Norm: DSt §25 DSt § 25 heute DSt § 25 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 190/2013 DSt § 25 gültig von 01.06.1999 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/1999 DSt § 25 gültig von 01.01.1991 bis 31.05.1999 ... mehr lesen...
Norm: DSt §20 Abs2 DSt §22 DSt §25 DSt § 20 heute DSt § 20 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 DSt § 20 gültig von 01.01.2014 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 190/2013 DSt § 20 gültig von 01.01.1991 bi... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §20DSt 1990 §22 Abs3DSt 1990 §25
Rechtssatz: Eine Delegierung an einen anderen Disziplinarrat ist nach Beginn der Anhängigkeit des Disziplinarverfahrens grundsätzlich möglich. Die Anhängigkeit des anwaltlichen Disziplinarverfahrens ist nicht durch § 20 DSt gegeben, sondern erst nachdem der Kammeranwalt die Bestellung eines Untersuchungskommissärs beantragt und der Präsident einen Untersuchungskommissär bestellt hat (§ 22... mehr lesen...
Norm: DSt §25 DSt 1990 §26 DSt § 25 heute DSt § 25 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 190/2013 DSt § 25 gültig von 01.06.1999 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/1999 DSt § 25 gültig von 01.01.1991 bis 31.05.19... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §25
Rechtssatz:
Die vom Disziplinarbeschuldigten in der Wortwahl der Boulevardpresse getätigten Äußerungen führen zum Schluß, daß von ihm, wenn seine Disziplinarsachen weiterhin von dem Disziplinarrat der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer durchgeführt werden sollten, eine jede geringste, wenn auch nur vermeintliche Möglichkeit aufgegriffen werden wird, diese Verfahren ad infinitum hinauszuzögern. Dem ist vorzubeugen... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §25
Rechtssatz:
Angriffe des Beschuldigten auf die Standesvertretung in der Presse rechtfertigten keine Delegierung (Bkd 17/81).
Entscheidungstexte 15 Bkd 1/94 Entscheidungstext OGH 04.07.1994 15 Bkd 1/94 11 Bkd 4/97 Entscheidungstext OGH 23.02.1998 11 Bkd 4/97 Beisatz: Das dem Disziplinarbe... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §25DSt 1872 §42 Abs1DSt 1872 §35
Rechtssatz:
Die Bestellung eines weiteren, dem erkennenden Senat (§ 25 DSt 1872) nicht angehörenden Mitgliedes des Disziplinarrates zum Protokollführer (Schriftführer) war gemäß § 42 Abs 1 DSt 1872 zulässig. Auf ein als Protokollführer agierendes Mitglied des Disziplinarrates war § 35 DSt 1872 nicht anzuwenden, da sich diese Bestimmung nur auf die zur Verhandlung einberufenen Mitglieder... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §25
Rechtssatz:
Eine Anhörung des Disziplinarbeschuldigten vor der Entscheidung über den Delegierungsantrag des Kammeranwaltes ist nicht erforderlich (vgl §§ 62, 63 StPO in Verbindung mit § 77 Abs 3 DSt 1990). Eine Anhörung des Disziplinarbeschuldigten vor der Entscheidung über den Delegierungsantrag des Kammeranwaltes ist nicht erforderlich vergleiche Paragraphen 62, 63, StPO in Verbindung mit Paragraph 77, Absatz 3, ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §25DSt 1872 §29 Abs3DSt 1872 §29 Abs4
Rechtssatz: Selbst ein Einleitungsbeschluss, der von einer nicht dem Gesetz entsprechend zusammengesetzten Behörde gefasst worden wäre, bedeutet keinen unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Disziplinarbeschuldigten (Vgl VfGH B 632/87 vom 26.11.1987; Ablehnung der zu Bkd 68/85 vertretenen Rechtsansicht). Entscheidungstexte Bkd 89/8... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §27DSt 1990 §25
Rechtssatz:
Der Anzeiger ist zur Stellung eines Delegierungsantrages nicht legitimiert. In sachgemäßer Erfüllung einer Amtspflicht kann kein Disziplinarvergehen erblickt werden.
Entscheidungstexte Bkd 10/59 Entscheidungstext OGH 25.05.1959 Bkd 10/59 Veröff: AnwBl 1960,96 Bkd 70/66 Ents... mehr lesen...