Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid (Spruchpunkt II.2.) stellte die belangte Behörde fest, dass der Erstmitbeteiligte im Zeitraum vom 2. Februar bis zum 31. Dezember 2004 und der Zweitmitbeteiligte vom 1. Jänner 2004 bis um 31. Dezember 2006 auf Grund ihrer Beschäftigung bei der beschwerdeführenden Partei der Vollversicherung nach dem ASVG sowie der Arbeitslosenversicherungspflicht nach dem AlVG unterliegen. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Besch... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs2; ASVG §539a; ASVG § 4 heute ASVG § 4 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2022 ASVG § 4 gültig von 01.09.2016 bis 30.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2016 ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs2; ASVG §4 Abs4; ASVG §539a; ASVG § 4 heute ASVG § 4 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2022 ASVG § 4 gültig von 01.09.2016 bis 30.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2016 ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs2; ASVG §539a; ASVG § 4 heute ASVG § 4 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2022 ASVG § 4 gültig von 01.09.2016 bis 30.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2016 ... mehr lesen...
Wie sich aus der Beschwerde und dem mit ihr angefochtenen Bescheid ergibt hat die belangte Behörde festgestellt, dass die Viertmitbeteiligte auf Grund ihrer Tätigkeit als Reinigungskraft bei der beschwerdeführenden Partei in der Zeit vom 1. August 2006 bis zum 31. Dezember 2009 in einem die Voll- (Kranken-, Unfall-, Pensions-) Versicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG und der Arbeitslosenversicherungspflicht gemäß § 1 Abs. 1 lit. a AlVG begründenden Beschäftigungsverh... mehr lesen...
Wie sich aus der Beschwerde und dem mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt, hat die belangte Behörde festgestellt, dass der Erstmitbeteiligte auf Grund seiner Tätigkeit als Grafiker für die beschwerdeführende Partei vom 17. November 2009 bis zum 4. Mai 2010 der Voll- (Kranken-, Pensions- und Unfall)versicherung nach § 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG sowie der Arbeitslosenversicherungspflicht nach § 1 Abs. 1 lit. a AlVG unterlag. Wie sich aus der Beschwerde und dem mit ihr vor... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde fest, dass die Erstmitbeteiligte auf Grund ihrer Tätigkeit für den beschwerdeführenden Verein an näher angeführten Tagen innerhalb des Zeitraums vom 22. April 2009 bis zum 13. Jänner 2011 gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG iVm § 471a bis § 471e ASVG der Vollversicherung (Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung) und gemäß § 1 Abs. 1 lit. a AlVG der Arbeitslosenversicherung unterliegt. Mit dem i... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit B... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG §539a;GSVG 1978 §2 Abs1 Z4 idF 1998/I/139; UGB §164; UGB §170; ASVG § 539a heute ASVG § 539a gültig ab 01.07.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 201/1996 ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs2; ASVG §4 Abs4; ASVG §539a; ASVG § 4 heute ASVG § 4 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2022 ASVG § 4 gültig von 01.09.2016 bis 30.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2016 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 26. Mai 2011 stellte die beschwerdeführende Sozialversicherungsanstalt (im Folgenden: SVA) fest, dass die Mitbeteiligte gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG im Zeitraum 23. März 2009 bis 31. Dezember 2009 der Pflichtversicherung in der Pensions- und Krankenversicherung unterlegen sei. Mit Bescheid vom 26. Mai 2011 stellte die beschwerdeführende Sozialversicherungsanstalt (im Folgenden: SVA) fest, dass die Mitbeteiligte gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 4, GSVG im Zeitraum ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegen stehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs2; ASVG §539; ASVG §539a; ASVG § 4 heute ASVG § 4 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2022 ASVG § 4 gültig von 01.09.2016 bis 30.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2016 ... mehr lesen...
Aus den Beschwerden und den mit ihnen vorgelegten angefochtenen Bescheiden ergibt sich Folgendes: Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden stellte die belangte Behörde fest, dass die erst- bis elftmitbeteiligten Parteien auf Grund ihrer Beschäftigungen bei der beschwerdeführenden Partei (als Schankkraft, Kellner, Kassakraft, Koch, Speisenträger bzw. Hilfskoch) einerseits in näher genannten Zeiträumen der Pflichtversicherung in der Kranken- , Unfall- und Pensionsver... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs2; ASVG §539a; ASVG § 4 heute ASVG § 4 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2022 ASVG § 4 gültig von 01.09.2016 bis 30.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2016 ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei betreibt ein Sanatorium für Geburtshilfe und Frauenheilkunde als "Belegspital". Mit Bescheid der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse vom 8. März 2006 wurde festgestellt, dass die im Anhang I (Ärzte) und im Anhang III ("OP-Schwestern") des Bescheides genannten Personen während der in den Anhängen näher genannten Zeiträume (von Jänner 2000 bis Dezember 2004) aufgrund ihrer Tätigkeit für die beschwerdeführende Partei der Voll- und Arbeitslosenversicherungspf... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs2; ASVG §539; ASVG §539a; ASVG § 4 heute ASVG § 4 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2022 ASVG § 4 gültig von 01.09.2016 bis 30.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2016 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde ausgesprochen, dass der Erstmitbeteiligte auf Grund seiner Tätigkeit für den Beschwerdeführer in der Zeit vom 1. Dezember 2003 "bis laufend" der Vollversicherungspflicht und der Arbeitslosenversicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG und § 1 Abs. 1 lit. a AlVG unterliege. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde ausgesprochen, dass der Erstmitbeteiligte auf Grund seiner Tätigkeit fü... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Pflichtversicherung der Erstmitbeteiligten nach § 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG sowie § 1 Abs. 1 lit. a AlVG auf Grund ihrer Beschäftigung bei der beschwerdeführenden Partei an näher genannten Tagen im Zeitraum von Juli bis Dezember 2002 sowie von Februar bis Juni 2003 festgestellt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Pflichtversicherung der Erstmitbeteiligten nach Paragraph 4, Absatz e... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs2; ASVG §539; ASVG §539a; ASVG § 4 heute ASVG § 4 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2022 ASVG § 4 gültig von 01.09.2016 bis 30.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2016 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 27. Juni 2008 stellte die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse fest, dass die Erstmitbeteiligte auf Grund ihrer Tätigkeit als Vortragende in der Erwachsenenbildung bei der beschwerdeführenden Partei vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2006 als freie Dienstnehmerin der Vollversicherung (Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung) unterliege. Mit Schreiben vom 29. Dezember 2007 habe die Erstmitbeteiligte, die als freie Dienstnehmerin iSd § 4 Abs. 4 A... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG; VwGG §30 Abs2; VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 30 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegen stehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegen stehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit B... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs2; ASVG §539; ASVG §539a; ASVG § 4 heute ASVG § 4 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2022 ASVG § 4 gültig von 01.09.2016 bis 30.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2016 ... mehr lesen...
Der Erstmitbeteiligte hat mit der T. GmbH, der Rechtsvorgängerin der beschwerdeführenden Gesellschaft, am 30. September 2004 eine mit Werkvertrag überschriebene Vereinbarung abgeschlossen, die folgende wesentliche Punkte beinhaltete: "I.) Der Generalunternehmer (die T. GmbH) hat entgeltlich von Wiener Liegenschaftseigentümern deren Pflichten übernommen, die diese nach § 93 StVO sowie auf Grund der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien vom 16.11.1962 in der Fassung der Verordnung ... mehr lesen...