Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom XXXX 2018 behauptete der Beschwerdeführer der Datenschutzbehörde gegenüber eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung und brachte dazu im Wesentlichen vor, dass er auf den Webseiten https://www. XXXX /veroeffentlichungen/entscheidungen sowie https://www.ris.bka.gv.at/ mehrere ihn betreffende Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts (LVwG) XXXX gefunden habe. In den betreffenden Entscheidungen des LVwG XXXX seien jew... mehr lesen...