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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 05.05.2022, GZ: XXXX , informierte der Vorstand der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control) (in Folge: belangte Behörde) ua. die XXXX (in Folge: Beschwerdeführerin) über die Bestimmungen der „Grundversorgung“ iSd § 124 GWG 2011. Sie erwähnte, dass die Festsetzung des allgemeinen Tarifs der Grundversorgung einer... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom XXXX informierte die E-Control (im Folgenden: „belangte Behörde“) ua die XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführerin“) über die Bestimmungen der „Grundversorgung“ iSd § 124 GWG 2011. Sie erwähnte, dass die Festsetzung des Allgemeinen Tarifs der Grundversorgung einer gesetzlichen Obergrenze unterliege; der Tarif dürfe für Verbraucher iSd KSchG nicht höher sein als jener... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG I.1. Mit Bescheid vom 15.12.2022 trug die E-Control (im Folgenden: „belangte Behörde“) der XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführerin“) auf, den rechtmäßigen Zustand gemäß § 124 Abs. 2 GWG 2011 herzustellen, indem sie binnen zwei Wochen römisch eins.1. Mit Bescheid vom 15.12.2022 trug die E-Control (im Folgenden: „belangte Behörde“) der römisch 40 (im Folgenden: „Beschwerdeführeri... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom XXXX informierte die Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control) (in der Folge „belangte Behörde“) die XXXX (in der Folge „Beschwerdeführerin“) über die Bestimmungen der Grundversorgung iSd § 124 GWG 2011. Die belangte Behörde erwähnte, dass einige Missstände hinsichtlich der Grundversorgung bei einzelnen Lieferan... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 05.05.2022 XXXX informierte die E-Control („belangte Behörde“) ua die XXXX (fortan: „die Beschwerdeführerin“) über die Bestimmungen der „Grundversorgung“ iSd § 124 GWG 2011. Sie erwähnte, dass die Festsetzung des allgemeinen Tarifs der Grundversorgung einer gesetzlichen Obergrenze unterliege; der Tarif dürfe für Verbraucher iSd KSchG nicht höher sein als jener Tarif... mehr lesen...