Entscheidungsgründe: I.1. In den in den wesentlichen Teilen wörtlich übereinstimmenden, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerden - die unter B8/77 protokollierte Beschwerde wurde von R. S. und die unter B9/77 protokollierte Beschwerde von T. K. erhoben - wird vorgebracht, daß sich die Beschwerdeführer am 23. November 1976 mit Frau Ch. R. in einem Heurigenlokal aufgehalten hätten. Als die Beschwerdeführer etwa um 23 Uhr bezahlen wollten, habe der Kellner erklärt, daß sie 15 Viertel W... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VerhaftungStGG Art8PersFrSchG §4StGB §146StPO §175 Abs1 Z2StPO §177 Abs1 Z2
Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; Verhaftung im Dienste der Strafrechtspflege; kein hinreichender Tatverdacht Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. In den in den wesentlichen Teilen wörtlich übereinstimmenden, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerden - die unter B8/77 protokollierte Beschwerde wurde von R. S. und die unter B9/77 protokollierte Beschwerde von T. K. erhoben - wird vorgebracht, daß sich die Beschwerdeführer am 23. November 1976 mit Frau Ch. R. in einem Heurigenlokal aufgehalten hätten. Als die Beschwerdeführer etwa um 23 Uhr bezahlen wollten, habe der Kellner erklärt, daß sie 15 Viertel W... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VerhaftungStGG Art8PersFrSchG §4StGB §146StPO §175 Abs1 Z2StPO §177 Abs1 Z2
Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; Verhaftung im Dienste der Strafrechtspflege; kein hinreichender Tatverdacht Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. In den in den wesentlichen Teilen wörtlich übereinstimmenden, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerden - die unter B8/77 protokollierte Beschwerde wurde von R. S. und die unter B9/77 protokollierte Beschwerde von T. K. erhoben - wird vorgebracht, daß sich die Beschwerdeführer am 23. November 1976 mit Frau Ch. R. in einem Heurigenlokal aufgehalten hätten. Als die Beschwerdeführer etwa um 23 Uhr bezahlen wollten, habe der Kellner erklärt, daß sie 15 Viertel W... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VerhaftungStGG Art8PersFrSchG §4StGB §146StPO §175 Abs1 Z2StPO §177 Abs1 Z2
Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; Verhaftung im Dienste der Strafrechtspflege; kein hinreichender Tatverdacht Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. In den in den wesentlichen Teilen wörtlich übereinstimmenden, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerden - die unter B8/77 protokollierte Beschwerde wurde von R. S. und die unter B9/77 protokollierte Beschwerde von T. K. erhoben - wird vorgebracht, daß sich die Beschwerdeführer am 23. November 1976 mit Frau Ch. R. in einem Heurigenlokal aufgehalten hätten. Als die Beschwerdeführer etwa um 23 Uhr bezahlen wollten, habe der Kellner erklärt, daß sie 15 Viertel W... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VerhaftungStGG Art8PersFrSchG §4StGB §146StPO §175 Abs1 Z2StPO §177 Abs1 Z2
Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; Verhaftung im Dienste der Strafrechtspflege; kein hinreichender Tatverdacht Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VerhaftungStGG Art8PersFrSchG §4StGB §146StPO §175 Abs1 Z2StPO §177 Abs1 Z2
Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; Verhaftung im Dienste der Strafrechtspflege; kein hinreichender Tatverdacht Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 27. Juli 1976 hat die Bezirkshauptmannschaft Bregenz gem. §73 Abs1 iVm §66 Abs1 KFG 1967 sowie §57 AVG der Beschwerdeführerin die Lenkerberechtigung auf unbestimmte Zeit entzogen sowie gem. §73 Abs2 KFG 1967 ausgesprochen, daß der Beschwerdeführerin für die Zeit von zwei Jahren keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Gleichzeitig hat die Bezirkshauptmannschaft Bregenz verfügt, daß gem. §75 Abs4 KFG 1967 der Führerschein unverzüglich... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Mit Bescheid des Finanzamtes B. vom 12. Feber 1976 wurde der Einheitswert des Grundvermögens für die im Eigentum des Beschwerdeführers stehende Liegenschaft EZ 505, KG B., zum 1. Jänner 1973 gem. §186 Abs1 lita Z1 BAO - in der hier maßgeblichen Stammfassung - mit 586000 S festgestellt. b) Dieser zum 1. Jänner 1977 noch geltende Einheitswert wurde mit Wirkung ab diesem Zeitpunkt gestützt auf ArtIII Abs1 BewG-Nov. 1972, BGBl. 447/1972, mit Bescheid des Finanzamte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1.a) Gegen den Beschwerdeführer wurde von der Österreichischen Patentanwaltskammer am 6. Dezember 1974 Disziplinaranzeige erhoben. Nach Anhörung des Disziplinaranwalts und nach Durchführung verschiedener Vorerhebungen beschloß der Disziplinarrat am 9. April 1976 gem. §58 Abs1 PatentanwaltsG, BGBl. 214/1967, die Einleitung einer Disziplinaruntersuchung. Dieser Beschluß wurde dem Beschwerdeführer am 12. April 1976 zugestellt. Über Antrag des Disziplinarrates... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer, von Beruf Rechtsanwalt, bekämpft mit der vorliegenden Beschwerde die Vorschreibung einer Verwaltungsabgabe in der Höhe von 50 S für Gewährung der Akteneinsicht durch die Bezirkshauptmannschaft Landeck. Der Beschwerdeführer habe in seiner Eigenschaft als Rechtsvertreter Einsicht in einen Verwaltungsstrafakt der Bezirkshauptmannschaft Landeck benötigt. Er habe zu diesem Zweck um Übersendung dieses Aktes an die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch ers... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer, von Beruf Rechtsanwalt, bekämpft mit der vorliegenden Beschwerde die Vorschreibung einer Verwaltungsabgabe in der Höhe von 50 S für Gewährung der Akteneinsicht durch die Bezirkshauptmannschaft Landeck. Der Beschwerdeführer habe in seiner Eigenschaft als Rechtsvertreter Einsicht in einen Verwaltungsstrafakt der Bezirkshauptmannschaft Landeck benötigt. Er habe zu diesem Zweck um Übersendung dieses Aktes an die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch ers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 27. Juli 1976 hat die Bezirkshauptmannschaft Bregenz gem. §73 Abs1 iVm §66 Abs1 KFG 1967 sowie §57 AVG der Beschwerdeführerin die Lenkerberechtigung auf unbestimmte Zeit entzogen sowie gem. §73 Abs2 KFG 1967 ausgesprochen, daß der Beschwerdeführerin für die Zeit von zwei Jahren keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Gleichzeitig hat die Bezirkshauptmannschaft Bregenz verfügt, daß gem. §75 Abs4 KFG 1967 der Führerschein unverzüglich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 27. Juli 1976 hat die Bezirkshauptmannschaft Bregenz gem. §73 Abs1 iVm §66 Abs1 KFG 1967 sowie §57 AVG der Beschwerdeführerin die Lenkerberechtigung auf unbestimmte Zeit entzogen sowie gem. §73 Abs2 KFG 1967 ausgesprochen, daß der Beschwerdeführerin für die Zeit von zwei Jahren keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Gleichzeitig hat die Bezirkshauptmannschaft Bregenz verfügt, daß gem. §75 Abs4 KFG 1967 der Führerschein unverzüglich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 27. Juli 1976 hat die Bezirkshauptmannschaft Bregenz gem. §73 Abs1 iVm §66 Abs1 KFG 1967 sowie §57 AVG der Beschwerdeführerin die Lenkerberechtigung auf unbestimmte Zeit entzogen sowie gem. §73 Abs2 KFG 1967 ausgesprochen, daß der Beschwerdeführerin für die Zeit von zwei Jahren keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Gleichzeitig hat die Bezirkshauptmannschaft Bregenz verfügt, daß gem. §75 Abs4 KFG 1967 der Führerschein unverzüglich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 27. Juli 1976 hat die Bezirkshauptmannschaft Bregenz gem. §73 Abs1 iVm §66 Abs1 KFG 1967 sowie §57 AVG der Beschwerdeführerin die Lenkerberechtigung auf unbestimmte Zeit entzogen sowie gem. §73 Abs2 KFG 1967 ausgesprochen, daß der Beschwerdeführerin für die Zeit von zwei Jahren keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Gleichzeitig hat die Bezirkshauptmannschaft Bregenz verfügt, daß gem. §75 Abs4 KFG 1967 der Führerschein unverzüglich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 27. Juli 1976 hat die Bezirkshauptmannschaft Bregenz gem. §73 Abs1 iVm §66 Abs1 KFG 1967 sowie §57 AVG der Beschwerdeführerin die Lenkerberechtigung auf unbestimmte Zeit entzogen sowie gem. §73 Abs2 KFG 1967 ausgesprochen, daß der Beschwerdeführerin für die Zeit von zwei Jahren keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Gleichzeitig hat die Bezirkshauptmannschaft Bregenz verfügt, daß gem. §75 Abs4 KFG 1967 der Führerschein unverzüglich... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / BescheidBAO §186 Abs1BAO §193BewG-Nov 1972 ArtIII Abs2
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Nichtzuständigkeit des VfGH mangels Vorliegens eines Bescheides (Ausscheiden des angefochtenen Feststellungsbescheides aus dem Rechtsbestand durch Erlassung eines neuen Feststellungsbescheides gem. §19... mehr lesen...
Index: 26 Gewerblicher Rechtsschutz26/03 Patentrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs1B-VG Art20 Abs2B-VG Art83 Abs2B-VG Art88B-VG Art144 Abs1 / BescheidB-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungPatentanwaltsG §44 ffPatentanwaltsG §45PatentanwaltsG §49-52PatentanwaltsG §56PatentanwaltsG §71 Abs1
Rechtssatz: Patentanwaltsgesetz; Disziplinarrat und Disziplinarsenat sind Verwaltu... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §86VfGG §88
Rechtssatz: VerfGG 1953 §86; keine Klaglosstellung Entscheidungstexte B 524/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 07.06.1980 B 524/79 Schlagworte VfGH ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §86VfGG §88
Rechtssatz: VerfGG 1953 §86; keine Klaglosstellung Entscheidungstexte B 524/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 07.06.1980 B 524/79 Schlagworte VfGH ... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbKFG 1967 §75 Abs4KFG 1967 §76 Abs1
Rechtssatz: KFG 1967; Abnahme eines Führerscheines gem. §75 Abs4 iVm §76 Abs1; keine Willkür Entscheidungstexte B 65/77 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 07.06.198... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 27. Juli 1976 hat die Bezirkshauptmannschaft Bregenz gem. §73 Abs1 iVm §66 Abs1 KFG 1967 sowie §57 AVG der Beschwerdeführerin die Lenkerberechtigung auf unbestimmte Zeit entzogen sowie gem. §73 Abs2 KFG 1967 ausgesprochen, daß der Beschwerdeführerin für die Zeit von zwei Jahren keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Gleichzeitig hat die Bezirkshauptmannschaft Bregenz verfügt, daß gem. §75 Abs4 KFG 1967 der Führerschein unverzüglich... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer, von Beruf Rechtsanwalt, bekämpft mit der vorliegenden Beschwerde die Vorschreibung einer Verwaltungsabgabe in der Höhe von 50 S für Gewährung der Akteneinsicht durch die Bezirkshauptmannschaft Landeck. Der Beschwerdeführer habe in seiner Eigenschaft als Rechtsvertreter Einsicht in einen Verwaltungsstrafakt der Bezirkshauptmannschaft Landeck benötigt. Er habe zu diesem Zweck um Übersendung dieses Aktes an die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch ers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 27. Juli 1976 hat die Bezirkshauptmannschaft Bregenz gem. §73 Abs1 iVm §66 Abs1 KFG 1967 sowie §57 AVG der Beschwerdeführerin die Lenkerberechtigung auf unbestimmte Zeit entzogen sowie gem. §73 Abs2 KFG 1967 ausgesprochen, daß der Beschwerdeführerin für die Zeit von zwei Jahren keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Gleichzeitig hat die Bezirkshauptmannschaft Bregenz verfügt, daß gem. §75 Abs4 KFG 1967 der Führerschein unverzüglich... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §86VfGG §88
Rechtssatz: VerfGG 1953 §86; keine Klaglosstellung Entscheidungstexte B 524/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 07.06.1980 B 524/79 Schlagworte VfGH ... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbKFG 1967 §75 Abs4KFG 1967 §76 Abs1
Rechtssatz: KFG 1967; Abnahme eines Führerscheines gem. §75 Abs4 iVm §76 Abs1; keine Willkür Entscheidungstexte B 65/77 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 07.06.198... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer, von Beruf Rechtsanwalt, bekämpft mit der vorliegenden Beschwerde die Vorschreibung einer Verwaltungsabgabe in der Höhe von 50 S für Gewährung der Akteneinsicht durch die Bezirkshauptmannschaft Landeck. Der Beschwerdeführer habe in seiner Eigenschaft als Rechtsvertreter Einsicht in einen Verwaltungsstrafakt der Bezirkshauptmannschaft Landeck benötigt. Er habe zu diesem Zweck um Übersendung dieses Aktes an die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch ers... mehr lesen...