Begründung: 1. A. A. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 (Abs1) B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde sinngemäß zusammengefaßt - aus, die belangte Bundespolizeidirektion Innsbruck habe ihm im Jänner 1982 in seinem Besitz befindliche Fahrnisse zwar anläßlich der Einleitung eines Verwaltungsstrafvollzugs abgenommen, jedoch nach Ablauf der Strafzeit - am 9. März 1982 - nur zum Teil zurückgestellt. Lediglich diese Einbehaltung des verbliebenen Restes des (im Jänner 1982) ersichtlich... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch bloßes Untätigbleiben der Behörde Entscheidungstexte B 234/82 Entscheidungstext VfGH Beschl... mehr lesen...
Begründung: 1. A. A. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 (Abs1) B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde sinngemäß zusammengefaßt - aus, die belangte Bundespolizeidirektion Innsbruck habe ihm im Jänner 1982 in seinem Besitz befindliche Fahrnisse zwar anläßlich der Einleitung eines Verwaltungsstrafvollzugs abgenommen, jedoch nach Ablauf der Strafzeit - am 9. März 1982 - nur zum Teil zurückgestellt. Lediglich diese Einbehaltung des verbliebenen Restes des (im Jänner 1982) ersichtlich... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch bloßes Untätigbleiben der Behörde Entscheidungstexte B 234/82 Entscheidungstext VfGH Beschl... mehr lesen...
Begründung: 1. A. A. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 (Abs1) B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde sinngemäß zusammengefaßt - aus, die belangte Bundespolizeidirektion Innsbruck habe ihm im Jänner 1982 in seinem Besitz befindliche Fahrnisse zwar anläßlich der Einleitung eines Verwaltungsstrafvollzugs abgenommen, jedoch nach Ablauf der Strafzeit - am 9. März 1982 - nur zum Teil zurückgestellt. Lediglich diese Einbehaltung des verbliebenen Restes des (im Jänner 1982) ersichtlich... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch bloßes Untätigbleiben der Behörde Entscheidungstexte B 234/82 Entscheidungstext VfGH Beschl... mehr lesen...
Begründung: 1. A. A. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 (Abs1) B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde sinngemäß zusammengefaßt - aus, die belangte Bundespolizeidirektion Innsbruck habe ihm im Jänner 1982 in seinem Besitz befindliche Fahrnisse zwar anläßlich der Einleitung eines Verwaltungsstrafvollzugs abgenommen, jedoch nach Ablauf der Strafzeit - am 9. März 1982 - nur zum Teil zurückgestellt. Lediglich diese Einbehaltung des verbliebenen Restes des (im Jänner 1982) ersichtlich... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch bloßes Untätigbleiben der Behörde Entscheidungstexte B 234/82 Entscheidungstext VfGH Beschl... mehr lesen...
Begründung: 1. A. A. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 (Abs1) B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde sinngemäß zusammengefaßt - aus, die belangte Bundespolizeidirektion Innsbruck habe ihm im Jänner 1982 in seinem Besitz befindliche Fahrnisse zwar anläßlich der Einleitung eines Verwaltungsstrafvollzugs abgenommen, jedoch nach Ablauf der Strafzeit - am 9. März 1982 - nur zum Teil zurückgestellt. Lediglich diese Einbehaltung des verbliebenen Restes des (im Jänner 1982) ersichtlich... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch bloßes Untätigbleiben der Behörde Entscheidungstexte B 234/82 Entscheidungstext VfGH Beschl... mehr lesen...
Begründung: 1. A. A. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 (Abs1) B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde sinngemäß zusammengefaßt - aus, die belangte Bundespolizeidirektion Innsbruck habe ihm im Jänner 1982 in seinem Besitz befindliche Fahrnisse zwar anläßlich der Einleitung eines Verwaltungsstrafvollzugs abgenommen, jedoch nach Ablauf der Strafzeit - am 9. März 1982 - nur zum Teil zurückgestellt. Lediglich diese Einbehaltung des verbliebenen Restes des (im Jänner 1982) ersichtlich... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch bloßes Untätigbleiben der Behörde Entscheidungstexte B 234/82 Entscheidungstext VfGH Beschl... mehr lesen...
Begründung: 1. A. A. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 (Abs1) B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde sinngemäß zusammengefaßt - aus, die belangte Bundespolizeidirektion Innsbruck habe ihm im Jänner 1982 in seinem Besitz befindliche Fahrnisse zwar anläßlich der Einleitung eines Verwaltungsstrafvollzugs abgenommen, jedoch nach Ablauf der Strafzeit - am 9. März 1982 - nur zum Teil zurückgestellt. Lediglich diese Einbehaltung des verbliebenen Restes des (im Jänner 1982) ersichtlich... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch bloßes Untätigbleiben der Behörde Entscheidungstexte B 234/82 Entscheidungstext VfGH Beschl... mehr lesen...
Begründung: 1. A. A. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 (Abs1) B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde sinngemäß zusammengefaßt - aus, die belangte Bundespolizeidirektion Innsbruck habe ihm im Jänner 1982 in seinem Besitz befindliche Fahrnisse zwar anläßlich der Einleitung eines Verwaltungsstrafvollzugs abgenommen, jedoch nach Ablauf der Strafzeit - am 9. März 1982 - nur zum Teil zurückgestellt. Lediglich diese Einbehaltung des verbliebenen Restes des (im Jänner 1982) ersichtlich... mehr lesen...
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Begründung: 1. A. A. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 (Abs1) B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde sinngemäß zusammengefaßt - aus, die belangte Bundespolizeidirektion Innsbruck habe ihm im Jänner 1982 in seinem Besitz befindliche Fahrnisse zwar anläßlich der Einleitung eines Verwaltungsstrafvollzugs abgenommen, jedoch nach Ablauf der Strafzeit - am 9. März 1982 - nur zum Teil zurückgestellt. Lediglich diese Einbehaltung des verbliebenen Restes des (im Jänner 1982) ersichtlich... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch bloßes Untätigbleiben der Behörde Entscheidungstexte B 234/82 Entscheidungstext VfGH Beschl... mehr lesen...
Begründung: 1. A. A. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 (Abs1) B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde sinngemäß zusammengefaßt - aus, die belangte Bundespolizeidirektion Innsbruck habe ihm im Jänner 1982 in seinem Besitz befindliche Fahrnisse zwar anläßlich der Einleitung eines Verwaltungsstrafvollzugs abgenommen, jedoch nach Ablauf der Strafzeit - am 9. März 1982 - nur zum Teil zurückgestellt. Lediglich diese Einbehaltung des verbliebenen Restes des (im Jänner 1982) ersichtlich... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch bloßes Untätigbleiben der Behörde Entscheidungstexte B 234/82 Entscheidungstext VfGH Beschl... mehr lesen...
Begründung: 1. A. A. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 (Abs1) B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde sinngemäß zusammengefaßt - aus, die belangte Bundespolizeidirektion Innsbruck habe ihm im Jänner 1982 in seinem Besitz befindliche Fahrnisse zwar anläßlich der Einleitung eines Verwaltungsstrafvollzugs abgenommen, jedoch nach Ablauf der Strafzeit - am 9. März 1982 - nur zum Teil zurückgestellt. Lediglich diese Einbehaltung des verbliebenen Restes des (im Jänner 1982) ersichtlich... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch bloßes Untätigbleiben der Behörde Entscheidungstexte B 234/82 Entscheidungstext VfGH Beschl... mehr lesen...
Begründung: 1. A. A. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 (Abs1) B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde sinngemäß zusammengefaßt - aus, die belangte Bundespolizeidirektion Innsbruck habe ihm im Jänner 1982 in seinem Besitz befindliche Fahrnisse zwar anläßlich der Einleitung eines Verwaltungsstrafvollzugs abgenommen, jedoch nach Ablauf der Strafzeit - am 9. März 1982 - nur zum Teil zurückgestellt. Lediglich diese Einbehaltung des verbliebenen Restes des (im Jänner 1982) ersichtlich... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch bloßes Untätigbleiben der Behörde Entscheidungstexte B 234/82 Entscheidungstext VfGH Beschl... mehr lesen...
Begründung: 1. A. A. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 (Abs1) B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde sinngemäß zusammengefaßt - aus, die belangte Bundespolizeidirektion Innsbruck habe ihm im Jänner 1982 in seinem Besitz befindliche Fahrnisse zwar anläßlich der Einleitung eines Verwaltungsstrafvollzugs abgenommen, jedoch nach Ablauf der Strafzeit - am 9. März 1982 - nur zum Teil zurückgestellt. Lediglich diese Einbehaltung des verbliebenen Restes des (im Jänner 1982) ersichtlich... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch bloßes Untätigbleiben der Behörde Entscheidungstexte B 234/82 Entscheidungstext VfGH Beschl... mehr lesen...
Begründung: 1. A. A. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 (Abs1) B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde sinngemäß zusammengefaßt - aus, die belangte Bundespolizeidirektion Innsbruck habe ihm im Jänner 1982 in seinem Besitz befindliche Fahrnisse zwar anläßlich der Einleitung eines Verwaltungsstrafvollzugs abgenommen, jedoch nach Ablauf der Strafzeit - am 9. März 1982 - nur zum Teil zurückgestellt. Lediglich diese Einbehaltung des verbliebenen Restes des (im Jänner 1982) ersichtlich... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch bloßes Untätigbleiben der Behörde Entscheidungstexte B 234/82 Entscheidungstext VfGH Beschl... mehr lesen...
Begründung: 1. A. A. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 (Abs1) B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde sinngemäß zusammengefaßt - aus, die belangte Bundespolizeidirektion Innsbruck habe ihm im Jänner 1982 in seinem Besitz befindliche Fahrnisse zwar anläßlich der Einleitung eines Verwaltungsstrafvollzugs abgenommen, jedoch nach Ablauf der Strafzeit - am 9. März 1982 - nur zum Teil zurückgestellt. Lediglich diese Einbehaltung des verbliebenen Restes des (im Jänner 1982) ersichtlich... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch bloßes Untätigbleiben der Behörde Entscheidungstexte B 234/82 Entscheidungstext VfGH Beschl... mehr lesen...