Gründe: Mit Urteil des Landesgerichts Innsbruck vom 9. November 2009, GZ 29 Hv 90/09z-40, wurde Erich T***** - soweit im vorliegenden Zusammenhang von Bedeutung - (richtig:) mehrerer Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 38 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt und „nach § 38 Abs 1 FinStrG zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 10 (zehn) Monaten“ verurteilt. Danach hat er vom 30. April 2006 bis 30. April 2008 im Bereich des Finanzamts Kufstein... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auch andere Schuldsprüche enthaltenden angefochtenen Urteil wurde Mario L***** jeweils mehrerer Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 38 Abs 1 lit a, 11 (dritter Fall) FinStrG (richtig: B iVm A/I) und nach §§ 33 Abs 2 lit b, 38 Abs 1 lit a, 11 (dritter Fall) FinStrG (richtig: B iVm A/II) schuldig erkannt. Ihm liegt - zusammengefasst - zur Last, gezielt Abgabenhinterziehungen durch Gesellschafter der Markus H***** GmbH und Co KG, für... mehr lesen...
Norm: FinStrG §20StGB §19
Rechtssatz: Dass eine Ersatzfreiheitsstrafe nach Tagen bemessen sein muss, ist § 20 FinStrG nicht zu entnehmen. Das Tagessatzsystem des § 19 StGB ist bei Finanzvergehen infolge der Abhängigkeit der angedrohten Geldstrafen von bestimmten Wertbeträgen gar nicht anwendbar. Entscheidungstexte 14 Os 27/02 Entscheidungstext OGH 07.05.2002 14 Os 27/02 ... mehr lesen...
Norm: StPO §295FinStrG §20
Rechtssatz: Wenn das Rechtsmittelgericht auf Grund einer erfolgreichen Strafberufung eine Geldstrafe gem § 16 FinStrG abändert, hat es für die neu verhängte Geldstrafe wieder eine (neue) Ersatzfreiheitsstrafe festzusetzen, auch für den Fall, daß deren Ausmaß nicht (ausdrücklich) angefochten wurde. Entscheidungstexte 13 Os 125/98 Entscheidungstext OGH 30.09... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Norbert A und Sonja A des Verbrechens nach § 6 Abs 1 SuchtgiftG sowie anderer strafbarer Handlungen schuldig erkannt und gemäß der zuvor bezeichneten Gesetzesstelle (unter Anwendung des § 28 StGB) zu Freiheitsstrafen sowie nach § 6 Abs 4 SuchtgiftG (unter Festsetzung von Ersatzfreiheitsstrafen für den Fall der Uneinbringlichkeit) zu Geldstrafen verurteilt; gemäß § 43 Abs 1 StGB wurden die über Sonja A verhängten (beiden) Strafen bedingt n... mehr lesen...
Norm: FinStrG §20FinStrG §26StGB §19 Abs3StGB §43
Rechtssatz: Eine selbständige bedingte Nachsicht von Ersatzfreiheitsstrafen ist im Gesetz nicht vorgesehen. Entscheidungstexte 10 Os 151/80 Entscheidungstext OGH 17.02.1981 10 Os 151/80 Verstärkter Senat; Veröff: EvBl 1981/186 S 520 = RZ 1981/45 S 181 = SSt 52/8 12 Os 44/97 Entscheid... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der Kaufmann Josef A und der Geschäftsführer Karl B - des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach den §§ 35 Abs. 2, 38 lit. a FinStrG. schuldig erkannt, begangen dadurch, daß sie in den Jahren 1965 bis 1970 in Wien, Düsseldorf und an anderen Orten im bewußten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter vorsätzlich und gewerbsmäßig zu ihrem Vorteil unter Verletzung einer abgabenrecht... mehr lesen...
Norm: FinStrG §20FinStrG §23
Rechtssatz: Keine Orientierung der Ersatzfreiheitsstrafe an einer (konkret oder gar abstrakt denkbaren) maximalen Geldstrafe beziehungsweise Wertersatzstrafe, weil - anders als für die Geldstrafe oder Wertersatzstrafe - für die Ersatzfreiheitsstrafe eine absolute Höchstgrenze (§ 20 Abs 2 FinStrG) normiert ist. Entscheidungstexte 9 Os 157/78 Entscheidungstext... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 13.Juli 1930 geborene Teppichhändler Abbas A - ein iranischer Staatsangehöriger - des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach § 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG (Punkt A des Urteilssatzes), des Vergehens der Urkundenfälschung nach dem § 223 Abs. 2 StGB (Punkt B/ des Urteilssatzes), des Vergehens nach dem § 17 Abs. 1 Z 4 (und Abs. 2) AußenhandelsG (Punkt C/ des Urteilssatzes) und des Vergehens der ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §20FinStrG §26 Abs1
Rechtssatz: Keine bedingte Nachsicht der Ersatzfreiheitsstrafen (für Verfall bzw Wertersatz). Entscheidungstexte 11 Os 172/77 Entscheidungstext OGH 28.11.1978 11 Os 172/77 12 Os 83/78 Entscheidungstext OGH 14.12.1978 12 Os 83/78 Beisatz: Auch nicht für Ersatzfreiheitsstrafen für so... mehr lesen...
Norm: FinStrGNov 1975 ArtVII §3FinStrG nF §15FinStrG nF §20
Rechtssatz: Wäre nach der neuen Rechtslage die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde gegeben, blieb aber nach Art VII § 3 Abs 2 FinStrGNov 1975 die des Gerichtes gewahrt, darf die (Ersatzstrafe) Freiheitsstrafe das in § 15 Abs 3 FinStrG nF (§ 20 Abs 2 FinStrG nF) bezeichnete Höchstmaß von drei Monaten nicht übersteigen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 18. Juni 1934 geborene Hilfsarbeiterin Ivana A des Finanzvergehens des Schmuggels nach dem § 35 Abs 1 lit. a Fin-StrG schuldig erkannt und nach dem § 35 Abs 4 FinStrG unter Anwendung der Art. III und V Abs 4 StRAG zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt; dabei wurde der Tagessatz mit S 100,-- bemessen und die Ersatzfreiheitsstrafe für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe von insgesamt S 15.000,-- mit zweieinhalb ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §20. StRAG ArtIII
Rechtssatz: Art III StRAG gilt auch für § 20 FinStrG ("Freiheitsstrafe", nicht mehr "Arrest"). Entscheidungstexte 9 Os 92/75 Entscheidungstext OGH 08.10.1975 9 Os 92/75 11 Os 110/76 Entscheidungstext OGH 01.03.1977 11 Os 110/76 Vgl aber; Beisatz: Arrest und strenger Arrest, wie er zur T... mehr lesen...