Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktStGG Art5StGG Art8
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Verhaftung in Vollziehung eines richterlichen Haftbefehles; keine Zuständigkeit des VfGH StGG; Abnahme eines Geldbetrages ohne Rechtsgrundlage; Verletzung des Eigentumsrechtes ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktStGG Art5StGG Art8
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Verhaftung in Vollziehung eines richterlichen Haftbefehles; keine Zuständigkeit des VfGH StGG; Abnahme eines Geldbetrages ohne Rechtsgrundlage; Verletzung des Eigentumsrechtes ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktStGG Art5StGG Art8
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktStGG Art5StGG Art8
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Verhaftung in Vollziehung eines richterlichen Haftbefehles; keine Zuständigkeit des VfGH StGG; Abnahme eines Geldbetrages ohne Rechtsgrundlage; Verletzung des Eigentumsrechtes ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktStGG Art5StGG Art8
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Entscheidungsgründe: I. 1. a) In der vorliegenden, an den VfGH gerichteten Beschwerde wird folgender Sachverhalt geschildert: Die Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Leopoldstadt habe gegen den Beschwerdeführer unter der Z Pst 15872-L/81 eine, mit 19. Jänner 1982 datierte Strafverfügung erlassen, mit der gegen ihn wegen einer am 15. Oktober 1981 begangenen Übertretung der StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,- und eine Ersatzarreststrafe im Ausm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) In der vorliegenden, an den VfGH gerichteten Beschwerde wird folgender Sachverhalt geschildert: Die Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Leopoldstadt habe gegen den Beschwerdeführer unter der Z Pst 15872-L/81 eine, mit 19. Jänner 1982 datierte Strafverfügung erlassen, mit der gegen ihn wegen einer am 15. Oktober 1981 begangenen Übertretung der StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,- und eine Ersatzarreststrafe im Ausm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) In der vorliegenden, an den VfGH gerichteten Beschwerde wird folgender Sachverhalt geschildert: Die Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Leopoldstadt habe gegen den Beschwerdeführer unter der Z Pst 15872-L/81 eine, mit 19. Jänner 1982 datierte Strafverfügung erlassen, mit der gegen ihn wegen einer am 15. Oktober 1981 begangenen Übertretung der StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,- und eine Ersatzarreststrafe im Ausm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) In der vorliegenden, an den VfGH gerichteten Beschwerde wird folgender Sachverhalt geschildert: Die Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Leopoldstadt habe gegen den Beschwerdeführer unter der Z Pst 15872-L/81 eine, mit 19. Jänner 1982 datierte Strafverfügung erlassen, mit der gegen ihn wegen einer am 15. Oktober 1981 begangenen Übertretung der StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,- und eine Ersatzarreststrafe im Ausm... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. 1. a) In der vorliegenden, an den VfGH gerichteten Beschwerde wird folgender Sachverhalt geschildert: Die Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Leopoldstadt habe gegen den Beschwerdeführer unter der Z Pst 15872-L/81 eine, mit 19. Jänner 1982 datierte Strafverfügung erlassen, mit der gegen ihn wegen einer am 15. Oktober 1981 begangenen Übertretung der StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,- und eine Ersatzarreststrafe im Ausm... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktStGG Art5StGG Art8
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Entscheidungsgründe: I. 1. a) In der vorliegenden, an den VfGH gerichteten Beschwerde wird folgender Sachverhalt geschildert: Die Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Leopoldstadt habe gegen den Beschwerdeführer unter der Z Pst 15872-L/81 eine, mit 19. Jänner 1982 datierte Strafverfügung erlassen, mit der gegen ihn wegen einer am 15. Oktober 1981 begangenen Übertretung der StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,- und eine Ersatzarreststrafe im Ausm... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. 1. a) In der vorliegenden, an den VfGH gerichteten Beschwerde wird folgender Sachverhalt geschildert: Die Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Leopoldstadt habe gegen den Beschwerdeführer unter der Z Pst 15872-L/81 eine, mit 19. Jänner 1982 datierte Strafverfügung erlassen, mit der gegen ihn wegen einer am 15. Oktober 1981 begangenen Übertretung der StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,- und eine Ersatzarreststrafe im Ausm... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. 1. a) In der vorliegenden, an den VfGH gerichteten Beschwerde wird folgender Sachverhalt geschildert: Die Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Leopoldstadt habe gegen den Beschwerdeführer unter der Z Pst 15872-L/81 eine, mit 19. Jänner 1982 datierte Strafverfügung erlassen, mit der gegen ihn wegen einer am 15. Oktober 1981 begangenen Übertretung der StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,- und eine Ersatzarreststrafe im Ausm... mehr lesen...
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Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Verhaftung in Vollziehung eines richterlichen Haftbefehles; keine Zuständigkeit des VfGH StGG; Abnahme eines Geldbetrages ohne Rechtsgrundlage; Verletzung des Eigentumsrechtes ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) In der vorliegenden, an den VfGH gerichteten Beschwerde wird folgender Sachverhalt geschildert: Die Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Leopoldstadt habe gegen den Beschwerdeführer unter der Z Pst 15872-L/81 eine, mit 19. Jänner 1982 datierte Strafverfügung erlassen, mit der gegen ihn wegen einer am 15. Oktober 1981 begangenen Übertretung der StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,- und eine Ersatzarreststrafe im Ausm... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktStGG Art5StGG Art8
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Verhaftung in Vollziehung eines richterlichen Haftbefehles; keine Zuständigkeit des VfGH StGG; Abnahme eines Geldbetrages ohne Rechtsgrundlage; Verletzung des Eigentumsrechtes ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktStGG Art5StGG Art8
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Verhaftung in Vollziehung eines richterlichen Haftbefehles; keine Zuständigkeit des VfGH StGG; Abnahme eines Geldbetrages ohne Rechtsgrundlage; Verletzung des Eigentumsrechtes ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) In der vorliegenden, an den VfGH gerichteten Beschwerde wird folgender Sachverhalt geschildert: Die Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Leopoldstadt habe gegen den Beschwerdeführer unter der Z Pst 15872-L/81 eine, mit 19. Jänner 1982 datierte Strafverfügung erlassen, mit der gegen ihn wegen einer am 15. Oktober 1981 begangenen Übertretung der StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,- und eine Ersatzarreststrafe im Ausm... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktStGG Art5StGG Art8
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Verhaftung in Vollziehung eines richterlichen Haftbefehles; keine Zuständigkeit des VfGH StGG; Abnahme eines Geldbetrages ohne Rechtsgrundlage; Verletzung des Eigentumsrechtes ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktStGG Art5StGG Art8
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Verhaftung in Vollziehung eines richterlichen Haftbefehles; keine Zuständigkeit des VfGH StGG; Abnahme eines Geldbetrages ohne Rechtsgrundlage; Verletzung des Eigentumsrechtes ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) In der vorliegenden, an den VfGH gerichteten Beschwerde wird folgender Sachverhalt geschildert: Die Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Leopoldstadt habe gegen den Beschwerdeführer unter der Z Pst 15872-L/81 eine, mit 19. Jänner 1982 datierte Strafverfügung erlassen, mit der gegen ihn wegen einer am 15. Oktober 1981 begangenen Übertretung der StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,- und eine Ersatzarreststrafe im Ausm... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktStGG Art5StGG Art8
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Verhaftung in Vollziehung eines richterlichen Haftbefehles; keine Zuständigkeit des VfGH StGG; Abnahme eines Geldbetrages ohne Rechtsgrundlage; Verletzung des Eigentumsrechtes ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktStGG Art5StGG Art8
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Verhaftung in Vollziehung eines richterlichen Haftbefehles; keine Zuständigkeit des VfGH StGG; Abnahme eines Geldbetrages ohne Rechtsgrundlage; Verletzung des Eigentumsrechtes ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktStGG Art5StGG Art8
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Verhaftung in Vollziehung eines richterlichen Haftbefehles; keine Zuständigkeit des VfGH StGG; Abnahme eines Geldbetrages ohne Rechtsgrundlage; Verletzung des Eigentumsrechtes ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der VfGH verweist zunächst darauf, daß er das dieser Beschwerdesache zugrundeliegende Verwaltungsgeschehen bereits in seinem das Gesetzesprüfungsverfahren G83, 84/81 abschließenden Erk. vom 1. März 1982 wie folgt dargestellt hat: "Mit Bescheid vom 6. Feber 1967 stellte das Amt der Tir. Landesregierung als Agrarbehörde L Instanz fest, daß das im Eigentum der Stadtgemeinde Innsbruck (als Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Arzl) stehende Gebiet des sogenannt... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6650 Landwirtschaftliches Siedlungswesen
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallStGG Art5Tir FlVLG 1969 §32 Abs2 litaTir FlVLG 1978 §33 Abs2 lita Beachte Anlaßfall zu VfSlg. 9336/1982
Rechtssatz: Tir. Flurverfassungslandesgesetz 1978; Verletzung des Eigentumsrechtes in denkunmöglicher Anwendung des §32 Abs2 lita und im Anlaßfall nach Aufhebung des §33 Abs2 litc als gleichh... mehr lesen...