Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (XXXXGKK) vom 17.06.2010, GZ MVB/27/10 wurde die beschwerdeführende Partei verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von EUR 749,65 nachzuentrichten. 1. Mit Bescheid der römisch 40 Gebietskrankenkasse (XXXXGKK) vom 17.06.2010, GZ MVB/27/10 wurde die beschwerdeführende Partei verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von EUR 749,65 nachzuentri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (XXXXGKK) vom 19.01.2012, GZ MVB/05/12/CM wurde die beschwerdeführende Partei verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von EUR 1.846,01 nachzuentrichten. 1. Mit Bescheid der römisch 40 Gebietskrankenkasse (XXXXGKK) vom 19.01.2012, GZ MVB/05/12/CM wurde die beschwerdeführende Partei verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von EUR 1.846,01 n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Im Zuge einer Beitragsprüfung wurde festgestellt, dass die Dienstnehmer der Beschwerdeführerinnen (BF) die XXXX verpflichtet sind, die Konten bei diesen zu führen. Die BF verrechnen dafür keine Kontoführungsgebühren bzw. keine sonstigen Kosten. 1. Im Zuge einer Beitragsprüfung wurde festgestellt, dass die Dienstnehmer der Beschwerdeführerinnen (BF) die römisch 40 verpflichtet sind, die Konten bei diesen zu ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Im Zuge einer Beitragsprüfung wurde festgestellt, dass die Dienstnehmer der Beschwerdeführerin (BF) XXXXverpflichtet sind, die Konten bei dieser zu führen. Die BF verrechnet dafür keine Kontoführungsgebühren bzw. keine sonstigen Kosten. Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse vom 16.05.2011 wurde die BF verpflichtet, Beiträge in der Höhe von insgesamt Euro XXXX nachzuentrichten. Mit Bescheid ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Im Zuge einer Beitragsprüfung wurde festgestellt, dass die Dienstnehmer der Beschwerdeführerin (BF) XXXX verpflichtet sind, die Konten bei dieser zu führen. Die BF verrechnet dafür keine Kontoführungsgebühren bzw. keine sonstigen Kosten. 1. Im Zuge einer Beitragsprüfung wurde festgestellt, dass die Dienstnehmer der Beschwerdeführerin (BF) römisch 40 verpflichtet sind, die Konten bei dieser zu führen. Die BF... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Im Zuge einer Beitragsprüfung wurde festgestellt, dass die Dienstnehmer der Beschwerdeführerin (BF) XXXX verpflichtet sind, die Konten bei dieser zu führen. Die BF verrechnet dafür keine Kontoführungsgebühren bzw. keine sonstigen Kosten. 1. Im Zuge einer Beitragsprüfung wurde festgestellt, dass die Dienstnehmer der Beschwerdeführerin (BF) römisch 40 verpflichtet sind, die Konten bei dieser zu führen. Die BF... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Im Zuge einer Beitragsprüfung wurde festgestellt, dass die Dienstnehmer der Beschwerdeführerin (BF) XXXX verpflichtet sind, die Konten bei dieser zu führen. Die BF verrechnet dafür keine Kontoführungsgebühren bzw. keine sonstigen Kosten. 1. Im Zuge einer Beitragsprüfung wurde festgestellt, dass die Dienstnehmer der Beschwerdeführerin (BF) römisch 40 verpflichtet sind, die Konten bei dieser zu führen. Die BF... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Im Zuge einer Beitragsprüfung wurde festgestellt, dass die Dienstnehmer der Beschwerdeführerin (BF) XXXX verpflichtet sind, die Konten bei dieser zu führen. Die BF verrechnet dafür keine Kontoführungsgebühren bzw. keine sonstigen Kosten. 1. Im Zuge einer Beitragsprüfung wurde festgestellt, dass die Dienstnehmer der Beschwerdeführerin (BF) römisch 40 verpflichtet sind, die Konten bei dieser zu führen. Die BF... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Im Zuge einer Beitragsprüfung wurde festgestellt, dass die Dienstnehmer der Beschwerdeführerin (BF) XXXX verpflichtet sind, die Konten bei dieser zu führen. Die BF verrechnet dafür keine Kontoführungsgebühren bzw. keine sonstigen Kosten. 1. Im Zuge einer Beitragsprüfung wurde festgestellt, dass die Dienstnehmer der Beschwerdeführerin (BF) römisch 40 verpflichtet sind, die Konten bei dieser zu führen. Die BF... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Im Zuge einer Beitragsprüfung wurde festgestellt, dass die Dienstnehmer der Beschwerdeführerin (BF) XXXX verpflichtet sind, die Konten bei dieser zu führen. Die BF verrechnet dafür keine Kontoführungsgebühren bzw. keine sonstigen Kosten. 1. Im Zuge einer Beitragsprüfung wurde festgestellt, dass die Dienstnehmer der Beschwerdeführerin (BF) römisch 40 verpflichtet sind, die Konten bei dieser zu führen. Die BF... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Im Zuge der Beitragsprüfung wurde festgestellt, dass die Dienstnehmer der Beschwerdeführerin (BF) XXXX verpflichtet sind, die Konten bei dieser zu führen. Die BF verrechnet dafür ihren Mitarbeitern keine Kontoführungsgebühren bzw. keine sonstigen Kosten. 1. Im Zuge der Beitragsprüfung wurde festgestellt, dass die Dienstnehmer der Beschwerdeführerin (BF) römisch 40 verpflichtet sind, die Konten bei dieser zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Im Zuge der Beitragsprüfung wurde festgestellt, dass die Dienstnehmer der Beschwerdeführerin (BF) XXXX verpflichtet sind, die Konten bei dieser zu führen. Die BF verrechnet dafür ihren Mitarbeitern keine Kontoführungsgebühren bzw. keine sonstigen Kosten. 1. Im Zuge der Beitragsprüfung wurde festgestellt, dass die Dienstnehmer der Beschwerdeführerin (BF) römisch 40 verpflichtet sind, die Konten bei dieser zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Im Zuge der Beitragsprüfung wurde festgestellt, dass die Dienstnehmer der Beschwerdeführerin (BF) XXXX verpflichtet sind, die Konten bei dieser zu führen. Die BF verrechnet dafür ihren Mitarbeitern keine Kontoführungsgebühren bzw. keine sonstigen Kosten. 1. Im Zuge der Beitragsprüfung wurde festgestellt, dass die Dienstnehmer der Beschwerdeführerin (BF) römisch 40 verpflichtet sind, die Konten bei dieser zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Im Zuge der Beitragsprüfung wurde festgestellt, dass die Dienstnehmer der Beschwerdeführerin (BF) XXXX verpflichtet sind, die Konten bei dieser zu führen. Die BF verrechnet dafür ihren Mitarbeitern keine Kontoführungsgebühren bzw. keine sonstigen Kosten. 1. Im Zuge der Beitragsprüfung wurde festgestellt, dass die Dienstnehmer der Beschwerdeführerin (BF) römisch 40 verpflichtet sind, die Konten bei dieser zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Im Zuge der Beitragsprüfung wurde festgestellt, dass die Dienstnehmer der Beschwerdeführerin (BF) XXXX verpflichtet sind, die Konten bei dieser zu führen. Die BF verrechnet dafür ihren Mitarbeitern keine Kontoführungsgebühren bzw. keine sonstigen Kosten. 1. Im Zuge der Beitragsprüfung wurde festgestellt, dass die Dienstnehmer der Beschwerdeführerin (BF) römisch 40 verpflichtet sind, die Konten bei dieser zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Im Zuge der Beitragsprüfung wurde festgestellt, dass die Dienstnehmer der Beschwerdeführerin (BF) XXXX verpflichtet sind, die Konten bei dieser zu führen. Die BF verrechnet dafür ihren Mitarbeitern keine Kontoführungsgebühren bzw. keine sonstigen Kosten. 1. Im Zuge der Beitragsprüfung wurde festgestellt, dass die Dienstnehmer der Beschwerdeführerin (BF) römisch 40 verpflichtet sind, die Konten bei dieser zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Im Zuge der Beitragsprüfung wurde festgestellt, dass die Dienstnehmer der Beschwerdeführerin (BF) XXXX verpflichtet sind, die Konten bei dieser zu führen. Die BF verrechnet dafür ihren Mitarbeitern keine Kontoführungsgebühren bzw. keine sonstigen Kosten. 1. Im Zuge der Beitragsprüfung wurde festgestellt, dass die Dienstnehmer der Beschwerdeführerin (BF) römisch 40 verpflichtet sind, die Konten bei dieser zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Im Zuge der Beitragsprüfung wurde festgestellt, dass die Dienstnehmer der Beschwerdeführerin (BF) XXXX eGen verpflichtet sind, die Konten bei dieser zu führen. Die BF verrechnet dafür ihren Mitarbeitern keine Kontoführungsgebühren bzw. keine sonstigen Kosten. 1. Im Zuge der Beitragsprüfung wurde festgestellt, dass die Dienstnehmer der Beschwerdeführerin (BF) römisch 40 eGen verpflichtet sind, die Konten bei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Im Zuge der Beitragsprüfung wurde festgestellt, dass die Dienstnehmer der Beschwerdeführerin (BF) XXXX verpflichtet sind, die Konten bei dieser zu führen. Die BF verrechnet dafür ihren Mitarbeitern keine Kontoführungsgebühren bzw. keine sonstigen Kosten. 1. Im Zuge der Beitragsprüfung wurde festgestellt, dass die Dienstnehmer der Beschwerdeführerin (BF) römisch 40 verpflichtet sind, die Konten bei dieser zu... mehr lesen...