Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende "St. Barbara-Gottesacker-Stiftung" betreibt den zu ihrem Vermögen zählenden St. Barbara Friedhof in Linz. Ihr kommt als einer Einrichtung der römisch-katholischen Kirche mit Rechtspersönlichkeit nach kanonischem Recht gemäß ArtII des Kondordats zwischen dem Hl. Stuhl und der Republik Österreich, BGBl. II Nr. 2/1934, Rechtspersönlichkeit auch für den staatlichen Bereich zu. Mit Kaufvertrag vom 13. April und 10. Mai 1976 kaufte die... mehr lesen...
Begründung: 1. a) In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, am 21. Oktober 1980 hätten fünf Beamte des Finanzamtes für den XII., XIII., XIV. und XXIII. Bezirk in Wien und ein Beamter der Bundespolizeidirektion Wien (Wirtschaftspolizei) bei der Arbeitsgemeinschaft K. - bei welcher der Beschwerdeführer als Chauffeur beschäftigt sei - auf Grund eines richterlichen Hausdurchsuchungsbefehles eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Als der Beschwerdeführer während der H... mehr lesen...
Begründung: 1. a) In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, am 21. Oktober 1980 hätten fünf Beamte des Finanzamtes für den XII., XIII., XIV. und XXIII. Bezirk in Wien und ein Beamter der Bundespolizeidirektion Wien (Wirtschaftspolizei) bei der Arbeitsgemeinschaft K. - bei welcher der Beschwerdeführer als Chauffeur beschäftigt sei - auf Grund eines richterlichen Hausdurchsuchungsbefehles eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Als der Beschwerdeführer während der H... mehr lesen...
Begründung: 1. a) In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, am 21. Oktober 1980 hätten fünf Beamte des Finanzamtes für den XII., XIII., XIV. und XXIII. Bezirk in Wien und ein Beamter der Bundespolizeidirektion Wien (Wirtschaftspolizei) bei der Arbeitsgemeinschaft K. - bei welcher der Beschwerdeführer als Chauffeur beschäftigt sei - auf Grund eines richterlichen Hausdurchsuchungsbefehles eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Als der Beschwerdeführer während der H... mehr lesen...
Begründung: 1. a) In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, am 21. Oktober 1980 hätten fünf Beamte des Finanzamtes für den XII., XIII., XIV. und XXIII. Bezirk in Wien und ein Beamter der Bundespolizeidirektion Wien (Wirtschaftspolizei) bei der Arbeitsgemeinschaft K. - bei welcher der Beschwerdeführer als Chauffeur beschäftigt sei - auf Grund eines richterlichen Hausdurchsuchungsbefehles eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Als der Beschwerdeführer während der H... mehr lesen...
Begründung: 1. a) In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, am 21. Oktober 1980 hätten fünf Beamte des Finanzamtes für den XII., XIII., XIV. und XXIII. Bezirk in Wien und ein Beamter der Bundespolizeidirektion Wien (Wirtschaftspolizei) bei der Arbeitsgemeinschaft K. - bei welcher der Beschwerdeführer als Chauffeur beschäftigt sei - auf Grund eines richterlichen Hausdurchsuchungsbefehles eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Als der Beschwerdeführer während der H... mehr lesen...
Begründung: 1. a) In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, am 21. Oktober 1980 hätten fünf Beamte des Finanzamtes für den XII., XIII., XIV. und XXIII. Bezirk in Wien und ein Beamter der Bundespolizeidirektion Wien (Wirtschaftspolizei) bei der Arbeitsgemeinschaft K. - bei welcher der Beschwerdeführer als Chauffeur beschäftigt sei - auf Grund eines richterlichen Hausdurchsuchungsbefehles eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Als der Beschwerdeführer während der H... mehr lesen...
Begründung: 1. a) In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, am 21. Oktober 1980 hätten fünf Beamte des Finanzamtes für den XII., XIII., XIV. und XXIII. Bezirk in Wien und ein Beamter der Bundespolizeidirektion Wien (Wirtschaftspolizei) bei der Arbeitsgemeinschaft K. - bei welcher der Beschwerdeführer als Chauffeur beschäftigt sei - auf Grund eines richterlichen Hausdurchsuchungsbefehles eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Als der Beschwerdeführer während der H... mehr lesen...
Begründung: 1. a) In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, am 21. Oktober 1980 hätten fünf Beamte des Finanzamtes für den XII., XIII., XIV. und XXIII. Bezirk in Wien und ein Beamter der Bundespolizeidirektion Wien (Wirtschaftspolizei) bei der Arbeitsgemeinschaft K. - bei welcher der Beschwerdeführer als Chauffeur beschäftigt sei - auf Grund eines richterlichen Hausdurchsuchungsbefehles eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Als der Beschwerdeführer während der H... mehr lesen...
Begründung: 1. a) In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, am 21. Oktober 1980 hätten fünf Beamte des Finanzamtes für den XII., XIII., XIV. und XXIII. Bezirk in Wien und ein Beamter der Bundespolizeidirektion Wien (Wirtschaftspolizei) bei der Arbeitsgemeinschaft K. - bei welcher der Beschwerdeführer als Chauffeur beschäftigt sei - auf Grund eines richterlichen Hausdurchsuchungsbefehles eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Als der Beschwerdeführer während der H... mehr lesen...
Begründung: 1. a) In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, am 21. Oktober 1980 hätten fünf Beamte des Finanzamtes für den XII., XIII., XIV. und XXIII. Bezirk in Wien und ein Beamter der Bundespolizeidirektion Wien (Wirtschaftspolizei) bei der Arbeitsgemeinschaft K. - bei welcher der Beschwerdeführer als Chauffeur beschäftigt sei - auf Grund eines richterlichen Hausdurchsuchungsbefehles eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Als der Beschwerdeführer während der H... mehr lesen...
Begründung: 1. a) In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, am 21. Oktober 1980 hätten fünf Beamte des Finanzamtes für den XII., XIII., XIV. und XXIII. Bezirk in Wien und ein Beamter der Bundespolizeidirektion Wien (Wirtschaftspolizei) bei der Arbeitsgemeinschaft K. - bei welcher der Beschwerdeführer als Chauffeur beschäftigt sei - auf Grund eines richterlichen Hausdurchsuchungsbefehles eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Als der Beschwerdeführer während der H... mehr lesen...
Begründung: 1. a) In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, am 21. Oktober 1980 hätten fünf Beamte des Finanzamtes für den XII., XIII., XIV. und XXIII. Bezirk in Wien und ein Beamter der Bundespolizeidirektion Wien (Wirtschaftspolizei) bei der Arbeitsgemeinschaft K. - bei welcher der Beschwerdeführer als Chauffeur beschäftigt sei - auf Grund eines richterlichen Hausdurchsuchungsbefehles eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Als der Beschwerdeführer während der H... mehr lesen...
Begründung: 1. a) In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, am 21. Oktober 1980 hätten fünf Beamte des Finanzamtes für den XII., XIII., XIV. und XXIII. Bezirk in Wien und ein Beamter der Bundespolizeidirektion Wien (Wirtschaftspolizei) bei der Arbeitsgemeinschaft K. - bei welcher der Beschwerdeführer als Chauffeur beschäftigt sei - auf Grund eines richterlichen Hausdurchsuchungsbefehles eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Als der Beschwerdeführer während der H... mehr lesen...
Begründung: 1. a) In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, am 21. Oktober 1980 hätten fünf Beamte des Finanzamtes für den XII., XIII., XIV. und XXIII. Bezirk in Wien und ein Beamter der Bundespolizeidirektion Wien (Wirtschaftspolizei) bei der Arbeitsgemeinschaft K. - bei welcher der Beschwerdeführer als Chauffeur beschäftigt sei - auf Grund eines richterlichen Hausdurchsuchungsbefehles eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Als der Beschwerdeführer während der H... mehr lesen...
Begründung: 1. a) In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, am 21. Oktober 1980 hätten fünf Beamte des Finanzamtes für den XII., XIII., XIV. und XXIII. Bezirk in Wien und ein Beamter der Bundespolizeidirektion Wien (Wirtschaftspolizei) bei der Arbeitsgemeinschaft K. - bei welcher der Beschwerdeführer als Chauffeur beschäftigt sei - auf Grund eines richterlichen Hausdurchsuchungsbefehles eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Als der Beschwerdeführer während der H... mehr lesen...
Begründung: 1. a) In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, am 21. Oktober 1980 hätten fünf Beamte des Finanzamtes für den XII., XIII., XIV. und XXIII. Bezirk in Wien und ein Beamter der Bundespolizeidirektion Wien (Wirtschaftspolizei) bei der Arbeitsgemeinschaft K. - bei welcher der Beschwerdeführer als Chauffeur beschäftigt sei - auf Grund eines richterlichen Hausdurchsuchungsbefehles eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Als der Beschwerdeführer während der H... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallGrEStG 1955 §4 Abs1 Z7 litaVfGG §88 Beachte Anlaßfall zu VfSlg. 9544/1982
Rechtssatz: Grunderwerbsteuergesetz 1955; keine Verletzung in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht im Anlaßfall nach Aufhebung der Worte "Friedhöfen und" in §4 Abs1 Z7 lita wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgr... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Hausdurchsuchung
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Personsdurchsuchung als Teil einer richterlich angeordneten Hausdurchsuchung; keine Zuständigkeit des VfGH Entscheidungstexte B ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Hausdurchsuchung
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Personsdurchsuchung als Teil einer richterlich angeordneten Hausdurchsuchung; keine Zuständigkeit des VfGH Entscheidungstexte B ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Hausdurchsuchung
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Personsdurchsuchung als Teil einer richterlich angeordneten Hausdurchsuchung; keine Zuständigkeit des VfGH Entscheidungstexte B ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Hausdurchsuchung
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Personsdurchsuchung als Teil einer richterlich angeordneten Hausdurchsuchung; keine Zuständigkeit des VfGH Entscheidungstexte B ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Hausdurchsuchung
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Personsdurchsuchung als Teil einer richterlich angeordneten Hausdurchsuchung; keine Zuständigkeit des VfGH Entscheidungstexte B ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Hausdurchsuchung
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Personsdurchsuchung als Teil einer richterlich angeordneten Hausdurchsuchung; keine Zuständigkeit des VfGH Entscheidungstexte B ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Hausdurchsuchung
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Hausdurchsuchung
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Personsdurchsuchung als Teil einer richterlich angeordneten Hausdurchsuchung; keine Zuständigkeit des VfGH Entscheidungstexte B ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Hausdurchsuchung
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Personsdurchsuchung als Teil einer richterlich angeordneten Hausdurchsuchung; keine Zuständigkeit des VfGH Entscheidungstexte B ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Hausdurchsuchung
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Personsdurchsuchung als Teil einer richterlich angeordneten Hausdurchsuchung; keine Zuständigkeit des VfGH Entscheidungstexte B ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Hausdurchsuchung
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Personsdurchsuchung als Teil einer richterlich angeordneten Hausdurchsuchung; keine Zuständigkeit des VfGH Entscheidungstexte B ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Hausdurchsuchung
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Personsdurchsuchung als Teil einer richterlich angeordneten Hausdurchsuchung; keine Zuständigkeit des VfGH Entscheidungstexte B ... mehr lesen...