Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat die - in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zusammenhängenden - Beschwerdesachen gemäß § 39 Abs. 2 AVG (in Verbindung mit § 17 VwGVG) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Das Bundesverwaltungsgericht hat die - in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zusammenhängenden - Beschwerdesachen gemäß Paragraph 39, Absatz 2, AVG (in Verbindung mit Paragraph 17, VwGVG) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. I. Verfahrensgang:... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat die - in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zusammenhängenden - Beschwerdesachen gemäß § 39 Abs. 2 AVG (in Verbindung mit § 17 VwGVG) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Das Bundesverwaltungsgericht hat die - in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zusammenhängenden - Beschwerdesachen gemäß Paragraph 39, Absatz 2, AVG (in Verbindung mit Paragraph 17, VwGVG) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. I. Verfahrensgang:... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Schriftsatz vom 24.06.2009 beantragte die nunmehrige Beschwerdeführerin, die XXXX , (im Folgenden kurz: "BF"), die Auswirkungen der Beitragsprüfung bescheidmäßig festzustellen. Mit Schreiben der OÖGKK vom 15.6.2009 sei die BF nämlich vom Ergebnis der Sozialversicherungsprüfung verständigt worden und habe die steuerliche Vertretung auch die Beitragsabrechnung und den Prüfbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit Bescheid vom 26.09.2012, XXXX , festgestellt, dass Herr XXXX (folgend kurz "Herr L."), geb. am XXXX , von 01.01.2004 bis laufend aufgrund der für die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten Tätigkeit als Montage- bzw. IBN Überwacher der P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 04.07.2012 wurde festgestellt, dass die bP als Dienstgeberin verpflichtet ist, für den Dienstnehmer XXXX (in der Folge Herr G.S.) für den Zeitraum 14.10.2011 bis 27.01.2012 allgemeine Beiträge in Höhe von € Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) hat mit Bescheid vom 07.01.2014, GZ XXXX, im Spruchpunkt I. festgestellt, dass Herr XXXX, aufgrund seiner Beschäftigung beim Dienstgeber Firma XXXX(im Folgenden: Beschwerdeführer) in der Zeit vom 01.05.2007 bis 31.12.2010 der Voll-(Kranken, Unfall- Pensions-)versicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG und der Arbeitslosenversicherungspflicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 15.05.2013 ausgesprochen, dass die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , als Dienstgeberin verpflichtet ist, für die angeführten Dienstnehmer und Zeiträume allgemeine Beiträge in Höhe von € 2.045,59 sowie Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge in der Höhe von € 38,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 22.05.2014 ausgesprochen, dass die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , als Dienstgeberin verpflichtet ist, für die laut Niederschrift über die Schlussbesprechung gemäß § 149 Abs. 1 BAO vom 27. August 2013 angeführten Dienstnehmer und Zeiträume Sonderbeiträge i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit oa. Bescheid hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse verfügt, dass die XXXX (bP [beschwerdeführende Partei]) als Dienstgeberin verpflichtet sei, für den Dienstnehmer XXXX (AG) für die laut beiliegende EDV- Liste angeführten Zeiträume 1. Mit oa. Bescheid hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse verfügt, dass die römisch 40 (bP [beschwerdeführende Partei]) al... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 06.09.2011 wurde festgestellt, dass die bP als Dienstgeberin verpflichtet ist, für die Dienstnehmer XXXX (in der Folge Herr M.A.) und XXXX (in der Folge Herr I.F.) für den Beschäftigungszeitraum vom 12.10.2009 bis 04.02.2010 allgemeine Beiträge in Höhe von € 6.828,53, Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge in der H... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang: 1.1 Mit dem angefochtenen Bescheid wurde im Spruchpunkt 1 festgestellt, dass die allgemeinen Beitragsgrundlagen für Herrn XXXX, XXXX, infolge dessen hauptberuflicher Tätigkeit als Vortragender (Dienstnehmer im Sinne des § 4 Abs 2ASVG) bei dem XXXX (in der Folge Beschwerdeführer - BF) für die Beitragszeiträume von April 1996 (richtigerweise: 2006) bis Jänner 2010 wie folgt festgestellt werden: 1.1 Mit dem angefochtenen Bescheid wurde im Spruchpunkt 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Sachverhalt 1. Mit Bescheid vom 25.09.2013, GZ VA/ED-B-0108/2012, stellte die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) über Anregung des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien mit Beschluss vom 22.08.2012, GZ 27 CGS 326/11w-17, fest, dass der Beschwerdeführer (u.a.) in der Zeit vom 13.08.1980 bis 26.10.1980 auf Grund seiner Tätigkeit als Hilfsarbeiter XXXX der XXXX (nunmehr XXXX) der Voll- und Arbeitslosenversicherungspflich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Sachverhalt 1. Mit Bescheid vom 20.09.2013, GZ VA/ED-B-0108/2012, stellte die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) über Anregung des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien mit Beschluss vom 22.08.2012, GZ 27 CGS 326/11w-17, fest, dass der Beschwerdeführer in der Zeit vom 05.05.1980 bis 26.10.1980 auf Grund seiner Tätigkeit als Hilfsarbeiter im Betrieb des XXXX, der Voll- und Arbeitslosenversicherungspflicht als Dienstneh... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als OÖGKK) hat mit Bescheid vom 14.08.2014 zur Beitragskontonummer 01 122 0012 9 ausgesprochen, dass der nunmehrige Beschwerdeführer, Herr XXXX (im Folgenden auch kurz: "BF"), als Dienstgeber verpflichtet sei, Sonderbeiträge in Höhe von € 1.068,22 sowie Beiträge zur betrieblichen Vorsorge in der Höhe von € 26,38 zu entrichten. Zudem werd... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 11.06.20113 stellte die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK") fest, dass Frau XXXX, Versicherungsnummer XXXX, in der Zeit vom 18.06.1995 bis zum 31.12.2006 aufgrund ihrer Tätigkeit als Angestellte mit 40 Wochenstunden (anstatt der gemeldeten und abgerechneten 30 Wochenstunden) bei der nunmehrigen Beschwerdeführerin, der XXXX (im Folgenden auch kurz: "BF")... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Sachverhalt Mit Bescheid vom 25.09.2013, GZ VA/ED-B-0108/2012, stellte die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) fest, dass der Beschwerdeführer in der Zeit vom 13.08.1980 bis 26.10.1980 auf Grund seiner Tätigkeit als Hilfsarbeiter in der XXXX (nunmehr XXXX) in XXXX, XXXX, der Voll- und Arbeitslosenversicherungspflicht als Dienstnehmer unterlegen sei. Im Spruchpunkt II. wurde festgestellt, dass das Recht auf Feststel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Sachverhalt Mit Bescheid vom 20.09.2013, GZ VA/ED-B-0108/2012, stellte die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) fest, dass der Beschwerdeführer in der Zeit vom 05.05.1980 bis 26.10.1980 auf Grund seiner Tätigkeit als Hilfsarbeiter im Betrieb des XXXX in XXXX, XXXX, der Voll- und Arbeitslosenversicherungspflicht als Dienstnehmer unterlegen sei. Im Spruchpunkt II. wurde festgestellt, dass das Recht auf Feststellung de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge GKK) vom 30.05.2012, GZ: 046-XXXX/UK 65/12, wurde die beschwerdeführende Partei (in der Folge bP) verpflichtet, die von der GKK mit Beitragsvorschreibung vom 22.09.2011 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von € 81.709,29 sowie Verzugszinsen in der Höhe von € 23.500,93, sohin einen Gesamtbetrag von € 105.210,22 zu zahlen. Begründend wur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 19.04.2012 hat die Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse ausgesprochen, dass die Firma XXXX(im Folgenden kurz bezeichnet als TM), als Dienstgeberin verpflichtet ist, für den Dienstnehmer XXXX (im Folgenden kurz bezeichnet als UK) für die laut beiliegende EDV -Liste angeführten Zeiträume allgemeinen Beiträge i. H.v. 5033,78 Euro sowie Beiträge zur betrieblichen Vorsorge i.H.v. 155,84 Eur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als OÖGKK) hat mit Bescheid vom 16.09.2013 ausgesprochen, dass sie als Dienstgeberin nicht verpflichtet ist, für den Dienstnehmer XXXX für den Beschäftigungszeitraum 1.1.1994 bis 30.11.2004 allgemeine Beiträge sowie Sonderbeiträge zu entrichten. 1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 26.09.2013 übersandte Herr XXXX [im Folgenden bezeichnet als MS], XXXX, österreichischer Staatsbürger, wohnhaft in XXXX, an die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als GKK) eine ausführliche Beschreibung seiner Tätigkeit für die XXXX[im Folgenden bezeichnet als KH] GmbH, XXXX, zur Überprüfung eines allfälligen sozialversicherungsrechtlichen Dienstverhältnisses. 1. Mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. 1. Vom 28.03.2011 bis 04.04.2011 erfolgte seitens eines Organs des Finanzamt XXXX im Betrieb der XXXX [im Folgenden bezeichnet als HH], XXXX, eine Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Kommunalsteuerprüfung (GPLA-Prüfung). In der Niederschrift über die Schlussbesprechung gem. § 149 Abs. 1 BAO wurde festgestellt, dass die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Sozialversicherung und der betrieblichen Vors... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang: Erstverfahren Mit Bescheid vom 27.10.2009, Zahl: XXXX, schrieb die Salzburger Gebietskrankenkasse beschwerdeführenden Partei gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 1.800,00 vor, weil anlässlich einer Kontrolle durch Prüforgane der Abgabenbehörden des Bundes nach den Bestimmungen des ASVG am 16.07.2009 festgestellt worden sei, dass sie hinsichtlich der Beschäftigung von XXXX, geboren am XXXX, und XXXX, SV-Nr.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als GKK) hat mit oa. Bescheid ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden auch kurz beichnet als bP [beschwerdeführende Partei]) als Dienstgeberin verpflichtet ist für den Dienstnehmer XXXX (im Folgenden auch kurz bezeichnet als WG) für die Zeit von 1. Jänner 2004 bis 17. Juli 2006 allgemeine Beiträge in Höhe von 37.312,70 Euro und Sonderbeiträge in ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid der XXXXGebietskrankenkasse (in der Folge GKK) vom 24.04.2012, Zl. VR/RS de, wurde die beschwerdeführende Partei (in der Folge bP) verpflichtet, für die auf der Beitragsrechnung vom 31.08.2011 unter dem Begründungsymbol "070300" namentlich angeführten Dienstnehmer und Zeiträume allgemeine Beiträge in Höhe von € 9.821,47 sowie einen Beitragszuschlag in Höhe von € 4.354,20 zu entrichten. Festgehalten wurde, da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die belangte Behörde, Versicherungsanstalt der Eisenbahnen und Bergbau (= VAEB), erließ am 7.1.2009 einen Bescheid, dass die XXXX im Folgenden: Beschwerdeführerin, 9.045,76 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen und 1600,61 Euro an Verzugszinsen nachzuentrichten hätte. 1. Die belangte Behörde, Versicherungsanstalt der Eisenbahnen und Bergbau (= VAEB), erließ am 7.1.2009 einen Bescheid, dass die römisch 40 im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Vom 9.8.2010 bis 16.8.2010 erfolgte seitens eines Organs des Finanzamt XXXXg beim Wirtschaftstreuhänder XXXX, Steuerberater, als steuerlicher Vertreter für XXXX (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "bP"), eine Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Kommunalsteuerprüfung (GPLA-Prüfung). In der Niederschrift über die Schlussbesprechung gem. § 149 Abs. 1 BAO wurde festgestellt, dass 1. Vom 9.8.2010 bis 16.8.20... mehr lesen...