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StVONorm
B-VG Art117 Abs1 litcRechtssatz
Das - behauptete - verschiedene Entscheidungs- bzw Abstimmungsverhalten des Bürgermeisters einer Gemeinde einerseits in seiner Eigenschaft als Mitglied der Kurkommission, andererseits als Gemeindeorgan unterliegt als politische Frage nicht der Rechtskontrolle.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982030076.X02Im RIS seit
06.05.2004Zuletzt aktualisiert am
30.06.2025