Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem oben angeführten Bescheid der Kärntner Gebietskrankenkasse (im Folgenden: GKK) vom 26.11.2013 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z. 5 iVm § 113 Abs. 4 ASVG verpflichtet sei, wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen einen Beitragszuschlag von EUR 80,-- zu entrichten. 1. Mit dem oben angeführten Bescheid der Kärntner Gebietskrankenka... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 15.10.2013, Zl: MVB/VPN/4403720/GO, wurde ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) wegen Unterlassung der Anmeldung bei ihr beschäftigten Personen vor Arbeitsantritt, namentlich XXXX; VSNR: XXXX, und XXXX; VSNR: XXXX, verpflichtet sei, einen Beitragszuschlag gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm §§ 33 Abs. 1 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 09.07.2013 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (OÖGKK) gegen die Fa. XXXX wegen Verletzung sozialversicherungsrechtlicher Meldepflicht iSd § 33 (1) ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von € Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 09.07.2013 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (OÖGKK) gegen die Fa. römisch 40 wegen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 17.06.2014 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (folgend kurz "SGKK") gegen die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX, wegen Verstoß gegen die sozialversicherungsrechtliche Meldepflicht iSd § 33 Abs 1 ASVG gem. § 113 Abs 2 iVm § 113 Abs 1 Z 1 ASVG einen Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Mindesthöhe von Euro 1.300,-- vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 25.08.2010, Zl. VA/ED-K-0501/2010, der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden NÖGKK) wurde dem Beschwerdeführer (im Folgenden BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 i. V.m. § 113 Abs. 1 Z 1 i.V.m. Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von 1.300,00 Euro auferlegt. 1. Mit Bescheid vom 25.08.2010, Zl. VA/ED-K-0501/2010, der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden NÖGKK... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) hat der Beschwerdeführerin als Dienstgeberin mit dem oben angeführten Bescheid einen Beitragszuschlag nach § 113 Abs. 4 ASVG in der Höhe von 80 € vorgeschrieben, da die Abrechnungsunterlagen nicht fristgerecht vorgelegt worden seien. 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) hat der Beschwerdeführerin als Dienstgeberin mit dem oben angeführten Besch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit o.a. "Bescheid" der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) vom 18.10.2013 wurde der XXXX (im Folgenden: die Beschwerdeführerin) ein Beitragszuschlag gemäß § 410 Abs.1 Z5 in Verbindung mit § 113 Abs. 4 ASVG in Höhe von € 80,00 vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass für den Beitragszeitraum August 2013 die Beitragsnachweisung verspätet am 06.10.2013 vorgelegt wurde. 1. Mit o.a. "Bescheid" der Wien... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat der Beschwerdeführerin mit dem oben angeführten Bescheid wegen nicht fristgerechter Vorlage der Anmeldung eines Dienstnehmers einen Beitragszuschlag nach § 113 Abs. 2 ASVG in der Höhe von 40 € 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat der Beschwerdeführerin mit dem oben angeführten Bescheid wegen nicht fristge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der steuerlich vertretene XXXX, Vers. Nr. XXXX (in der Folge als Beschwerdeführer bezeichnet), stellte mit Schreiben vom 20.01.2014 unter anderem den Antrag, für das Kalenderjahr 2012 zu prüfen, ob er unter die Kleinstunternehmerregelung in diesem Beitragsjahr fällt. Dieses Begehren begründete er damit, dass - wie dem beigeschlossenen Einkommensteuerbescheid 2012 entnommen werden kann - die Einkünfte aus Gewe... mehr lesen...