Norm: Ausfuhrerstattungsgesetz (AEG) §7FinStrG §33FinStrG §34FinStrG §35 Abs2FinStrG §36 Abs2
Rechtssatz: Die Strafbarkeit der ungerechtfertigten Inanspruchnahme einer Ausfuhrerstattung ist in § 7 Ausfuhrerstattungsgesetz (AEG), BGBl 1994/660, geregelt. Nach der im Zeitraum von 1. Jänner 1995 bis 12. Jänner 1999 geltenden Fassung macht sich der Täter dadurch des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung bzw der fahrlässigen Abgabenverkürzung (§ ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden 1.) der am 25. April 1932 geborene Prokurist Kurt A der Vergehen der teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach §§ 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit. a und 13 FinStrG (Punkte A/I/ und II/ des Urteilssatzes) und der Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs. 1 und Abs. 3 lit. a FinStrG (Punkt A/III/) und 2.) der am 3. September 1924 geborene Geschäftsführer Dr. Herbert B der Vergehen der fahrlässigen ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §36 Abs2ZollG §51ZollG §52
Rechtssatz: Blankounterfertigung einer (später unrichtig) ausgefüllten Warenerklärung zum Begleitscheinverfahren dann nicht im Sinne des § 36 Abs 2 FinStrG tatbestandsmäßig, wenn der Täter unter den konkreten Gegebenheiten eine wahrheitswidrige Ausfüllung der Warenerklärung seitens Dritter nicht erwarten konnte. Entscheidungstexte 12 Os 146/77 E... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35 Abs3FinStrG §36 Abs2ZTG allg
Rechtssatz: Nach Zolltarifnummer 08.04 A 1 zollfrei abgefertigte Weintrauben (Tafeltrauben) sind, wenn sie nachträglich aus welchen Gründen immer, daher auch wegen Verdorbenheit, verarbeitet werden, nach Zolltarifnummer 08.04 A 2 zu verzollen. Entscheidungstexte 12 Os 151/74 Entscheidungstext OGH 25.04.1975 12 Os 151/74 Veröff: EvB... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35 Abs3FinStrG §36 Abs2
Rechtssatz: Bei Verwendung von Waren, für die eine (Eingangsbegünstigung) Abgabenbegünstigung gewährt wurde, zu anderen als den für die Begünstigung zur Bedingung gemachten Zwecken kann Subjekt sowohl des Vorsatzdelikts nach § 35 Abs 3 FinStrG als auch des Fahrlässigkeitsdelikts nach § 36 Abs 2 FinStrG nicht nur der Zollschuldner, der zu seinem eigenen Vorteil die Anzeige an das Zollamt unterläßt, sondern ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §36 Abs2
Rechtssatz: Bei einer fahrlässig begangenen Abgabenverkürzung ist eine Haftung der mehreren daran als Täter beteiligten Personen für den eingetretenen Erfolg begrifflich nicht ausgeschlossen. Entscheidungstexte 12 Os 98/73 Entscheidungstext OGH 18.12.1973 12 Os 98/73 Veröff: EvBl 1974/115 S 243 = SSt 44/36 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §8FinStrG §35 Abs2FinStrG §36 Abs2WertZG 1955 §10 Abs4
Rechtssatz: Der Käufer oder Warenempfänger kann gemäß § 10 Abs 4 WertZG 1955 auch den Verfügungsberechtigten zur Abgabe der Erklärung schriftlich bevollmächtigen. Doch befreit die Bevollmächtigung weder Käufer noch Warenempfänger von den allfälligen strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen Zollwerterklärung, sofern sie darin enthaltene - und zur Abgabenverkürzung führende - f... mehr lesen...