1 Der Mitbeteiligte bezog bis 10. Mai 2024 Arbeitslosengeld und beantragte ab dem 11. Mai 2024 die Gewährung von Notstandshilfe. 2 Mit Bescheid vom 29. Oktober 2024 widerrief die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) gemäß § 24 Abs. 2 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) den Bezug des Arbeitslosengeldes des Mitbeteiligten für den Zeitraum von 1. bis 10. Mai 2024 und verpflichtete den Mitbeteiligten zur Zurückzahlung des unberechtigt empfangenen Arbeitslosengeld... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §471h Abs1VwRallg ASVG § 471h heute ASVG § 471h gültig ab 01.01.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 45/2005 ASVG § 471h gültig von 01.01.1998 bis 31.12.2005 zuletzt geändert durch BGBl.... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß § 24 Abs. 2 AlVG das vom Beschwerdeführer in der Zeit vom 3. bis 23. März 2009 bezogene Arbeitslosengeld widerrufen und gemäß § 25 Abs. 1 AlVG den unberechtigt empfangenen Betrag in Höhe von EUR 693,63 zurückgefordert. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß Paragraph 24, Absatz 2, AlVG das vom Beschwerdeführer in der Zeit vom 3. bis 23. März 2009 ... mehr lesen...
Mit dem in Beschwerde gezogenen Einspruchsbescheid hat die belangte Behörde der Beschwerdeführerin auf Grund mehrfacher geringfügiger Beschäftigung in der Zeit vom 1. Jänner bis 31. Jänner 1999 in der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung gemäß § 53a ASVG Beiträge in der Höhe von S 1.784,90 vorgeschrieben. Nach dem insoweit unstrittigen Sachverhalt war die Beschwerdeführerin vom 1. Jänner 1999 bis 31. Dezember 1999 bei einem näher bezeichneten Dienstgeber g... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §471h Abs1 idF 1998/I/138;ASVG §53a;ASVG §54 Abs1;ASVG §54 Abs5 idF 1998/I/138;ASVG §58 Abs1;
Rechtssatz: Beiträge für Sonderzahlungen, die während eines bloß teilversicherungspflichtigen geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses fällig werden, sind nur im Ausmaß der Beitragspflicht in der jeweiligen Teilversicherung zu entrichten. ... mehr lesen...