Entscheidungen zu § artikel1zu177 Abs. 1 FinStrG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE Vwgh Erkenntnis 2007/7/26 2006/15/0241

Der Beschwerdeführer wurde mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Feldkirch als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 15. Dezember 2000 mehrerer Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG schuldig erkannt, weswegen über ihn eine Geldstrafe in Höhe von 150.000 S (Ersatzfreiheitsstrafe 3 Wochen) verhängt wurde. Die Geldstrafe erwies sich in der Folge als uneinbringlich. Das Finanzamt erließ sodann als Finanzstrafbehörde erster Instanz am 1. März 2002 die Au... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.07.2007

RS Vwgh 2007/7/26 2006/15/0241

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §177 Abs1;FinStrG §57 Abs3;
Rechtssatz: Die Manuduktionspflicht nach § 57 Abs. 3 FinStrG beschränkt sich auf die zur Vornahme von Verfahrenshandlungen nötigen Anleitungen und die Belehrung über die mit diesen Handlungen oder Unterlassungen unmittelbar verbundenen Rechtsfolgen. Die Verpflichtung der Finanzstrafbehörde erstreckt sich aber nicht dara... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.07.2007

RS Vwgh 2007/7/26 2006/15/0241

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §177 Abs1;FinStrG §179 Abs1;
Rechtssatz: Es ist nicht Gegenstand eines Verfahrens auf Gewährung von Strafaufschub nach § 177 Abs. 1 iVm § 179 Abs. 1 FinStrG, die Einbringlichkeit der (primären) Geldstrafe zu prüfen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2006150241.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.07.2007

TE Vwgh Erkenntnis 2007/2/22 2005/14/0022

Mit Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 28. Oktober 2003, FSRV/0005-L/03 und FSRV/0008-L/03, wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe vorsätzlich und gewerbsmäßig a) durch Nichtabgabe von Steuererklärungen, somit unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, in der Zeit von 1996 bis 2001 eine Verkürzung von bescheidmäßig festzusetzenden Abgaben (Umsatzsteuer und Einkommensteuer 1994 bis 2000) bewirkt u... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.02.2007

TE Vwgh Erkenntnis 2004/3/31 2003/13/0136

Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides kann Folgendes entnommen werden: Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 5. März 2003 wurde der Beschwerdeführer der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a und b FinStrG und der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a leg. cit. für schuldig erkannt, weil er vorsätzlich als Geschäftsführer des von ihm geführten Unternehmens 1.) unter Verletzung der Verpflichtung... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.03.2004

RS Vwgh 2004/3/31 2003/13/0136

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §12;B-VG Art130 Abs2;FinStrG §177 Abs1;FinStrG §179 Abs1;FinStrG §23 Abs1;FinStrG §23 Abs3;KO §181;
Rechtssatz: Die Anhängigkeit eines Schuldenregulierungsverfahrens konnte, so wie sie einer Ermessensübung zur Geltendmachung einer Haftung nicht entgegensteht (Hinweis E 16. Oktober 2002, 99/13/00... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.03.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2002/6/19 2002/15/0014

Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde einer vom Beschwerdeführer gegen den Bescheid über den Aufschub des Strafvollzuges des Finanzamtes Krems vom 16. Februar 2001 eingebrachten Administrativbeschwerde insoweit stattgegeben, als ein Strafaufschub nach § 177 FinStrG bis 2. Juli 2001 gewährt wurde. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides wird dazu ausgeführt, das Finanzamt habe mit Bescheid vom 16. Februar 2001 dem Antrag auf Strafaufschub bereits insoweit statt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.06.2002

RS Vwgh 2002/6/19 2002/15/0014

Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §177 Abs1;FinStrG §179 Abs1;KO §181;KO §214 Abs1;KO §58 Z1;KO §58 Z2;
Rechtssatz: Die mit der KO-Nov 1993, BGBl 1993/974, in die Konkursordnung eingefügten Sonderbestimmungen für natürliche Personen über das Konkurs- und Schuldenregulierungsverfahren (§§ 181 ff) sehen zwar bei Erfüllung des Zahlungsplanes eine Restschuldbefreiu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.06.2002

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