Begründung: ,
Begründung: I. Sachverhalt römisch eins. Sachverhalt 1. Mit Entscheidung vom 21.12.2023 beschloss die Klassenkonferenz der Klasse XXXX der Landesberufsschule XXXX , dass der Beschwerdeführer gemäß § 25 Schulunterrichtsgesetz [SchUG] die letzte Schulstufe der besuchten Schulart nicht erfolgreich abgeschlossen habe. 1. Mit Entscheidung vom 21.12.2023 beschloss die Klassenkonferenz der Klasse römisch 40 der Landesberufsschule römisch 40 , dass der Besc... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. XXXX („Antragsteller“) stellte am 13.12.2021 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich und wurde an diesem Tag von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes erstbefragt. 1. römisch 40 („Antragsteller“) stellte am 13.12.2021 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich und wurde an diesem Tag von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes erstbefragt. 2. Am 23.08.2022 e... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 31.01.2020 beantragte die Beschwerdeführerin des Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht als weitere Versicherungsvertreterin in der Hauptversammlung der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) die Erlassung eines Bescheides des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 450 ASVG und begehrte die Feststellung, dass ihr als Versicherungsvertre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist dem XXXX zur Dienstleistung zugewiesen. 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist dem römisch 40 zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Antrag vom 24.05.2022 begehrte er die rückwirkende Abgeltung seiner Journaldienste „Sicherheitsdi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist dem XXXX zur Dienstleistung zugewiesen. 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist dem römisch 40 zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Antrag vom 02.06.2022 begehrte er die rückwirkende Abgeltung der Journaldienste „Sicherheitsdie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist dem XXXX zur Dienstleistung zugewiesen. 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist dem römisch 40 zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Antrag vom 24.05.2022 begehrte er die rückwirkende Abgeltung seiner Journaldienste „Sicherheits... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: /
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. In ihrer an die Datenschutzbehörde (DSB, belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) gerichteten Beschwerde vom 15.12.2018 machte die Zweitbeschwerdeführerin (ursprüngliche Beschwerdeführerin im Verfahren vor der belangten Behörde) eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung geltend. Dazu wurde vorgebracht, dass die Erstbeschwerdeführerin (ursprüngliche Beschwerdegegnerin im Verfahren vor der belangten Behörde) sensible pers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: /
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. In ihrer an die Datenschutzbehörde (DSB, belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) gerichteten Beschwerde vom 15.12.2018 machte die Zweitbeschwerdeführerin (ursprüngliche Beschwerdeführerin im Verfahren vor der belangten Behörde) eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung geltend. Dazu wurde vorgebracht, dass die Erstbeschwerdeführerin (ursprüngliche Beschwerdegegnerin im Verfahren vor der belangten Behörde) sensible pers... mehr lesen...
Begründung: Zu A) 0. Zielsetzung der Verordnungsprüfungsanträge der beiden Spruchkörper des BVwG Zur Klarstellung der Begehren wird ausgeführt, dass mit diesem Verordnungsprüfungsantrag erreicht werden soll, dass die Verordnung BGBl II 2018/212 nur bzw jedenfalls insoweit aufgehoben wird, als damit nach einer Aufhebung auf Basis der vom VfGH derart bereinigten Verordnung in den Anlassfällen nicht mehr die sechsfache Oberschwellenbereichsgebühr für Nachprüfungsanträge betreffend... mehr lesen...
Begründung: Zu A) 0. Zielsetzung der Verordnungsprüfungsanträge der beiden Spruchkörper des BVwG Zur Klarstellung der Begehren wird ausgeführt, dass mit diesem Verordnungsprüfungsantrag erreicht werden soll, dass die Verordnung BGBl II 2018/212 nur bzw jedenfalls insoweit aufgehoben wird, als damit nach einer Aufhebung auf Basis der vom VfGH derart bereinigten Verordnung in den Anlassfällen nicht mehr die sechsfache Oberschwellenbereichsgebühr für Nachprüfungsanträge betreffend... mehr lesen...
Begründung: Zu A) 0. Zielsetzung der Verordnungsprüfungsanträge der beiden Spruchkörper des BVwG Zur Klarstellung der Begehren wird ausgeführt, dass mit diesem Verordnungsprüfungsantrag erreicht werden soll, dass die Verordnung BGBl II 2018/212 nur bzw jedenfalls insoweit aufgehoben wird, als damit nach einer Aufhebung auf Basis der vom VfGH derart bereinigten Verordnung in den Anlassfällen nicht mehr die sechsfache Oberschwellenbereichsgebühr für Nachprüfungsanträge betreffend... mehr lesen...
Begründung: Zu A) 0. Zielsetzung der Verordnungsprüfungsanträge der beiden Spruchkörper des BVwG Zur Klarstellung der Begehren wird ausgeführt, dass mit diesem Verordnungsprüfungsantrag erreicht werden soll, dass die Verordnung BGBl II 2018/212 nur bzw jedenfalls insoweit aufgehoben wird, als damit nach einer Aufhebung auf Basis der vom VfGH derart bereinigten Verordnung in den Anlassfällen nicht mehr die sechsfache Oberschwellenbereichsgebühr für Nachprüfungsanträge betreffend... mehr lesen...
Begründung: Zu A) 0. Zielsetzung der Verordnungsprüfungsanträge der beiden Spruchkörper des BVwG Zur Klarstellung der Begehren wird ausgeführt, dass mit diesem Verordnungsprüfungsantrag erreicht werden soll, dass die Verordnung BGBl II 2018/212 nur bzw jedenfalls insoweit aufgehoben wird, als damit nach einer Aufhebung auf Basis der vom VfGH derart bereinigten Verordnung in den Anlassfällen nicht mehr die sechsfache Oberschwellenbereichsgebühr für Nachprüfungsanträge betreffend... mehr lesen...
Begründung: Zu A) 0. Zielsetzung der Verordnungsprüfungsanträge der beiden Spruchkörper des BVwG Zur Klarstellung der Begehren wird ausgeführt, dass mit diesem Verordnungsprüfungsantrag erreicht werden soll, dass die Verordnung BGBl II 2018/212 nur bzw jedenfalls insoweit aufgehoben wird, als damit nach einer Aufhebung auf Basis der vom VfGH derart bereinigten Verordnung in den Anlassfällen nicht mehr die sechsfache Oberschwellenbereichsgebühr für Nachprüfungsanträge betreffend... mehr lesen...
Begründung: Zu A) 0. Zielsetzung der Verordnungsprüfungsanträge der beiden Spruchkörper des BVwG Zur Klarstellung der Begehren wird ausgeführt, dass mit diesem Verordnungsprüfungsantrag erreicht werden soll, dass die Verordnung BGBl II 2018/212 nur bzw jedenfalls insoweit aufgehoben wird, als damit nach einer Aufhebung auf Basis der vom VfGH derart bereinigten Verordnung in den Anlassfällen nicht mehr die sechsfache Oberschwellenbereichsgebühr für Nachprüfungsanträge betreffend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein bangladeschischer Staatsangehöriger, stellte am 02.07.2005 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz, den der Asylgerichtshof mit Entscheidung vom 26.09.2011, Zahl C6 306.688-1/2008/10E, im Rechtsmittelweg abwies. Mit Schreiben vom 05.10.2011 wies die Bundespolizeidirektion XXXX den Beschwerdeführer auf seine Verpflichtung zur unverzüglichen Ausreise, auf die Möglichkeit zur Rückkehr auf freiwilliger Basis ... mehr lesen...