Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid AZ: XXXX, vom 06.04.2010, stellte die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit. a AIVG 1977 fest, dass die im Anhang I und Anhang III des Bescheides genannten Personen in den dort genannten Zeiträumen aufgrund ihrer Tätigkeit für die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer 1 oder ku... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (in der Folge: BVA) hat mit Bescheid vom 28.04.2014, Zl. XXXX, festgestellt, dass Herr XXXX in der Zeit vom 15.09.2008 bis 10.07.2009 und vom 21.09.2009 bis 09.07.2010 aufgrund eines Dienstverhältnisses zur Gemeinde Hart bei Graz in der Unfallversicherung nach dem B-KUVG, vom 20.09.2010 bis 08.07.2011 in der Kranken- und Unfallversicherung gemäß § 1 Abs. 1 Z 17... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 08.09.2010 meldete sich XXXX (in der Folge als Zweitbeschwerdeführerin bezeichnet) mittels Versicherungserklärung gemäß § 2 Absatz 1 Ziffer 4 Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG) bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) zur Pflichtversicherung. Darin führte sie aus, seit 01.09.2010 Kurstermine für die XXXX XXXX (in der Folge als Erstbeschwerdeführerin bezeichnet) dur... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Über das Vermögen der XXXX wurde am 30.06.2014 mit Beschluss des Landesgerichts Wiener Neustadt das Insolvenzverfahren als Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet; und wurde dieses Insolvenzverfahren mit Beschluss des genannten Landesgerichts vom 04.11.2014 dahin geändert, dass es als Konkursverfahren bezeichnet wird. 1. Über das Vermögen der römisch 40 wurde am 30.06.2014 mit Beschluss des Landesgericht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 23.5.2013 VA-VR 9372520/ XXXX /13-Sig, hat die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden WGKK) festgestellt, dass Frau XXXX , VSNr XXXX , (im Folgenden Erstmitbeteiligte, =MB1) aufgrund ihrer Beschäftigung bei der Dienstgeberin XXXX GmbH, Wien (im Folgenden Beschwerdeführerin =BF), vom 15.6.2009 bis 30.6.2009, von 1.8.2009 bis 30.11.2009 und von 1.4.2010 bis 31.7.2010 der Teilversicherungspfli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 23.5.2013 VA-VR 9372520/ XXXX /13-Sig, hat die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden WGKK) festgestellt, dass Frau XXXX , VSNr XXXX , (im Folgenden Erstmitbeteiligte, =MB1) aufgrund ihrer Beschäftigung bei der Dienstgeberin XXXX GmbH, Wien (im Folgenden Beschwerdeführerin =BF), vom 15.6.2009 bis 30.6.2009, von 1.8.2009 bis 30.11.2009 und von 1.4.2010 bis 31.7.2010 der Teilversicherungspfli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) sprach mit Bescheid vom 02.01.2014, Zl. XXXX gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 iVm. §§ 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2, 5 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 sowie 7 Z 3 lit. a ASVG aus, dass Herr XXXX (im Folgenden: XXXX), am 13.11.2012 aufgrund seiner Tätigkeiten als Hilfsarbeiter für Frau 1. Die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Bei der XXXX Rechtsanwälte GmbH (in weiterer Folge Beschwerdeführerin genannt) fand eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) statt. Im Zuge der GPLA wurde vom Prüfdienst der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden belangte Behörde genannt) festgestellt, dass diverse Personen als Dienstnehmer bei der Beschwerdeführerin beschäftigt gewesen seien. 1. Bei der römisch ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Bei der XXXX Rechtsanwälte GmbH (in weiterer Folge Beschwerdeführerin genannt) fand eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) statt. Im Zuge der GPLA wurde vom Prüfdienst der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden belangte Behörde genannt) festgestellt, dass diverse Personen als Dienstnehmer bei der Beschwerdeführerin beschäftigt gewesen seien. 1. Bei der römisch ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Bei der XXXX Rechtsanwälte GmbH (in weiterer Folge Beschwerdeführerin genannt) fand eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) statt. Im Zuge der GPLA wurde vom Prüfdienst der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden belangte Behörde genannt) festgestellt, dass diverse Personen als Dienstnehmer bei der Beschwerdeführerin beschäftigt gewesen seien. 1. Bei der römisch ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Bei der XXXX Rechtsanwälte GmbH (in weiterer Folge Beschwerdeführerin genannt) fand eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) statt. Im Zuge der GPLA wurde vom Prüfdienst der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden belangte Behörde genannt) festgestellt, dass diverse Personen als Dienstnehmer bei der Beschwerdeführerin beschäftigt gewesen seien. 1. Bei der römisch ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Bei der XXXX Rechtsanwälte GmbH (in weiterer Folge Beschwerdeführerin genannt) fand eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) statt. Im Zuge der GPLA wurde vom Prüfdienst der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden belangte Behörde genannt) festgestellt, dass diverse Personen als Dienstnehmer bei der Beschwerdeführerin beschäftigt gewesen seien. 1. Bei der römisch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid GZ: XXXX der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 19.05.2014 wurde ausgesprochen, dass XXXX, VSNR: XXXX, aufgrund seiner Tätigkeit als Maklerassistent für Herrn XXXX, Immobilienmakler, XXXX (im Folgenden: BF), im Zeitraum 01.08.2007 bis 31.01.2008, 01.04.2008 bis 30.04.2008, 01.06.2008 bis 31.12.2008, 01.04.2009 bis 31.08.2009, 01.11.2009 bis 31.12.2009, 01... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde), Zl. XXXX, vom 20.08.2012 wurde ausgesprochen, dass die im Folgenden angeführten, im Anhang I. des gegenständlichen Bescheides genannten Personen in den angeführten Zeiträumen auf Grund ihrer Tätigkeit für den XXXX(im Folgenden: BF 1), gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 iVm § 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 11.10.2011 stellte die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (NÖGKK) die Teilversicherungspflicht in der Unfallversicherung als geringfügig beschäftigte Dienstnehmerin bzw. die Vollversicherungspflicht von XXXX (im Folgenden: Tanzlehrerin) als Dienstnehmerin gemäß § 4 Absatz 2 ASVG aufgrund ihrer Tätigkeit als Leiterin von Kindertanzkursen für XXXX (im Folgenden: Organisator) fest. 1. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse [GKK] hat mit oa. Bescheid ausgesprochen, dass die in der Anlage 1 zu gegenständlichem Bescheid namentlich angeführten Personen zu den dort angegebenen Beschäftigungszeiten auf Grund der für den Betrieb der XXXX [bP (beschwerdeführende Partei)] in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten entgeltlichen Tätigkeit teils der Pflicht(Voll)-versicherung in der Kr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse [GKK] hat mit oa. Bescheid ausgesprochen, dass XXXX [BA] in der Zeit vom 01.12.2010 bis 05.05.2011 aufgrund der für die XXXX [bP (beschwerdeführende Partei)] in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten entgeltlichen Tätigkeit der Pflicht(Teil)-Versicherung in der Unfallversicherung unterlegen sei. 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse [GKK] hat mit oa. Besc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenen Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse, in Folge als belangte Behörde bezeichnet, wurde im Spruchpunkt 1 festgestellt, dass Herr XXXX in Folge als Mitbeteiligter bezeichnet, aufgrund seiner geringfügigen Beschäftigung bei der Dienstgeberin 1. Mit angefochtenen Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse, in Folge als belangte Behörde bezeichnet, wurde im Spruchpunkt 1 festgestellt, dass Herr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Einleitung des gegenständlichen Verfahrens 1.1. Gegenständliches Verfahren wurde durch den Strafantrag der Finanzpolizei vom 24.10.2011, FA-GZ: XXXX, eingeleitet. 1.1. Gegenständliches Verfahren wurde durch den Strafantrag der Finanzpolizei vom 24.10.2011, FA-GZ: römisch 40 , eingeleitet. 1.1.1. Im Wesentlichen wurde darin festgehalten, dass anlässlich einer Kontrolle am 20.10.2011 festgestellt worde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 30.04.2009, Zahl XXXX, wurde ausgesprochen, dass 1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 30.04.2009, Zahl römisch 40 , wurde ausgesprochen, dass Abschnitt A) der Voll- und Arbeitslosenversicherungspflicht: - Strichaufzählung Frau XXXX, VSNR und Zeitra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 28.01.2010, GZ: 046-113(2)-46/10, wurde der beschwerdeführenden Partei (in der Folge bP) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300,00 vorgeschrieben, weil anlässlich einer Kontrolle durch Prüforgane der Abgabenbehörden des Bundes am 08.05.2009 im Geschäft XXXX (in der Folge Textil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1 Mit Bescheid vom 23.10.2013, Zl. XXXX, hat die belangte Behörde Frau XXXX, VSNR XXXX, in Folge als Dienstnehmerin bezeichnet, aufgrund ihrer Tätigkeit als Speisenzustellerin für den BF in der Zeit vom 01.07.2010 bis 31.05.2011 von der Vollversicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 i.V.m. Abs. 2 ASVG i.V.m. § 5 Abs. 1 Z. 2 ASVG ausgenommen und festgestellt, dass die Dienstnehmerin in einem die Teilversiche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1 Mit Bescheid vom 23.10.2013, Zl. XXXX, hat die belangte Behörde Herrn XXXX, VSNR XXXX, in Folge als Dienstnehmer bezeichnet, aufgrund seiner Tätigkeit als Speisenzusteller für den BF in der Zeit vom 01.07.2010 bis 31.12.2011 von der Vollversicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 i.V.m. Abs. 2 ASVG i.V.m. § 5 Abs. 1 Z 2 ASVG ausgenommen und festgestellt dass der Dienstnehmer in einem die Teilversicherung in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1 Mit Bescheid vom 23.10.2013, Zl. XXXX, hat die belangte Behörde Herrn XXXX XXXX, VSNR XXXX, in Folge als Dienstnehmer bezeichnet, aufgrund seiner Tätigkeit als Speisenzusteller für den BF in der Zeit vom 01.07.2010 bis 31.12.2011 von der Vollversicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 i.V.m. Abs. 2 ASVG i.V.m. § 5 Abs. 1 Z 2 ASVG ausgenommen und festgestellt dass der Dienstnehmer in einem die Teilversicheru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1 Mit Bescheid vom 23.10.2013, Zl. XXXX, hat die belangte Behörde Herrn XXXX, in Folge als Dienstnehmer bezeichnet, aufgrund seiner Tätigkeit als Speisenzusteller für den BF in der Zeit vom 01.04.2010 bis 31.05.2011 von der Vollversicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 i. V.m. Abs. 2 ASVG i.V.m. 1.1 Mit Bescheid vom 23.10.2013, Zl. römisch 40 , hat die belangte Behörde Herrn römisch 40 , in Folge als Dienst... mehr lesen...
XXXX: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1 Mit Bescheid vom 23.10.2013, Zl. XXXX, hat die belangte Behörde Herrn XXXX, in Folge als Dienstnehmer bezeichnet, aufgrund seiner Tätigkeit als Speisenzusteller für den BF in der Zeit vom 01.04.2009 bis 31.12.2009 von der Vollversicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 i.V.m. Abs. 2 ASVG i.V.m. § 5 Abs. 1 Z. 2 ASVG ausgenommen und festgestellt, dass der Dienstnehmer in einem die Teilversicherung in der Unfallversicherung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1 Mit Bescheid vom 23.10.2013, Zl. XXXX, hat die belangte Behörde Herrn XXXX, in Folge als Dienstnehmer bezeichnet, aufgrund seiner Tätigkeit als Speisenzusteller für den BF in der Zeit vom 01.07.2010 bis 31.12.2010 und vom 01.03.2011 bis 30.09.2011 von der Vollversicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 i.V.m. Abs. 2 ASVG i. V.m. § 5 Abs. 1 Z 2 ASVG ausgenommen und festgestellt, dass der Dienstnehmer in eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 23.09.2013, Zl. XXXX, wurde im Spruchpunkt I gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 iVm § 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit. a AIVG 1977 ausgesprochen, dass folgende Personen auf Grund ihrer Tätigkeit für die XXXX GmbH (im Folgenden: BF) der Voll- und Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegen, und zwar: 1. M... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 11.06.2012 hat die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) festgestellt, dass Frau XXXX (in der Folge: Zweitbeschwerdeführerin) aufgrund ihrer Tätigkeit als Bereichsleiterin für den Dienstgeber XXXX (in der Folge: Erstbeschwerdeführer) im Zeitraum 01.09.2012 bis 31.12.2012 gemäß § 5 Abs. 1 Z. 2 in Verbindung mit § 7 Z. 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 11.06.2012 hat die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) festgestellt, dass Frau XXXX (in der Folge: Zweitbeschwerdeführerin) aufgrund ihrer Tätigkeit als Bereichsleiterin für den Dienstgeber XXXX (in der Folge: Erstbeschwerdeführer) im Zeitraum 01.09.2012 bis 31.12.2012 gemäß § 5 Abs. 1 Z. 2 in Verbindung mit § 7 Z. 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (... mehr lesen...