Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (in der Folge: belangte Behörde), verpflichtete mit dem bekämpften Bescheid vom 21.10.2024 die XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin) aufgrund der bei ihr stattgefundenen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2021 den Betrag von € 50.587,69 zu bezahlen (Spruchpunkt 1.) und für den Zeitraum 01.01.2016 bis 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 03.11.2022 den Antrag des Beschwerdeführers vom 04.04.2007 (gemeint 04.04.2022) auf Feststellung von Nachtschwerarbeitszeiten sowie auf Nachentrichtung verjährter Nachtschwerarbeitsbeiträge zur Pensionsversicherung für seine Tätigkeit als Chemiearbeiter bei der Dienstgeberin XXXX [in der Folge: als DG bezeichnet] für den Zeitraum 01... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 11.01.2022 sprach die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) aus, dass die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) als Dienstgeberin verpflichtet sei, Beiträge, Sonderbeiträge und Umlagen und Beiträge nach dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) in Gesamthöhe von EUR 3.397,27 zu entrichten. Die Beilage zu diesem Bescheid bilde ei... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenen Bescheid vom 28.02.2023 sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Wien (im Folgenden: belangte Behörde) aus, dass die XXXX GmbH in Liquidation, BKNR XXXX , XXXX Wien (im Folgenden: Beschwerdeführerin) als Dienstgeberin verpflichtet sei, für die in der Bescheidbeilage angeführten Dienstnehmer und Zeiträume Beiträge, Sonderbeiträge und Umlagen s... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid verpflichtete die belangten Behörde die nunmehr beschwerdeführende Partei (in der Folge „bP“), Beitragskontonummer Wien XXXX , allgemeine Beiträge, Sonderbeiträge, Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge sowie Verzugszinsen für die Dienstnehmer im Prüfzeitraum 01.01.2003 bis 31.12.2006 zu entrichten. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid verp... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 13.10.2020 sprach die Österreichische Gesundheitskasse aus, dass die XXXX (im Folgenden kurz: "BF"), BKNR: XXXX , als Dienstgeberin verpflichtet sei, für den Dienstnehmer XXXX (im Folgenden kurz: "Herr L."), SVNR: XXXX , allgemeine Beiträge in Höhe von EUR 14.875,92, Sonderbeiträge in Höhe von EUR 901,32 sowie Beiträge zur betrieblichen Vorso... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 17.06.2020, Zl. XXXX , gemäß § 410 Abs. 1 ASVG festgestellt, dass die im Rahmen einer bei der XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin) für den Prüfzeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2017 durchgeführten GPLA nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen in Höhe von € 14.560,80 zuzüglich der hierauf entfallenden Verzugszinsen im Ausmaß von € 1.910,63 zu Recht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 05.03.2020 stellte die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (im Folgenden: SVS) fest, dass der Beschwerdeführer zum 31.07.2019 verpflichtet gewesen sei, rückständige Beiträge zur Sozialversicherung inklusive den Beiträgen zur Selbstständigenvorsorge für den Zeitraum von 01.01.2008 bis 31.03.2009, Verzugszinsen, Nebengebühren und Kostenanteile in einer Gesamthöhe von EUR 13.713,35 zu zahlen. Darübe... mehr lesen...