Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 03.11.2022 den Antrag des Beschwerdeführers vom 04.04.2007 (gemeint 04.04.2022) auf Feststellung von Nachtschwerarbeitszeiten sowie auf Nachentrichtung verjährter Nachtschwerarbeitsbeiträge zur Pensionsversicherung für seine Tätigkeit als Chemiearbeiter bei der Dienstgeberin XXXX [in der Folge: als DG bezeichnet] für den Zeitraum 01... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 17.06.2020, Zl. XXXX , gemäß § 410 Abs. 1 ASVG festgestellt, dass die im Rahmen einer bei der XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin) für den Prüfzeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2017 durchgeführten GPLA nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen in Höhe von € 14.560,80 zuzüglich der hierauf entfallenden Verzugszinsen im Ausmaß von € 1.910,63 zu Recht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 05.03.2020 stellte die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (im Folgenden: SVS) fest, dass der Beschwerdeführer zum 31.07.2019 verpflichtet gewesen sei, rückständige Beiträge zur Sozialversicherung inklusive den Beiträgen zur Selbstständigenvorsorge für den Zeitraum von 01.01.2008 bis 31.03.2009, Verzugszinsen, Nebengebühren und Kostenanteile in einer Gesamthöhe von EUR 13.713,35 zu zahlen. Darübe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden WGKK), nunmehr Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) führte bei der nunmehrigen Beschwerdeführerin über den Zeitraum 01.05.2003 bis 31.12.2007 eine GPLA-Prüfung durch. Die Schlussbesprechung fand am 21.05.2010 statt. 2. Mit Schreiben vom 15.06.2010 beantragte die Beschwerdeführerin die Ausstellung eines Bescheides über die aufgrund der GPLA-Prüfung nachverrechneten Beiträge. 3. Die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 27.05.2015 informierte die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (nunmehr: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau – im Folgenden als belangte Behörde bezeichnet) die XXXX (im Folgenden als Beschwerdeführerin bezeichnet), dass sie plane, ab dem 06.07.2015 eine Prüfung sämtlicher lohnabhängiger Abgaben durchzuführen und dazu näher bezeichnete Unterlagen bei Prüfungsbeginn bereitzustellen seie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem Bescheid vom 22.06.2017 sprach die Burgenländische Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse (kurz ÖGK) aus, dass Herr XXXX (kurz BF) als Geschäftsführer der im Firmenbuch bereits gelöschten Beitragskontoinhaberin XXXX GmbH (kurz Primärschuldnerin) der ÖGK gemäß § 67 Abs. 10 iVm § 83 ASVG verpflichtet sei, die infolge schuldhafter Verletzung der ihm als Vertreter auferlegten Pflichten unberichtigt aushaftenden S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde führte bei der Beschwerdeführerin ab dem 04.11.2015 eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) für den Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2014 durch. Die Schlussbesprechung erfolgte am 30.06.2016. 2. Am 14.07.2016 langte bei der belangten Behörde ein Schreiben der Beschwerdeführerin ein, in dem ein Bescheid hinsichtlich die Beitragsnachverrechnung vom 05.07.2016 für den Prüfungszeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (vormals: Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft), Landesstelle Steiermark (im Folgenden: belangte Behörde), vom 23.07.2017 wurde gemäß § 410 ASVG in Verbindung mit § 194 GSVG über Antrag festgestellt, dass unter Berücksichtigung sämtlicher bis 31.12.2016 eingelangten Zahlungen der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) zum 31.12.2016 verpflichtet ist, einen noch of... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom XXXX .12.2016, Zl. XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: ÖGK), vormals XXXX Gebietskrankenkasse gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. den §§ 44 Abs. 1 und 49 Abs. 1 und 54 Abs. 1 ASVG aus, dass die Firma XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz: BF) wegen der im Zuge der bei ihr stattgefundenen gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben festgestellten Meldediffe... mehr lesen...