Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Die Beschwerdeführerin ist konzessionierte Verteilernetzbetreiberin auf dem Erdgasmarkt. Mit Sacheinlage- und Einbringungsvertrag vom XXXX brachte die Stadtgemeinde XXXX unter anderem den Betrieb der „ XXXX “ in die Beschwerdeführerin ein. Die Bediensteten – die Beamtinnen und Vertragsbedienstete umfassten – wurden mit Personalübereinkommen vom selben Tag der Beschwerdeführerin zugewiesen. 1.1. D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Die Beschwerdeführerin ist konzessionierte Verteilernetzbetreiberin auf dem Erdgasmarkt. Mit Sacheinlage- und Einbringungsvertrag vom XXXX brachte die Stadtgemeinde XXXX unter anderem den Betrieb der „ XXXX “ in die Beschwerdeführerin ein. Die Bediensteten – die Beamtinnen und Vertragsbedienstete umfassten – wurden mit Personalübereinkommen vom selben Tag der Beschwerdeführerin zugewiesen. 1.1. D... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Verfahrensgang und Feststellungen 1.1. Der Vorstand der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts-und Erdgaswirtschaft („belangte Behörde“) leitete am 8. September 2021 mit Beschluss ein Verfahren ( XXXX ) gemäß §§ 69, 79 GWG 2011 zur Feststellung der Kosten, Zielvorgaben und des Mengengerüstes ggü. zahlreichen Ve... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Vorauszuschicken ist, dass maßgebliche Rechtsfrage auch dieser Beschwerdeverfahren ist, inwieweit die Übernahme des Personals des XXXX durch die XXXX (Drittbeschwerdeführerin) für diese „unbeeinflussbare Kosten“ (hier nach § 79 Abs 6 Z 4 GWG 2011) sind. Die belangte Behörde hatte die Klassifikation dieser Personalkosten als „unbeeinflussbare Kosten“ nicht nur im vorliegenden Gaskostenbescheid... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Vorauszuschicken ist, dass maßgebliche Rechtsfrage auch dieser Beschwerdeverfahren ist, inwieweit die Übernahme des Personals des XXXX durch die XXXX (Drittbeschwerdeführerin) für diese „unbeeinflussbare Kosten“ (hier nach § 79 Abs 6 Z 4 GWG 2011) sind. Die belangte Behörde hatte die Klassifikation dieser Personalkosten als „unbeeinflussbare Kosten“ nicht nur im vorliegenden Gaskostenbescheid... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Vorauszuschicken ist, dass maßgebliche Rechtsfrage auch dieser Beschwerdeverfahren ist, inwieweit die Übernahme des Personals des XXXX durch die XXXX (Drittbeschwerdeführerin) für diese „unbeeinflussbare Kosten“ (hier nach § 79 Abs 6 Z 4 GWG 2011) sind. Die belangte Behörde hatte die Klassifikation dieser Personalkosten als „unbeeinflussbare Kosten“ nicht nur im vorliegenden Gaskostenbescheid... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Vorauszuschicken ist, dass maßgebliche Rechtsfrage auch dieser Beschwerdeverfahren ist, inwieweit die Übernahme des Personals des XXXX durch die XXXX (Drittbeschwerdeführerin) für diese „unbeeinflussbare Kosten“ (hier nach § 79 Abs 6 Z 4 GWG 2011) sind. Die belangte Behörde hatte die Klassifikation dieser Personalkosten als „unbeeinflussbare Kosten“ nicht nur im vorliegenden Gaskostenbescheid... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Vorauszuschicken ist, dass maßgebliche Rechtsfrage auch dieser Beschwerdeverfahren ist, inwieweit die Übernahme des Personals des XXXX durch die XXXX (Drittbeschwerdeführerin) für diese „unbeeinflussbare Kosten“ (hier nach § 79 Abs 6 Z 4 GWG 2011) sind. Die belangte Behörde hatte die Klassifikation dieser Personalkosten als „unbeeinflussbare Kosten“ nicht nur im vorliegenden Gaskostenbescheid... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Vorauszuschicken ist, dass maßgebliche Rechtsfrage auch dieser Beschwerdeverfahren ist, inwieweit die Übernahme des Personals des XXXX durch die XXXX (Drittbeschwerdeführerin) für diese „unbeeinflussbare Kosten“ (hier nach § 79 Abs 6 Z 4 GWG 2011) sind. Die belangte Behörde hatte die Klassifikation dieser Personalkosten als „unbeeinflussbare Kosten“ nicht nur im vorliegenden Gaskostenbescheid... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde von Amts wegen für das Jahr 2019 gemäß § 7 Abs. 1 E-ControlG iVm § 48 ElWOG 2010 die Kosten, die Zielvorgaben und das Mengengerüst für das Elektrizitätswerk der Beschwerdeführerin fest. 2. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde. Daraufhin erging eine Beschwerdevorentscheidung der belangten Behörde, mit welcher der angefochtene Bescheid abgeändert wurde. M... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem hier angefochtenen Bescheid des Vorstandes der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (im Folgenden belangte Behörde) werden von Amts wegen diverse Feststellungen zu den Kosten und dem Mengengerüst des Elektrizitätswerks der Stadtgemeinde XXXX für das Jahr 2020 getroffen. 2. Mit Schriftsatz vom 06.11.2019 erhob die beschwerdeführende Partei die hier zu erledigende Beschwerde gegen diesen ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann ein Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie einen Hi... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann ein Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie einen Hi... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann ein Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie einen Hi... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann ein Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie einen Hi... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann ein Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie einen Hi... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann ein Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie einen Hi... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann ein Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie einen Hi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem bekämpften Bescheid stellte die belangte Behörde betreffend die beschwerdeführende Partei von Amts wegen für das Folgejahr gemäß § 69 GWG u.a. den Kostenanpassungsfaktor und die Kosten für das Systemnutzungsentgelt fest. Mit dem bekämpften Bescheid stellte die belangte Behörde betreffend die beschwerdeführende Partei von Amts wegen für das Folgejahr gemäß Paragraph 69, GWG u.a. den Kostenanpassungsfaktor und d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Zu Spruchpunkt A) I.: 1. Zu Spruchpunkt A) römisch eins.: 1.1. Mit Beschluss vom 13.01.2012 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: die belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gem. § 69 Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011) betreffend die nunmehrige beschwerdeführende Partei ein. Nachdem das Ermittlungsverfahren am 29.08.2012 geschl... mehr lesen...