RS VwGH Erkenntnis 1991/04/16 90/08/0079

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Veröffentlicht am 16.04.1991
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Rechtssatz

Über die Versicherungspflicht betreffend bestimmte Zeiträume, kann getrennt gesprochen werden

(Hinweis E 23.10.1986, 81/08/0185).

Im RIS seit
11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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