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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 10.10.2022 einen Antrag auf Nachentrichtung verjährter Beiträge zur Pensionsversicherung im Zeitraum vom 03.02.1986 bis 31.12.1988 für erhaltene Sonderzahlungen. Mit angefochtenem Bescheid stellte die belangte Behörde fest, dass der Beschwerdeführer aufgrund seiner Tätigkeit beim damaligen Dienstgeber XXXX für den Zeitraum vom 03.02.1986 bis 31.08... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 24.04.2022 stellte Frau Dr. XXXX , (in Folge als Antragstellerin bezeichnet) bei der Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, (in Folge als ÖGK bezeichnet) einen Antrag auf Nachentrichtung verjährter Beiträge zur Pensionsversicherung für den Zeitraum von 05.07.1993 bis 30.07.1993 aufgrund ihrer Tätigkeit als Pflichtfamulantin bei der XXXX GmbH (in Folge als Beschwerdeführerin, kurz BF, bez... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse [GKK] 1.1. Mit Schreiben vom 09.09.2019 ergänzt am 23.09.2019 stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Nachentrichtung bereits verjährter Pensionsbeiträge gemäß § 68a ASVG betreffend den Zeitraum 01.08.1994 bis 30.06.1998, indem er in der GmbH seiner Eltern tätig gewesen sei. Mit dem ergänzten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Steiermark (im Folgenden: belangte Behörde) vom 30.06.2021, GZ: XXXX, wurde gemäß § 410 Abs. 1 Z 1 iVm § 4 Abs. 1, § 11 Abs. 1 sowie § 68a ASVG in der jeweils geltenden Fassung ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) im Zeitraum von 10.01.1977 bis 04.03.1977 aufgrund der freiwilligen Absolvierung der Berufsschule im angeführten Zeitraum nach der Auflösung des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Steiermark (vormals: Steiermärkische Gebietskrankenkasse; im Folgenden: belangte Behörde) vom 01.02.2019, Zahl: XXXX, wurde gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 iVm Artikel VII Abs. 5 NSchG festgestellt, dass für XXXX (im Folgenden: G.P.), VSNR: XXXX, aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX GmbH & Co KG (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF), zumindest in der Zeit von 01.01.19... mehr lesen...
Begründung: Mit Antrag vom 11.12.2012 ersuchte der Beschwerdeführer um Nachkauf der fehlenden Beschäftigungszeiten von 01.07.1968 bis 31.10.1968 und von 22.11.1972 bis 31.05.1972. Er erklärte, in diesem Zeitraum im Betrieb seines Vaters XXXX als Dienstnehmer beschäftigt gewesen zu sein. Er sei jedoch nicht angemeldet gewesen, da die Anmeldungs- und Beitragskosten gespart werden sollten. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 03.04.2013 lehnte die Burgenländische Gebietskrankenkasse (i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am XXXX beantragte der Beschwerdeführer die Neuberechnung der Invaliditätspension. 1. Am römisch 40 beantragte der Beschwerdeführer die Neuberechnung der Invaliditätspension. 2. Mit Bescheid vom XXXX wies die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) den Antrag zurück, da er nach dem Stichtag erfolgte. 2. Mit Bescheid vom römisch 40 wies die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) den Antrag zurück, da er nach d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der am 16.05.1947 geborene Beschwerdeführer beantragte zum Strichtag 01.06.2009 eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer ("Hacklerregelung"). Mangels ausreichender Versicherungszeiten wurde ihm mit Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt, Hauptstelle Wien, (im Folgenden PVA) ab 01.06.2009 eine Korridorpension in der Höhe von monatlich € 1.996,31 zuerkannt. 2. Dagegen erhob der Beschwe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 11.06.20113 stellte die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK") fest, dass Frau XXXX, Versicherungsnummer XXXX, in der Zeit vom 18.06.1995 bis zum 31.12.2006 aufgrund ihrer Tätigkeit als Angestellte mit 40 Wochenstunden (anstatt der gemeldeten und abgerechneten 30 Wochenstunden) bei der nunmehrigen Beschwerdeführerin, der XXXX (im Folgenden auch kurz: "BF")... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Herr XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) stellte am 14.01.2013 bei der Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) einen Antrag auf Feststellung der Pflichtversicherung für den Zeitraum 01.05.1967 bis Jänner 1968. 1. Herr römisch 40 (in der Folge: Beschwerdeführer) stellte am 14.01.2013 bei der Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) einen Antrag auf Feststellung der ... mehr lesen...