Begründung: 1. Der Beschwerdeführer, von Beruf Rechtsanwalt, bekämpft mit der vorliegenden Beschwerde die Vorschreibung einer Verwaltungsabgabe in der Höhe von 50 S für Gewährung der Akteneinsicht durch die Bezirkshauptmannschaft Landeck. Der Beschwerdeführer habe in seiner Eigenschaft als Rechtsvertreter Einsicht in einen Verwaltungsstrafakt der Bezirkshauptmannschaft Landeck benötigt. Er habe zu diesem Zweck um Übersendung dieses Aktes an die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch ers... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §86VfGG §88
Rechtssatz: VerfGG 1953 §86; keine Klaglosstellung Entscheidungstexte B 524/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 07.06.1980 B 524/79 Schlagworte VfGH ... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbKFG 1967 §75 Abs4KFG 1967 §76 Abs1
Rechtssatz: KFG 1967; Abnahme eines Führerscheines gem. §75 Abs4 iVm §76 Abs1; keine Willkür Entscheidungstexte B 65/77 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 07.06.198... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art132B-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Rechtssatz: Art144 B-VG; keine Zuständigkeit des VfGH zur Entscheidung über Beschwerden wegen Verletzung der Entscheidungspflicht Entscheidungstexte B 94/80 Entscheidungstext VfGH Beschluss 06.06.1980 B 94/80 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1.a) Der Beschwerdeführer ist österreichischer Staatsbürger. Sein Vater J. W. war Gesellschafter der C. W. OHG, Fischkonservenfabrik und Sägewerk in M.-D. bei K./Polen. Dieses Unternehmen wurde im Jahre 1948 verstaatlicht. J. W. ist am 1. September 1951 unter Hinterlassung eines Testamentes verstorben. Den Beschwerdeausführungen zufolge sind dem Beschwerdeführer aufgrund dieses Testamentes als Vorausvermächtnis 5/6 tel des Anteiles seines Vaters an der C... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Die Karl B. Inkassogesellschaft mbH (die Erstbeschwerdeführerin) ist Zulassungsbesitzerin und Eigentümerin des PKW L. Am 25. September 1979 um etwa 9.15 Uhr hielten Gendarmeriebeamte auf der Bundesstraße Nr. 9 im Ortsgebiet von Bad D.-A. diesen von Karl B. (dem Zweitbeschwerdeführer) - der Geschäftsführer der erwähnten Gesellschaft ist - gelenkten PKW an. Die Beamten nahmen darin ein in Betrieb befindliches, mit dem PKW bloß lose verbundenes Radar-Warng... mehr lesen...
Begründung: I.1. Den Beschwerdebehauptungen zufolge haben Organe der Bundespolizeidirektion Graz am 12. Jänner 1980 in der Wohnung des Beschwerdeführers in Graz eine Hausdurchsuchung durchgeführt und aufgrund der §§2, 4, 8 und 28 des Fernmeldegesetzes, BGBl. 170/1949, einen UKW-Sender und andere Gegenstände vorläufig in Beschlag genommen. Die beschlagnahmten Sachen wurden der Post- und Telegraphendirektion für Stmk. als Fernmeldebehörde übergeben. 2. Die vorliegende Beschwerde w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Die Karl B. Inkassogesellschaft mbH (die Erstbeschwerdeführerin) ist Zulassungsbesitzerin und Eigentümerin des PKW L. Am 25. September 1979 um etwa 9.15 Uhr hielten Gendarmeriebeamte auf der Bundesstraße Nr. 9 im Ortsgebiet von Bad D.-A. diesen von Karl B. (dem Zweitbeschwerdeführer) - der Geschäftsführer der erwähnten Gesellschaft ist - gelenkten PKW an. Die Beamten nahmen darin ein in Betrieb befindliches, mit dem PKW bloß lose verbundenes Radar-Warng... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Die Karl B. Inkassogesellschaft mbH (die Erstbeschwerdeführerin) ist Zulassungsbesitzerin und Eigentümerin des PKW L. Am 25. September 1979 um etwa 9.15 Uhr hielten Gendarmeriebeamte auf der Bundesstraße Nr. 9 im Ortsgebiet von Bad D.-A. diesen von Karl B. (dem Zweitbeschwerdeführer) - der Geschäftsführer der erwähnten Gesellschaft ist - gelenkten PKW an. Die Beamten nahmen darin ein in Betrieb befindliches, mit dem PKW bloß lose verbundenes Radar-Warng... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Die Karl B. Inkassogesellschaft mbH (die Erstbeschwerdeführerin) ist Zulassungsbesitzerin und Eigentümerin des PKW L. Am 25. September 1979 um etwa 9.15 Uhr hielten Gendarmeriebeamte auf der Bundesstraße Nr. 9 im Ortsgebiet von Bad D.-A. diesen von Karl B. (dem Zweitbeschwerdeführer) - der Geschäftsführer der erwähnten Gesellschaft ist - gelenkten PKW an. Die Beamten nahmen darin ein in Betrieb befindliches, mit dem PKW bloß lose verbundenes Radar-Warng... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Die Karl B. Inkassogesellschaft mbH (die Erstbeschwerdeführerin) ist Zulassungsbesitzerin und Eigentümerin des PKW L. Am 25. September 1979 um etwa 9.15 Uhr hielten Gendarmeriebeamte auf der Bundesstraße Nr. 9 im Ortsgebiet von Bad D.-A. diesen von Karl B. (dem Zweitbeschwerdeführer) - der Geschäftsführer der erwähnten Gesellschaft ist - gelenkten PKW an. Die Beamten nahmen darin ein in Betrieb befindliches, mit dem PKW bloß lose verbundenes Radar-Warng... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Die Karl B. Inkassogesellschaft mbH (die Erstbeschwerdeführerin) ist Zulassungsbesitzerin und Eigentümerin des PKW L. Am 25. September 1979 um etwa 9.15 Uhr hielten Gendarmeriebeamte auf der Bundesstraße Nr. 9 im Ortsgebiet von Bad D.-A. diesen von Karl B. (dem Zweitbeschwerdeführer) - der Geschäftsführer der erwähnten Gesellschaft ist - gelenkten PKW an. Die Beamten nahmen darin ein in Betrieb befindliches, mit dem PKW bloß lose verbundenes Radar-Warng... mehr lesen...
Index: 13 Staatsvertragsdurchführung, Kriegsfolgen13/02 Vermögensrechtliche Kriegsfolgen
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabVerteilungsG Polen §7 Abs2
Rechtssatz: Verteilungsgesetz Polen; keine Bedenken gegen §7 Abs2 idF der Nov. BGBl. 155/1976 Entscheidungstexte B 482/78 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 06.06.1980 B 482/78 ... mehr lesen...
Index: 91 Post-und Fernmeldewesen91/01 Fernmeldewesen
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BeschlagnahmeB-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / LegitimationMRK Art5StGG Art5StGG Art8StGG Art9FernmeldeG §4FernmeldeG §10FernmeldeG §26 Abs1 Z1, §26 Abs1 Z2FernmeldeG §28GendarmerieG 1918 §2 Abs2 idF BGBl 59/1972 HausRSchG §1PersFrSchG §4VStG §39 Abs2
Rechtssatz: Fer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Die Karl B. Inkassogesellschaft mbH (die Erstbeschwerdeführerin) ist Zulassungsbesitzerin und Eigentümerin des PKW L. Am 25. September 1979 um etwa 9.15 Uhr hielten Gendarmeriebeamte auf der Bundesstraße Nr. 9 im Ortsgebiet von Bad D.-A. diesen von Karl B. (dem Zweitbeschwerdeführer) - der Geschäftsführer der erwähnten Gesellschaft ist - gelenkten PKW an. Die Beamten nahmen darin ein in Betrieb befindliches, mit dem PKW bloß lose verbundenes Radar-Warng... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Die Karl B. Inkassogesellschaft mbH (die Erstbeschwerdeführerin) ist Zulassungsbesitzerin und Eigentümerin des PKW L. Am 25. September 1979 um etwa 9.15 Uhr hielten Gendarmeriebeamte auf der Bundesstraße Nr. 9 im Ortsgebiet von Bad D.-A. diesen von Karl B. (dem Zweitbeschwerdeführer) - der Geschäftsführer der erwähnten Gesellschaft ist - gelenkten PKW an. Die Beamten nahmen darin ein in Betrieb befindliches, mit dem PKW bloß lose verbundenes Radar-Warng... mehr lesen...
Index: 91 Post-und Fernmeldewesen91/01 Fernmeldewesen
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BeschlagnahmeB-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / LegitimationMRK Art5StGG Art5StGG Art8StGG Art9FernmeldeG §4FernmeldeG §10FernmeldeG §26 Abs1 Z1, §26 Abs1 Z2FernmeldeG §28GendarmerieG 1918 §2 Abs2 idF BGBl 59/1972 HausRSchG §1PersFrSchG §4VStG §39 Abs2
Rechtssatz: Fer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Die Karl B. Inkassogesellschaft mbH (die Erstbeschwerdeführerin) ist Zulassungsbesitzerin und Eigentümerin des PKW L. Am 25. September 1979 um etwa 9.15 Uhr hielten Gendarmeriebeamte auf der Bundesstraße Nr. 9 im Ortsgebiet von Bad D.-A. diesen von Karl B. (dem Zweitbeschwerdeführer) - der Geschäftsführer der erwähnten Gesellschaft ist - gelenkten PKW an. Die Beamten nahmen darin ein in Betrieb befindliches, mit dem PKW bloß lose verbundenes Radar-Warng... mehr lesen...
Index: 91 Post-und Fernmeldewesen91/01 Fernmeldewesen
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BeschlagnahmeB-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / LegitimationMRK Art5StGG Art5StGG Art8StGG Art9FernmeldeG §4FernmeldeG §10FernmeldeG §26 Abs1 Z1, §26 Abs1 Z2FernmeldeG §28GendarmerieG 1918 §2 Abs2 idF BGBl 59/1972 HausRSchG §1PersFrSchG §4VStG §39 Abs2
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Entscheidungsgründe: I.1. Die Karl B. Inkassogesellschaft mbH (die Erstbeschwerdeführerin) ist Zulassungsbesitzerin und Eigentümerin des PKW L. Am 25. September 1979 um etwa 9.15 Uhr hielten Gendarmeriebeamte auf der Bundesstraße Nr. 9 im Ortsgebiet von Bad D.-A. diesen von Karl B. (dem Zweitbeschwerdeführer) - der Geschäftsführer der erwähnten Gesellschaft ist - gelenkten PKW an. Die Beamten nahmen darin ein in Betrieb befindliches, mit dem PKW bloß lose verbundenes Radar-Warng... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Die Karl B. Inkassogesellschaft mbH (die Erstbeschwerdeführerin) ist Zulassungsbesitzerin und Eigentümerin des PKW L. Am 25. September 1979 um etwa 9.15 Uhr hielten Gendarmeriebeamte auf der Bundesstraße Nr. 9 im Ortsgebiet von Bad D.-A. diesen von Karl B. (dem Zweitbeschwerdeführer) - der Geschäftsführer der erwähnten Gesellschaft ist - gelenkten PKW an. Die Beamten nahmen darin ein in Betrieb befindliches, mit dem PKW bloß lose verbundenes Radar-Warng... mehr lesen...
Index: 91 Post-und Fernmeldewesen91/01 Fernmeldewesen
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BeschlagnahmeB-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / LegitimationMRK Art5StGG Art5StGG Art8StGG Art9FernmeldeG §4FernmeldeG §10FernmeldeG §26 Abs1 Z1, §26 Abs1 Z2FernmeldeG §28GendarmerieG 1918 §2 Abs2 idF BGBl 59/1972 HausRSchG §1PersFrSchG §4VStG §39 Abs2
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Entscheidungsgründe: I.1. Die Karl B. Inkassogesellschaft mbH (die Erstbeschwerdeführerin) ist Zulassungsbesitzerin und Eigentümerin des PKW L. Am 25. September 1979 um etwa 9.15 Uhr hielten Gendarmeriebeamte auf der Bundesstraße Nr. 9 im Ortsgebiet von Bad D.-A. diesen von Karl B. (dem Zweitbeschwerdeführer) - der Geschäftsführer der erwähnten Gesellschaft ist - gelenkten PKW an. Die Beamten nahmen darin ein in Betrieb befindliches, mit dem PKW bloß lose verbundenes Radar-Warng... mehr lesen...
Index: 91 Post-und Fernmeldewesen91/01 Fernmeldewesen
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BeschlagnahmeB-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / LegitimationMRK Art5StGG Art5StGG Art8StGG Art9FernmeldeG §4FernmeldeG §10FernmeldeG §26 Abs1 Z1, §26 Abs1 Z2FernmeldeG §28GendarmerieG 1918 §2 Abs2 idF BGBl 59/1972 HausRSchG §1PersFrSchG §4VStG §39 Abs2
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Entscheidungsgründe: I.1. Die Karl B. Inkassogesellschaft mbH (die Erstbeschwerdeführerin) ist Zulassungsbesitzerin und Eigentümerin des PKW L. Am 25. September 1979 um etwa 9.15 Uhr hielten Gendarmeriebeamte auf der Bundesstraße Nr. 9 im Ortsgebiet von Bad D.-A. diesen von Karl B. (dem Zweitbeschwerdeführer) - der Geschäftsführer der erwähnten Gesellschaft ist - gelenkten PKW an. Die Beamten nahmen darin ein in Betrieb befindliches, mit dem PKW bloß lose verbundenes Radar-Warng... mehr lesen...
Index: 91 Post-und Fernmeldewesen91/01 Fernmeldewesen
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BeschlagnahmeB-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / LegitimationMRK Art5StGG Art5StGG Art8StGG Art9FernmeldeG §4FernmeldeG §10FernmeldeG §26 Abs1 Z1, §26 Abs1 Z2FernmeldeG §28GendarmerieG 1918 §2 Abs2 idF BGBl 59/1972 HausRSchG §1PersFrSchG §4VStG §39 Abs2
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Entscheidungsgründe: I.1. Die Karl B. Inkassogesellschaft mbH (die Erstbeschwerdeführerin) ist Zulassungsbesitzerin und Eigentümerin des PKW L. Am 25. September 1979 um etwa 9.15 Uhr hielten Gendarmeriebeamte auf der Bundesstraße Nr. 9 im Ortsgebiet von Bad D.-A. diesen von Karl B. (dem Zweitbeschwerdeführer) - der Geschäftsführer der erwähnten Gesellschaft ist - gelenkten PKW an. Die Beamten nahmen darin ein in Betrieb befindliches, mit dem PKW bloß lose verbundenes Radar-Warng... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Die Karl B. Inkassogesellschaft mbH (die Erstbeschwerdeführerin) ist Zulassungsbesitzerin und Eigentümerin des PKW L. Am 25. September 1979 um etwa 9.15 Uhr hielten Gendarmeriebeamte auf der Bundesstraße Nr. 9 im Ortsgebiet von Bad D.-A. diesen von Karl B. (dem Zweitbeschwerdeführer) - der Geschäftsführer der erwähnten Gesellschaft ist - gelenkten PKW an. Die Beamten nahmen darin ein in Betrieb befindliches, mit dem PKW bloß lose verbundenes Radar-Warng... mehr lesen...
Index: 91 Post-und Fernmeldewesen91/01 Fernmeldewesen
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BeschlagnahmeB-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / LegitimationMRK Art5StGG Art5StGG Art8StGG Art9FernmeldeG §4FernmeldeG §10FernmeldeG §26 Abs1 Z1, §26 Abs1 Z2FernmeldeG §28GendarmerieG 1918 §2 Abs2 idF BGBl 59/1972 HausRSchG §1PersFrSchG §4VStG §39 Abs2
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Index: 91 Post-und Fernmeldewesen91/01 Fernmeldewesen
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BeschlagnahmeB-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / LegitimationMRK Art5StGG Art5StGG Art8StGG Art9FernmeldeG §4FernmeldeG §10FernmeldeG §26 Abs1 Z1, §26 Abs1 Z2FernmeldeG §28GendarmerieG 1918 §2 Abs2 idF BGBl 59/1972 HausRSchG §1PersFrSchG §4VStG §39 Abs2
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