Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb V-ÜG 1929 ArtII §4 Abs2
Leitsatz: Unzulässigkeit der Beschwerdeführung gegen die Veranlassung von
Pressefalschmeldungen durch das Bundesministerium für Inneres und
gegen die Erlassung einer Verordnung gemäß ArtII §4 Abs2 V-ÜG
1929 (Aufforderung zum Verlassen eines Saales) ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb V-ÜG 1929 ArtII §4 Abs2
Leitsatz: Unzulässigkeit der Beschwerdeführung gegen die Veranlassung von
Pressefalschmeldungen durch das Bundesministerium für Inneres und
gegen die Erlassung einer Verordnung gemäß ArtII §4 Abs2 V-ÜG
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Begründung: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen "die am 6.11.1989, vor 16,00 Uhr seitens des Bundesministeriums für Inneres erfolgte Veranlassung der Falschmeldung der APA, des ORF und des KURIER, der Vortrag (des Beschwerdeführers) vom 6.11.1989, 19,00 Uhr, in 1130 Wien, Parkhotel Schönbrunn, sei durch das Bundesministerium für Inneres untersagt worden" und gegen "die Anordnung vom 6.11.1989, ca. 19,00 Uhr, wonach di... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen "die am 6.11.1989, vor 16,00 Uhr seitens des Bundesministeriums für Inneres erfolgte Veranlassung der Falschmeldung der APA, des ORF und des KURIER, der Vortrag (des Beschwerdeführers) vom 6.11.1989, 19,00 Uhr, in 1130 Wien, Parkhotel Schönbrunn, sei durch das Bundesministerium für Inneres untersagt worden" und gegen "die Anordnung vom 6.11.1989, ca. 19,00 Uhr, wonach di... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen "die am 6.11.1989, vor 16,00 Uhr seitens des Bundesministeriums für Inneres erfolgte Veranlassung der Falschmeldung der APA, des ORF und des KURIER, der Vortrag (des Beschwerdeführers) vom 6.11.1989, 19,00 Uhr, in 1130 Wien, Parkhotel Schönbrunn, sei durch das Bundesministerium für Inneres untersagt worden" und gegen "die Anordnung vom 6.11.1989, ca. 19,00 Uhr, wonach di... mehr lesen...
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb V-ÜG 1929 ArtII §4 Abs2
Leitsatz: Unzulässigkeit der Beschwerdeführung gegen die Veranlassung von
Pressefalschmeldungen durch das Bundesministerium für Inneres und
gegen die Erlassung einer Verordnung gemäß ArtII §4 Abs2 V-ÜG
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb V-ÜG 1929 ArtII §4 Abs2
Leitsatz: Unzulässigkeit der Beschwerdeführung gegen die Veranlassung von
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb V-ÜG 1929 ArtII §4 Abs2
Leitsatz: Unzulässigkeit der Beschwerdeführung gegen die Veranlassung von
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Leitsatz: Unzulässigkeit der Beschwerdeführung gegen die Veranlassung von
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Begründung: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen "die am 6.11.1989, vor 16,00 Uhr seitens des Bundesministeriums für Inneres erfolgte Veranlassung der Falschmeldung der APA, des ORF und des KURIER, der Vortrag (des Beschwerdeführers) vom 6.11.1989, 19,00 Uhr, in 1130 Wien, Parkhotel Schönbrunn, sei durch das Bundesministerium für Inneres untersagt worden" und gegen "die Anordnung vom 6.11.1989, ca. 19,00 Uhr, wonach di... mehr lesen...
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Pressefalschmeldungen durch das Bundesministerium für Inneres und
gegen die Erlassung einer Verordnung gemäß ArtII §4 Abs2 V-ÜG
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb V-ÜG 1929 ArtII §4 Abs2
Leitsatz: Unzulässigkeit der Beschwerdeführung gegen die Veranlassung von
Pressefalschmeldungen durch das Bundesministerium für Inneres und
gegen die Erlassung einer Verordnung gemäß ArtII §4 Abs2 V-ÜG
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb V-ÜG 1929 ArtII §4 Abs2
Leitsatz: Unzulässigkeit der Beschwerdeführung gegen die Veranlassung von
Pressefalschmeldungen durch das Bundesministerium für Inneres und
gegen die Erlassung einer Verordnung gemäß ArtII §4 Abs2 V-ÜG
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb V-ÜG 1929 ArtII §4 Abs2
Leitsatz: Unzulässigkeit der Beschwerdeführung gegen die Veranlassung von
Pressefalschmeldungen durch das Bundesministerium für Inneres und
gegen die Erlassung einer Verordnung gemäß ArtII §4 Abs2 V-ÜG
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb V-ÜG 1929 ArtII §4 Abs2
Leitsatz: Unzulässigkeit der Beschwerdeführung gegen die Veranlassung von
Pressefalschmeldungen durch das Bundesministerium für Inneres und
gegen die Erlassung einer Verordnung gemäß ArtII §4 Abs2 V-ÜG
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Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt die Einschreiterin - sinngemäß zusammengefaßt - vor, daß am 18. Mai 1987 um ungefähr 5,45 Uhr Sicherheitswachebeamte der Bundespolizeidirektion Salzburg Einlaß in ihre Wohnung in Salzburg, V-Straße , begehrt und erklärt hätten, H L zu suchen. Sie habe die Wohnungstüre nicht geöffnet und angegeben, daß L seit beinahe einem Jahr nicht mehr in ihrer Wohnung gewesen und auch jetzt nicht da sei sowie daß e... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Das Finanzamt für den I. Wiener Gemeindebezirk richtete mit Schreiben vom 28. Juni 1989 an den Beschwerdeführer eine Aufforderung folgenden Wortlauts: römisch eins. 1. Das Finanzamt für den römisch eins. Wiener Gemeindebezirk richtete mit Schreiben vom 28. Juni 1989 an den Beschwerdeführer eine Aufforderung folgenden Wortlauts: "Da bis dato unter Hinweis auf die berufliche Verschwiegenheitspflicht als Angehöriger des Berufsstandes der Ziviltechnike... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Bescheid BAO §111 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Bescheidcharakter der
angefochtenen Androhung einer Zwangsstrafe iSd §111 Abs2 BAO
Rechtssatz:
Die im §111 Abs2 BAO vorgesehene Androhung der Zwangsstrafe ist kein Bescheid, da mit einer solchen Erledigung weder e... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Form der Beschwerde StGG Art9 StPO §141 Abs2 VfGG §15 Abs2
Leitsatz: Unschädlichkeit offensichtlicher Schreibversehen in einer Beschwerde
an den Verfassungsgerichtshof; keine Verletzung des Hausrechtes bei
Hausdurchsuchung unter der vertretbaren Annahme, eine vorzuführende
Person halte sich in den zu durchsuchenden Räumen auf; Zurück... mehr lesen...