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Begründung: I. Ausgangsverfahren: römisch eins. Ausgangsverfahren: A) Verfahrensgang: 09.07.2018 - Antrag der beschwerdeführenden Partei („bP") auf Verlängerung des befristeten Behindertenpasses und auf Vornahme der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel" beim Sozialministeriumservice, Landesstelle Salzburg (belangte Behörde, „bB") 27.08.2018 - Urgenz der bP 15.09.2018 - Erstellung eines Sachverständigengutachtens eines Fachar... mehr lesen...
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Begründung: I. Ausgangsverfahren: römisch eins. Ausgangsverfahren: A) Verfahrensgang: 09.07.2018 - Antrag der beschwerdeführenden Partei („bP") auf Verlängerung des befristeten Behindertenpasses und auf Vornahme der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel" beim Sozialministeriumservice, Landesstelle Salzburg (belangte Behörde, „bB") 27.08.2018 - Urgenz der bP 15.09.2018 - Erstellung eines Sachverständigengutachtens eines Fachar... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit als Bescheid bezeichneter Erledigung des Arbeitsmarktservice Wien Währinger Gürtel (im Folgenden: AMS) vom 27.06.2022 verpflichtete das AMS Herrn XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) im Spruchpunkt A) gemäß § 25 Abs. 1 letzter Satz AlVG zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Leistung in der Höhe von € 1.370,46. Im Spruchpunkt B) wurde die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen diesen ... mehr lesen...