Index: L00019 Landesverfassung WienL10109 Stadtrecht Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art112;B-VG Art118 Abs5;WStV 1968 §114;WStV 1968 §99;
Rechtssatz: Aus der Wiener Stadtverfassung ergibt sich, dass der Berufungssenat in seiner Tätigkeit im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde dem Gemeinderat in der Weise untersteht, dass dem Gemeinderat sowohl das Weisungsrecht als auch das Aufsichtsrecht zu... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. Juli 1981 erklärte der Bürgermeister der Stadtgemeinde Zell am See, daß zwischen dem Beschwerdeführer und den Vertretern der Stadtgemeinde ein Nutzungsrecht für die öffentliche Grundfläche auf der Dreifaltigkeitsgasse vor dem Hotel des Beschwerdeführers für gewerbliche Zwecke dieses Hotelbetriebes vereinbart worden sei; für dieses Nutzungsrecht sei ein jährlicher Anerkennungszins von S 2.700,-- zu entrichten. Die Grundbenützung werde dem Beschwerdeführer unter best... mehr lesen...
Index: StVO10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art117 Abs1 litc B-VG Art118 Abs5 B-VG Art. 117 heute B-VG Art. 117 gültig ab 01.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2020 B-VG Art. 117 gültig von 05.04.2020 bis 30.06.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2... mehr lesen...