RS OGH 1977/12/15 12Os146/77

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Veröffentlicht am 15.12.1977
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Rechtssatz

Blankounterfertigung einer (später unrichtig) ausgefüllten Warenerklärung zum Begleitscheinverfahren dann nicht im Sinne des § 36 Abs 2 FinStrG tatbestandsmäßig, wenn der Täter unter den konkreten Gegebenheiten eine wahrheitswidrige Ausfüllung der Warenerklärung seitens Dritter nicht erwarten konnte.Blankounterfertigung einer (später unrichtig) ausgefüllten Warenerklärung zum Begleitscheinverfahren dann nicht im Sinne des Paragraph 36, Absatz 2, FinStrG tatbestandsmäßig, wenn der Täter unter den konkreten Gegebenheiten eine wahrheitswidrige Ausfüllung der Warenerklärung seitens Dritter nicht erwarten konnte.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 146/77
    Entscheidungstext OGH 15.12.1977 12 Os 146/77
    Veröff: EvBl 1978/118 S 329

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0083938

Dokumentnummer

JJR_19771215_OGH0002_0120OS00146_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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