Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §67a Abs1 Z2;AVG §67c Abs3;B-VG Art129a Abs1 Z2;KFG 1967 §102 Abs5 lita;KFG 1967 §102 Abs5 litb;
Rechtssatz: Eine Abnahme des Führerscheines nach seiner Herausgabe gem § 102 Abs 5 lit a und b KFG stellt NICHT zwei einzelne Maßnahmen, nämlich einerseits die "Anordnung der Herausgabe des Führerscheines"... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/03 Sonstiges Verkehrsrecht
Norm: AVG §67a Abs1 Z2;B-VG Art129a Abs1 Z2;GGSt §26;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Es wird zwar durch die Untersuchung des Laderaumes des LKW des Bf, in dem gefährliche Güter transportiert werden, in die Rechtssphäre des Bf eingegriffen, jedoch wurde hiebei durch die Behörde kein Zwang ausge... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §67a Abs1 Z2;B-VG Art129a Abs1 Z2;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/25 91/06/0052 2 Stammrechtssatz Die Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person liegt nur vor, wenn es keines dazwischengeschalteten weiteren Handelns mehr beda... mehr lesen...
Auf Grund einer gemäß § 67c AVG erhobenen Beschwerde des nunmehrigen Beschwerdeführers stellte die belangte Behörde mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid die am 1. Juni 1991 verfügte Anordnung der Herausgabe des Führerscheins und des Zulassungscheines sowie die Anordnung einer Blutabnahme (durch Organe der Bezirkshauptmannschaft) als nicht rechtswidrig fest; die Beschwerde wurde insoweit gemäß § 67c Abs. 3 AVG als unbegründet abgewiesen. Hingegen sei die auf ei... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §67a Abs1 Z2;B-VG Art129a Abs1 Z2;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/25 91/06/0052 2 Stammrechtssatz Die Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person liegt nur vor, wenn es keines dazwischengeschalteten weiteren Handelns mehr beda... mehr lesen...
Vorliegende Beschwerde "gemäß Art. 131/131a B-VG" richtet sich gegen den "Bescheid GZ MA 4/5-PA-104315/0/3 vom 24.4.90 von der MA 6 - Rechnungsamt - Aufforderung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe". Der Beschwerdeführer erachtet sich "durch diesen Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt" in seinen Rechten verletzt. Die Beschwerde erweist sich als unzulässig. Mit der vorliegenden Beschwerde bekämpft der Beschwerdeführer die von ihm als Bescheid qualifizie... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/02 Novellen zum B-VG10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §67a Abs1 Z2;B-VG Art129a Abs1 Z2 idF 1988/685;B-VG Art130 Abs1 idF 1988/685;B-VGNov 1988;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Durch die B-VGNov 1988 wurde der Art 131a B-VG aufgehoben; Art 130 Abs1 B-VG idF 1988/685 sieht keine Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes für Beschwerden, mit de... mehr lesen...
Aus der Beschwerde im Zusammenhang mit dem vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Am 6. März 1991 brachte der Beschwerdeführer bei der belangten Behörde eine Beschwerde gegen die Vorgangsweise der Tiroler Landesregierung ein, wonach diese hinsichtlich der an die Bezirkshauptmannschaft Lienz eingebrachten Aufsichtsbeschwerden, die der Landesregierung vorgelegt worden waren, keine Anhaltspunkte für eine Gesetzwidrigkeit des Teilbebauungsplanes laut... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §67a Abs1 Z2;B-VG Art129a Abs1 Z2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person liegt nur vor, wenn es keines dazwischengeschalteten weiteren Handelns mehr bedarf, um den behördlichen Zustand herzustellen (Hinweis B 24.11.1977, ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §67a Abs1 Z2;B-VG Art129a Abs1 Z2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die "Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt" setzt begriffsnotwendig ein positives Tun der die Zwangsgewalt gebrauchenden Behörde voraus und kann nicht im bloßen Unterbleiben eines Verhaltens bestehen, auch wenn auf dieses Verhalten, weil es zur Real... mehr lesen...