Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützten Antrag begehrte das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich, "die Verordnung des Magistrates der Stadt Krems an der Donau vom 28.12.2000, MA I/4-72/1999, wegen Unzuständigkeit der verordnungserlassenden Behörde zur Gänze (in eventu nur den präjudiziellen Teil, nämlich deren Punkt I. 5) als gesetzwidrig aufzuheben." II. Rechtslage Die maßgebliche Rechtslage stellt sich wie folgt dar: 1.... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsrecht
Norm: B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art139 Abs3 Z2B-VG Art116 Abs3, Art119 Abs2StVO 1960 §94bV des Magistrats der Stadt Krems an der Donau vom 28.12.2000 betr VerkehrsmaßnahmenNö StadtrechtsorganisationsG §47Kremser Stadtrecht §1 Abs1
Leitsatz: Aufhebung einer dem Magistrat der Stadt Krems zuzurechnenden Verordnung betreffend Verkehrsmaßnahmen wegen Erlassung von einer unzuständigen Behörde ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verwaltungsgerichtshof ist (zur Zl. 88/17/0143) das Verfahren über einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 13. August 1987 anhängig. Mit diesem Bescheid wurde der Beschwerdeführer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens - in Abweisung seiner Berufung gegen das Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Krems an der Donau vom 18.9.1986 - für schuldig erkannt, dadurch eine Verwaltungsübertretung nach §7 VS... mehr lesen...
Index: L3 FinanzrechtL3704 Ankündigungsabgabe
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art91B-VG Art116 Abs3B-VG Art119 Abs2Nö AnkündigungsabgabeG 1979 §12 Abs1Nö AnkündigungsabgabeG 1979 §12 Abs3
Leitsatz: Aufhebung einer Bestimmung des Nö AnkündigungsabgabeG 1979 wegen
verfassungswidriger Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung
von Strafamtshandlungen als Angelegenheit des übertragenen
Wirkungsbereiches der Gemeinde an den Magistrat; ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Die Stadtgemeinde Krems besorgt als Stadt mit eigenem Statut (§1 Abs1 Kremser Stadtrecht 1977, Nö. LGBl. 1010-3) neben den Aufgaben der Gemeindeverwaltung auch jene der Bezirksverwaltung (Art116 Abs3 letzter Satz B-VG und §1 Abs2 Kremser Stadtrecht 1977). In Krems ist eine Bundespolizeibehörde nicht errichtet (s. V der Bundesregierung BGBl. 690/1976). Die Organe der Stadtgemeinde Krems besorgen - wie sich aus §15 Abs2 BehÜG, StGBl. 94/... mehr lesen...
Index: 30 Finanzverfassung, Finanzausgleich30/02 Finanzausgleich
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z7B-VG Art10 Abs1 Z9B-VG Art116 Abs3 letzter SatzB-VG Art137 / Klage zw GebietskABGB §§1041 ffABGB §§1293 ffABGB §§1431 ffABGB §§1478 ffVerordnung der Bundesregierung über den Wirkungsbereich der Bundespolizeibehörden, BGBl 690/1976 Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Einrichtung und den Wirkungsbereich der Sicherheitsdirektionen, BGBl 74/1946 §3Kremser Stad... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Stadtgemeinde Krems besorgt als Stadt mit eigenem Statut (Art116 Abs3 B-VG und §1 Abs1 Kremser Stadtrecht 1977, Nö. LGBl. 1010-3) neben den Aufgaben der Gemeindeverwaltung auch jene der Bezirksverwaltung (Art116 Abs3 letzter Satz B-VG und §1 Abs2 Kremser Stadtrecht 1977). In Krems ist eine Bundespolizeibehörde nicht errichtet (Verordnung der Bundesregierung BGBl. 690/1976). Die Organe der Stadtgemeinde Krems besorgen daher unter anderem auch die im... mehr lesen...
Index: 30 Finanzverfassung, Finanzausgleich30/01 Finanzverfassung
Norm: B-VG Art116 Abs3 letzter SatzB-VG Art118 Abs2B-VG Art118 Abs3B-VG Art137 / Klage zw GebietskF-VG 1948 §2
Rechtssatz: Art137 B-VG; Klage der Stadt Krems a. d. Donau gegen den Bund auf den Ersatz von Aufwendungen, die ihr aus der Besorgung von Verwaltungsabgaben aus dem Bereich der Bundesvollziehung erwachsen sind; Klagslegitimation gegeben F-VG 19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1.a) Für das Grundstück Nr. 315/2 in EZ 1262, KG St. war in dem in der Zeit von 4. April bis 30. Mai 1972 nach §6 des Gesetzes über die Flächennutzungspläne und die Bebauungspläne, LGBl. für Stmk. 329/1964, aufgelegten Entwurf des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Graz die Widmung "Freiland mit Bauverbot" vorgesehen (Kundmachung über die Auflage am 30. März 1972, Amtsblatt der Landeshauptstadt Graz Nr. 5/1972). b) Mit dem Bescheid des Magistrates ... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art101 Abs1B-VG Art116 Abs3B-VG Art118 Abs2Stmk RaumOG 1974 §34, §34 Abs1, §34 Abs2, §34 Abs5Stmk RaumOG 1974 §34 Abs2 litb
Rechtssatz: Stmk. Raumordnungsgesetz 1974, Entschädigungsregelung für Wertminderung infolge Flächenwidmung keine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde; Zuständigkeit zur Entscheidung über Entsc... mehr lesen...