüpft die
Norm: des § 172 Abs 2 FinStrG an die Einleitung eines Strafverfahrens nic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht37/02 Kreditwesen
Norm: FinStrG §33;FinStrG §83;KWG 1979 §23 Abs2 Z1; Beachte Besprechung in AnwBl 1994/6 S 457-459; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/23 89/13/0237 2 Stammrechtssatz Der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen vorsätzlicher Abgabenhinterziehung kommt erst seit Inkrafttreten der KWGNov 1986 normative Wirkung und... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht37/02 Kreditwesen53 Wirtschaftsförderung56/02 Verstaatlichte Banken
Norm: FinStrG §33;FinStrG §34;FinStrG §82;FinStrG §83;KWG 1979 §23 Abs2 Z1 idF 1986/325;KWGNov 1986;
Rechtssatz: Ausführungen, warum seit der KWGNov 1986 der Einleitungsverfügung eines Finanzstrafverfahrens wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens normativer Charakter zukommt ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Fachinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol; seine Dienststelle ist eine Bezirkshauptmannschaft, wo er seit 1989 im Referat für Sozialhilfe beschäftigt ist; davor war er mehrere Jahre im Verkehrsstrafreferat bzw. bis Ende 1980 in der KFZ-Zulassungsstelle tätig. Zumindest formell gesehen befaßte sich die Gattin des Beschwerdeführers mit dem Handel bzw. der grenzüberschreitenden Überstellung von Kraftfahrzeugen (nach dem B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs2;FinStrG;
Rechtssatz: Der Umstand der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegen einen Beamten iZm einer ansonst zulässigen Nebengeschäftigung, die in keinerlei offenkundigem Bezug zu der dienstlichen Tätigkeit dieses Beamten steht, reicht für sich allein nicht für die Annahme der "Gefährdung sonstiger we... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 27. Juni 1991 leitete das Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde erster Instanz über den Beschwerdeführer das Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, er habe im bewußt gemeinsamen Zusammenwirken mit seinem Bruder B. unter vorsätzlicher Verletzung der Anzeige-, Offenlegungs- bzw. Wahrheitspflicht in mindestens 14 Verzollungsfällen bei dem österreichischen Eintrittszollamt Walserberg-AB bzw. beim Hauptzollamt Graz durch unrichtiges Ausstellen von Ursprungszeug... mehr lesen...