Norm
FinStrG §36 Abs2Rechtssatz
Blankounterfertigung einer (später unrichtig) ausgefüllten Warenerklärung zum Begleitscheinverfahren dann nicht im Sinne des § 36 Abs 2 FinStrG tatbestandsmäßig, wenn der Täter unter den konkreten Gegebenheiten eine wahrheitswidrige Ausfüllung der Warenerklärung seitens Dritter nicht erwarten konnte.Blankounterfertigung einer (später unrichtig) ausgefüllten Warenerklärung zum Begleitscheinverfahren dann nicht im Sinne des Paragraph 36, Absatz 2, FinStrG tatbestandsmäßig, wenn der Täter unter den konkreten Gegebenheiten eine wahrheitswidrige Ausfüllung der Warenerklärung seitens Dritter nicht erwarten konnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0083938Dokumentnummer
JJR_19771215_OGH0002_0120OS00146_7700000_001