Norm: ASGG §65 Abs1 Z1ASVG §354 Z1ASVG §355
Rechtssatz: Zur Frage, ob es sich bei der Befreiung von der Rezeptgebühr um eine Leistungssache im Sinn des § 354 ASVG oder um eine Verwaltungssache im Sinn des § 355 ASVG handelt: Hat der Versicherte ohne Geltendmachung des Eintritts eines Versicherungsfalles und ohne jede Bezugnahme auf eine konkrete, vom Versicherungsträger erbrachte oder verweigerte Versicherungsleistung eine Befreiung von der Rez... mehr lesen...
Norm: ASGG §65 Abs1 Z1ASVG §354 Z1ASVG §355
Rechtssatz: Zur Frage, ob es sich bei der Befreiung von der Rezeptgebühr um eine Leistungssache im Sinn des § 354 ASVG oder um eine Verwaltungssache im Sinn des § 355 ASVG handelt: Hat der Versicherte ohne Geltendmachung des Eintritts eines Versicherungsfalles und ohne jede Bezugnahme auf eine konkrete, vom Versicherungsträger erbrachte oder verweigerte Versicherungsleistung eine Befreiung von der Rez... mehr lesen...
Norm: ASGG §65 Abs1 Z1ASVG §324 Abs1ASVG §324 Abs3ASVG §324 Abs4ASVG §354 Z1ASVG §354 Z3BSVG §173 Abs1BSVG §173 Abs3BSVG §173 Abs4
Rechtssatz: Die Sozialversicherungsgesetze unterscheiden zwischen Ersatzansprüchen im engeren Sinn (§ 324 Abs 1 ASVG, § 173 Abs 1 BSVG) und Fällen der Legalzession (§ 324 Abs 3 und 4 ASVG; § 173 Abs 3 und 4 BSVG). Soweit die Zuerkennung von Leistungsansprüchen des Versicherten geltend gemacht wird, die im Wege der L... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 ff GASGG §65 Abs1 Z2ASVG §354 Z2
Rechtssatz: Der Anwendungsbereich des § 354 Z 2 ASVG und damit des § 65 Abs 1 Z 2 ASGG ist auf jene Fälle zu reduzieren, in denen der Rückforderungsanspruch auf sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen gestützt wird. Auf die Bereicherungsnormen des ABGB gestützte Ansprüche sind jedenfalls dann, wenn die Vermögensverschiebung außerhalb einer sozialversicherungsrechtlichen Leistungsbeziehung erf... mehr lesen...
Norm: ASGG §65ASVG §69ASVG §354ASVG §355ASVG §409
Rechtssatz: Nach § 69 in Verbindung mit §§ 354, 355, 409 ASVG § 65 ASGG ist der Rechtsweg für die Rückforderung ungebührlich entrichteter Beiträge zur Sozialversicherung unzulässig. Entscheidungstexte 10 ObS 37/98h Entscheidungstext OGH 27.01.1998 10 ObS 37/98h 10 ObS 118/16z Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ASGG §65 Abs1 Z1ASVG §324 Abs1ASVG §324 Abs3ASVG §324 Abs4ASVG §354 Z1ASVG §354 Z3BSVG §173 Abs1BSVG §173 Abs3BSVG §173 Abs4
Rechtssatz: Die Sozialversicherungsgesetze unterscheiden zwischen Ersatzansprüchen im engeren Sinn (§ 324 Abs 1 ASVG, § 173 Abs 1 BSVG) und Fällen der Legalzession (§ 324 Abs 3 und 4 ASVG; § 173 Abs 3 und 4 BSVG). Soweit die Zuerkennung von Leistungsansprüchen des Versicherten geltend gemacht wird, die im Wege der L... mehr lesen...
Norm: ASGG §65 Abs1 Z1ASVG §324 Abs1ASVG §324 Abs3ASVG §324 Abs4ASVG §354 Z1ASVG §354 Z3BSVG §173 Abs1BSVG §173 Abs3BSVG §173 Abs4
Rechtssatz: Die Sozialversicherungsgesetze unterscheiden zwischen Ersatzansprüchen im engeren Sinn (§ 324 Abs 1 ASVG, § 173 Abs 1 BSVG) und Fällen der Legalzession (§ 324 Abs 3 und 4 ASVG; § 173 Abs 3 und 4 BSVG). Soweit die Zuerkennung von Leistungsansprüchen des Versicherten geltend gemacht wird, die im Wege der L... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 ff GASGG §65 Abs1 Z2ASVG §354 Z2
Rechtssatz: Der Anwendungsbereich des § 354 Z 2 ASVG und damit des § 65 Abs 1 Z 2 ASGG ist auf jene Fälle zu reduzieren, in denen der Rückforderungsanspruch auf sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen gestützt wird. Auf die Bereicherungsnormen des ABGB gestützte Ansprüche sind jedenfalls dann, wenn die Vermögensverschiebung außerhalb einer sozialversicherungsrechtlichen Leistungsbeziehung erf... mehr lesen...
Norm: ASGG §46 Abs3 Z3ASGG §65 Abs1 Z3ASVG §354 Z3
Rechtssatz: Bei einer Rechtsstreitigkeit über Ersatzansprüche eines Trägers der Sozialhilfe im Sinne des § 354 Z 3 ASVG und somit einer Sozialrechtssache nach § 65 Abs 1 Z 3 ASGG handelt es sich nicht um ein Verfahren über wiederkehrende Leistungen in Sozialrechtssachen im Sinne des § 46 Abs 3 Z 3 ASGG. Entscheidungstexte 10 ObS 2365/96h ... mehr lesen...
Norm: ASGG §46 Abs3 Z3ASGG §65 Abs1 Z3ASVG §354 Z3
Rechtssatz: Bei einer Rechtsstreitigkeit über Ersatzansprüche eines Trägers der Sozialhilfe im Sinne des § 354 Z 3 ASVG und somit einer Sozialrechtssache nach § 65 Abs 1 Z 3 ASGG handelt es sich nicht um ein Verfahren über wiederkehrende Leistungen in Sozialrechtssachen im Sinne des § 46 Abs 3 Z 3 ASGG. Entscheidungstexte 10 ObS 2365/96h ... mehr lesen...
Norm: ASGG §65ASVG §101ASVG §354ASVG §355
Rechtssatz: Die Entscheidung darüber, ob die Voraussetzungen für die rückwirkende Herstellung des gesetzlichen Zustandes nach § 101 ASVG oder auch für eine Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens nach § 69 AVG vorliegen, ist keine Leistungssache im Sinne des § 354 ASVG und daher auch keine Sozialrechtssache im Sinne des § 65 ASGG, sondern eine Verwaltungssache im Sinne des § 355 A... mehr lesen...