Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde (in Abweisung eines diesbezüglichen Einspruches der beschwerdeführenden Partei) ausgesprochen, dass dem Antrag der beschwerdeführenden Partei, die Verzugszinsen in der Höhe von S 1,202.548,70 gemäß § 59 Abs. 2 ASVG nachzusehen, nicht stattgegeben werde. Die mitbeteiligte Partei habe ihren erstinstanzlichen Bescheid im Wesentlichen damit begründet, dass eine im Jahr 1995 durchgeführte Beitragsprüfun... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §59 Abs1;ASVG §59 Abs2;AVG §37;AVG §39 Abs2;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Die Behörde hat den entscheidungsrelevanten Sachverhalt zwar von Amts wegen festzustellen, die durch die Einhebung von Verzugszinsen bewirkte wirtschaftliche Gefährdung darzulegen obliegt im Verfahren aber dem Beitrags... mehr lesen...
I. 1. Die Beschwerdeführer sind Miteigentümer des Hauses W, H.- Gasse. In diesem Haus waren Hausbesorger tätig, um deren sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse es hier geht. Mit Bescheid vom 31. Jänner 1997 (hg. Zl. 97/08/0606) setzte die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse gemäß §§ 44 Abs. 1 und 49 Abs. 1 ASVG für den Drittbeschwerdeführer auf Grund seiner Beschäftigung als Hausbesorger des genannten Hauses in der Zeit vom 1. Jänner 1995 bis zum 30. Sep... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §59 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/08/0606
97/08/0607
Rechtssatz: Für den Lauf der Verzugszinsen gemäß § 59 Abs. 1 ASVG kommt es nicht darauf an, ob und aus welchem Grund es zu einem objektiven Zahlungsverzug gekommen ist. Das Wesen der Verzugszinsen als wirtschaftliches Äquival... mehr lesen...
Mit Bescheid der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse vom 16. November 1998 wurde der beschwerdeführenden Gesellschaft gemäß § 113 Abs. 1 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von S 10.500,-- vorgeschrieben. Nach der Begründung: sei von der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse anlässlich einer Beitragsprüfung festgestellt worden, dass die im Baugewerbe tätige beschwerdeführende Gesellschaft in 80 Fällen beitragspflichtige Sonderzahlungen nicht gemeldet habe, welcher Umstand zu einer N... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1;ASVG §59 Abs1;AVG §37;AVG §39 Abs2;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Die Behörde hat den entscheidungsrelevanten Sachverhalt von Amts wegen festzustellen. Dem gemäß hat die Behörde den Beitragsschuldner aufzufordern und ihm Gelegenheit zu geben, seine wirtschaftlichen Verhältnisse umfa... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und dem ihr angeschlossenen, angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Bescheid des Bundesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 9. September 1997 wurde festgestellt, dass mehrere Gemeindebedienstete der beschwerdeführenden Gemeinde in den Beitragszeiträumen Mai 1995 bis April 1997 der Pensionsversicherung der Arbeiter (und nicht jener der Angestellten) zugehörig seien. Auf Grund die... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §59 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/26 92/09/0177 6 Stammrechtssatz Die Verpflichtung, Verzugszinsen nach § 59 Abs 1 ASVG zu entrichten, ist nur die gesetzliche Folge des Verzuges bei der Einzahlung der rückständigen und fälligen Beiträge (Hinweis E 9.5.1962, 519/61, VwSlg 5795/1962; E 8.2.1974, 1141/73, VwSlg 8550/1974). Das Insti... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §59 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Für den Lauf der Verzugszinsen gemäß § 59 Abs 1 ASVG kommt es nicht darauf an, ob - zwischenzeitig - von den beteiligten Behörden Entscheidungen erlassen wurden, welche eine strittige Beitragsschuld zunächst verneint haben. Das Wesen der Verzugszinsen als wirtschaftliches Äquivalent für den vo... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war - nach dem insoweit unstrittigen Sachverhalt - seit dem 20. August 1993 selbstständig vertretungsbefugte Geschäftsführerin der Komplementär-GmbH der L. GmbH & Co KG. Über das Vermögen der KG wurde am 23. Februar 1994 das Konkursverfahren eröffnet. Zur Komplementär-GmbH wird in der Beschwerde ausgeführt, am 27. Juni 1994 sei die Eröffnung des Konkurses (gemeint: ein darauf abzielender Antrag) mangels Kostendeckung abgewiesen worden. Mit dem erstinsta... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und der ihr beigeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender unstrittige Sachverhalt: Durch die Insolvenz der Schuhimport Hans Berger Ges.m.b.H. & Co KG wurden rückständige Sozialversicherungsbeiträge in dem im Spruch: des angefochtenen Bescheides genannten Ausmaß von S 20.304,-- (unter Berücksichtigung einer 20 %-igen Zwangsausgleichsquote) uneinbringlich. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Besch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §58 Abs1;ASVG §59 Abs1;ASVG §67 Abs10;BAO §80;BAO §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/21 95/08/0290 2 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 59 Abs 1 ASVG (in der hier noch anzuwendenden Fassung vor Inkrafttreten des Abgabenänderungsgesetzes 1994, BGBl Nr 680), wonach Verzugszinsen zu entrichte... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §58 Abs1;ASVG §59 Abs1;ASVG §67 Abs10;BAO §80;BAO §9; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
99/08/0083 E 29. Juni 1999 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/21 95/08/0290 2 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 59 Abs 1 ASVG (in der hier noch anzuwendenden Fassung vor Inkrafttre... mehr lesen...
Mit Bescheid der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse vom 13. Mai 1994 (in der Fassung des Berichtigungsbescheides vom 24. Mai 1994) wurde die Beschwerdeführerin als Geschäftsführerin der K GmbH (in der Folge: K. GmbH) verpflichtet, gemäß § 67 Abs. 10 ASVG die im angeschlossenen Rückstandsausweis ausgewiesenen Beiträge samt Nebengebühren in der Höhe von S 445.678,68 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen. Nach der Begründung: seien die im angeschlossenen Rückstandsausweis au... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §58 Abs1;ASVG §59 Abs1;ASVG §67 Abs10;BAO §80;BAO §9; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/08/0016 E 16. Februar 1999 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/21 95/08/0290 2
(hier nur zweiter Satz) Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 59 Abs 1 ASVG (in der hier noch anzuwende... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine von mehreren Tochtergesellschaften einer österreichischen Holding-Gesellschaft. Nach der Darstellung in der Beschwerde und nach den ihr angeschlossenen Urkunden wurde gegen eine andere Tochtergesellschaft dieser Holding-Gesellschaft 1990 eine Feststellungsklage des Arbeiterbetriebsrates eingebracht, die die Frage der richtigen Ermittlung des Überstunden- und Zulagenanteils im Rahmen des bei Arbeitsausfall fortzuzahlenden Entgelts betraf. Dieses Verfahre... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1;ASVG §59 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/26 92/09/0177 6 Stammrechtssatz Die Verpflichtung, Verzugszinsen nach § 59 Abs 1 ASVG zu entrichten, ist nur die gesetzliche Folge des Verzuges bei der Einzahlung der rückständigen und fälligen Beiträge (Hinweis E 9.5.1962, 519/61, VwSlg 5795/1962; E 8.2.1974, 1141/73, VwSlg 8550/1... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §59 Abs1;
Rechtssatz: Ein Zahlungsverzug iSd § 59 ASVG setzt kein Verschulden voraus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995080041.X01 Im RIS seit 22.11.2001 mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §59 Abs1;
Rechtssatz: Die Pflicht zur Zahlung von Verzugszinsen hängt von der schon vor Beginn des jeweiligen Verzugszinsenzeitraumes gegebenen Fälligkeit der im nachhinein vorgeschriebenen Beiträge und somit nach § 44 Abs 1 ASVG und § 49 Abs 1 ASVG davon ab, daß die betroffenen Dienstnehmer auf die nachgezahlten, der nachträglichen Beitragsvorschreibun... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: ASVG §49 Abs1;ASVG §59 Abs1;EFZG §3;UrlaubsG 1976;
Rechtssatz: Die bei der Berechnung des Entgeltausfalls in den Generalkollektivverträgen zu § 6 UrlG und § 3 EFZG vorgesehene Mitberücksichtigung der vor dem Arbeitsausfall REGELMÄßIG geleisteten Überstunden ist in der Weise vorzunehmen, daß ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §59 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Pflicht zur Zahlung von Verzugszinsen besteht auch in bezug auf Zeiträume in denen auf Grund eines (später beseitigten) Bescheides festzustehen schien, daß Beiträge nicht zu entrichten seien (Hinweis E 17.1.1995, 93/08/0114). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit Bescheid der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse vom 24. August 1994 wurde die Beschwerdeführerin als Geschäftsführerin der JG GesmbH gemäß § 67 Abs. 10 ASVG verpflichtet, die auf dem Beitragskonto der genannten Beitragsschuldnerin rückständigen Sozialversicherungsbeiträge samt Nebengebühren im Betrag von S 245.433,31 zuzüglich Verzugszinsen binnen 13 Tagen nach Zustellung des Bescheides bei sonstigen Zwangsfolgen zu bezahlen. Die Beschwerdeführerin erhob gegen diesen Bescheid ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §58 Abs1;ASVG §59 Abs1;ASVG §67 Abs10;BAO §80;BAO §9; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/08/0291 E 19. Februar 1999
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 59 Abs 1 ASVG (in der hier noch anzuwendenden Fassung vor Inkrafttreten des Abgabenänderungsgesetzes 1994, BGBl Nr 680), wonach Verzu... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 5. August 1991 sprach die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse aus, daß der Beschwerdeführer verpflichtet sei, aufgrund verspäteter Begleichung der Beitragsvorschreibungen für Dezember 1989, Mai und Dezember 1990 sowie Jänner, Februar, April und Mai 1991 die sich gemäß § 59 ASVG aus dem Verzug errechnenden Verzugszinsen im Betrag von S 94,41 abzüglich einer am 9. Juli 1991 geleisteten Zinsenteilzahlung von S 13,25 (für Jänner 1991), somit S 81,16, binnen einem Monat nach... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ABGB §905 Abs1;ABGB §905 Abs2;ASVG §58 Abs3 idF 1986/111;ASVG §58 Abs5;ASVG §59 Abs1;ASVG §59 Abs2;ASVG §59 Abs3 idF 1986/111; Beachte Besprechung in:
ZAS 1997/6, S 179-185;
Rechtssatz: Erfüllungsort der Beitragsschuld ist iSd § 58 Abs 3 ASVG iVm § 58 Abs 5 ASVG und § 59 Abs 2 ASVG der Sitz des ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den mit ihr vorgelegten Kopien des Bescheides der belangten Behörde vom 1. Dezember 1994 sowie des Berichtigungsbescheides vom 18. Jänner 1995, ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit Bescheid vom 19. Jänner 1993 sprach die mitbeteiligte Wiener Gebietskrankenkasse aus, daß der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der S GesmbH gemäß § 67 Abs. 10 ASVG verpflichtet sei, für die Beitragszeiträume November 1991 bis Juli 1992 rückständige Sozialversicherungsbei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §355;ASVG §413;ASVG §414;ASVG §59 Abs1;ASVG §67 Abs10;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Inhalt der Berufungsentscheidung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995080045.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 5. April 1984 sprach die mitbeteiligte Vorarlberger Gebietskrankenkasse aus, daß die beschwerdeführende Partei zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in der Höhe von S 648.642,40 (resultierend aus versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen von Chormitgliedern in den Jahren 1982 und 1983) verpflichtet sei. Mit einem weiteren Bescheid vom 5. April 1984 schrieb die mitbeteiligte Partei der beschwerdeführenden Partei einen Beitragszuschlag in der Höhe ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §59 Abs1;
Rechtssatz: Verzugszinsen sind als Annex zur Hauptsache zu werten (Hinweis E 26.11.1992, 92/09/0177). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1993080114.X01 Im RIS seit 20.11.2000 Zuletzt aktualisiert am 21.11.2012 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §58 Abs3;ASVG §59 Abs1;AVG §70 Abs1;
Rechtssatz: Als Folge des die Wiederaufnahme anordnenden Bescheides tritt der Bescheid, mit dem das wiederaufzunehmende Verfahren abgeschlossen wurde, außer Kraft (Hinweis E VS 23.3.1977, 1341/75, VwSlg 9277 A/1977, E 13.11.1986, 86/08/0163) und wird durch den rechtskräftigen Bescheid im wie... mehr lesen...