Entscheidungen zu § 77 Abs. 1 DSt

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-7 von 7

RS OGH 2018/1/24 21Ds1/17k

Norm: StPO §89 Abs2bStPO §353 Z2StPO §357 Abs2DSt §77 Abs1DSt §77 Abs3
Rechtssatz: Das Wiederaufnahmeverfahren ist auf Grundlage und im Rahmen des jeweiligen Wiederaufnahmeantrags amtswegig zu führen. Dies bedeutet, dass durch den Wiederaufnahmeantrag der Verfahrensgegenstand festgelegt wird, dessen Rahmen auch im Beschwerdeverfahren nicht überschritten werden darf. Entscheidungstexte 21 Ds 1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.01.2018

RS OGH 2014/8/5 25Os8/14k, 2Ds8/17z, 2Dg3/18m (2Dg4/18h), 24Ds2/18f

Norm: DSt §19 Abs2DSt §77 Abs1RStDG §145StPO §6 Abs2StPO §357 Abs2
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen das Recht auf angemessenes rechtliches Gehör im Wiederaufnahmeverfahren (§ 357 Abs 2 dritter Satz und sechster Satz letzter Fall StPO) ist saniert, wenn es dem Wiederaufnahmewerber unbenommen blieb, im Rahmen des – keinem Neuerungsverbot unterliegenden – Beschwerdeverfahrens zu Beweisaufnahmen des Erstgerichts (hier: des Disziplinarrats) Stellung zu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.08.2014

RS OGH 2014/8/5 25Os8/14k, 28Os5/15t, 23Ds2/21a

Norm: DSt §77 Abs1StPO §353 Z2
Rechtssatz: Das (im Strafverfahren alternativ mögliche) Wiederaufnahmeziel einer Verurteilung bloß wegen einer unter ein milderes „Strafgesetz“ fallenden Handlung (§ 353 Z 2 StPO) ist im Verfahren nach dem DSt nicht anwendbar, weil § 16 DSt für die (beiden) in § 1 Abs 1 DSt normierten Disziplinarvergehen einen einheitlichen Strafsatz vorsieht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.08.2014

RS OGH 2014/8/5 25Os8/14k

Norm: DSt §77 Abs1StPO §6 Abs2StPO §357 Abs2
Rechtssatz: Das Unterbleiben einer (nur ausnahmsweise durchzuführenden) mündlichen Verhandlung über einen Wiederaufnahmeantrag stellt lediglich in den Fällen einen Verfahrensfehler dar, in denen sich die Tatsachen, durch die der Antrag begründet wird, und ihre Eignung, eine Änderung der rechtskräftigen Entscheidung herbeizuführen, nur durch eine unmittelbare Beweisaufnahme klären lassen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.08.2014

RS OGH 2014/8/5 25Os8/14k

Norm: DSt §77 Abs1StPO §357 Abs2
Rechtssatz: Die Entscheidung über die Wiederaufnahme hat – auch bei Fällung in einer mündlichen Verhandlung (§ 357 Abs 2 fünfter Satz StPO) – mit (gesondert auszufertigendem) Beschluss zu ergehen. Entscheidungstexte 25 Os 8/14k Entscheidungstext OGH 05.08.2014 25 Os 8/14k European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.08.2014

RS OGH 1994/5/19 12Os62/94, 11Os16/95, 1Ob101/04s, 28Os5/15t, 23Ds2/20a

Norm: StPO §353 Z2StPO §357DSt §77 Abs1
Rechtssatz: Bei Prüfung der Frage, ob einem neuen Beweismittel die Eignung zukommt, zu einer für den Wiederaufnahmswerber günstigeren Sachverhaltsbeurteilung zu gelangen, ist nicht anders vorzugehen als bei der Relevanzprüfung von Beweisanträgen in der Hauptverhandlung. Dies bedeutet, dass im Rahmen des Wiederaufnahmeverfahrens eine Beurteilung des Beweiswertes eines (angebotenen) neuen Beweismittels unzu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.05.1994

RS OGH 1993/7/12 10Bkd7/93

Norm: DSt 1990 §77 Abs1
Rechtssatz: Mit dem Hinweis auf ein in einer anderen Sache ergangenes Erkenntnis des VfGH macht der Beschwerdeführer, der in der Disziplinarsache seinerzeit ohnehin den VfGH angerufen hat, keine Wieferaufnahmsgründe im Sinne des § 353 StPO, insbesondere keine neuen Tatsachen und Beweismittel geltend. Entscheidungstexte 10 Bkd 7/93 Entscheidungstext OGH 12.07.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.07.1993

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